Oftmals beteiligen sich die Arbeitgeber bei Azubis an den Fahrtkosten. Sind meines Wissens freiwillige Leistungen.

Auch einem Steuerzahler erstattet normalerweise niemand die Fahrtkosten......

Was haben das Nichtzahlen von Steuern und Fahrtkosten gemeinsam? Eigentlich nichts, du kannst also maximal deinen Arbeitgeber fragen, ob er bereit ist, dir ein paar Euro als Fahrtkostenzuschuss zu spendieren. Allerdings kannst du die aufwendungen zur Fahrt als Werbungskosten geltend machen und evtl. dadurch erreichen, dass das zu versteuernde Einkommen unter 7640 Euro im Jahrliegt und damit der Anspruch auf Kindergeld erhalten bleibt.
Und wann stellst du die nächste gleiche Frage wieder?
Sammelst du Antworten nach Zahl und nicht nach Inhalt?

Soweit ich das weiß nein, wieso auch?
Hat zudem mit den Steuern nur indirekt was zu tun...
Nun - das kommt drauf an...
Wenn Du noch bei Deinen Eltern wohnst, müssen die auch für Dich sorgen.
Wenn Du aber nicht bei Deinen Eltern wohnst - man nennt das dann "auswärtige Unterbringung", wenn Du noch zu ihrem Haushalt gehörst, wegen des Kindergeldes z.B. -, kannst Du unter Umständen Ausbildungbeihilfe bekommen. Die beantragst Du beim Arbeitsamt. Dort hilft man Dir auch in all diesen Fragen weiter.