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Bekommt man ALG 2 rückwirkend bezahlt,wenn nicht pünktlich überwiesen worden ist???

gefragt von Moerchen87 am 05.11.2009 um 10:29 Uhr

Hallo, und zwar folgendes ist los: Ich habe schon im September einen Fortzahlungsantrag für ALG 2 gestellt,da mein Antrag nur noch bis zum 31.Oktober gültig war (man muss ja dann einen Fortzahlungsantrag stellen) Die Frau,die das bei mir bearbeitet war jedoch in Urlaub und hat die Bearbeitung einer Kollegin übergeben,die den Antrag aber nicht bearbeitet hat.So wurde mein Antrag erst vor 2 Wochen bearbeitet,da die Frau,die ja eigentlich für mich zuständig ist,wieder aus dem Urlaub zurück war.Ich habe dann letzte Woche Freitag,da ja der 30. war und ich kein Geld bekommen hatte,dort angerufen und dort hat mir die Frau dann gesagt,dass mein Antrag halt von ihrer Kollegin nicht bearbeitet worden war und so weiter und das Geld dann halt diese Woche überwiesen werden soll.Bis jetzt ist noch kein Geld da.Natürlich ist das jetzt dumm,weil ich auf das Geld angewiesen bin und jetzt immernoch darauf warte.Hab mir mittlerweile für 1 Woche Geld bei Freunden gepumpt =( Jetzt ist meine Frage ob man denn das Geld dann rückwirkend gezahlt bekommt für die fehlenden Tage oder was man da machen kann!!!


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anonym
beantwortet von SweetAngel24 am 5. November 2009 10:30
2x
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ja das Geld wird rückwirkend erstattet

weil du bist im Recht denn du hast den Antrag rechzeitig gestellt und die Arge muss dafür sorge tragen das er trotzdem bearbeitet wird


anonym
beantwortet von Morti am 5. November 2009 10:30
2x
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Es zählt der Zeitpunkt der Antragstellung.

Kommentar von Morti am 5. November 2009 12:58

bzw. der Bedürftigkeit.


marijo2
beantwortet von marijo2 am 5. November 2009 10:31
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Natürlich bekommst du das Geld rückwirkend...!

Normalerweise kannst du dir auch auf dem AA einen Scheck als Vorauszahlung geben lassen, wenn du so auf dem Schlauch stehst! Versuch mal, deine Sachbearbeiterin telefonisch darauf anzusprechen.

Ist ja immerhin deren Versehen, dass du heute ohne Kohle dastehst...


anonym
beantwortet von Engelchen1982 am 5. November 2009 10:31
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Du bekommst das Geld nachgezahlt...


Elster79
beantwortet von Elster79 am 5. November 2009 10:32
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wen der antrag gestellt ist, kannst du vorschuss beantragen... ein mitarbeite prüft und gibt dir direkt vorschuss mit, der wird dann mit später verrechnet



Vagabundo
beantwortet von Vagabundo am 5. November 2009 10:33
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Du bekommst das Geld ab dem Tag, der in der Bewilligung eingetragen ist, meist das Datum der Antragstellung. Alles was verspätet bezahlt wird bekommst Du rückwirkend ab diesem Tag trotzdem ausbezahlt.


anonym
beantwortet von ivonne82 am 6. November 2009 19:10
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ja du bekommst das geld vollständig rückwirkend gezahlt da dein antrag vor ablauf des alten bewilligungsbescheides eingegangen ist.


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