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Bekommt man ALG 2 rückwirkend bezahlt,wenn nicht pünktlich überwiesen worden ist???

Frage von Moerchen87 Moerchen87

Hallo, und zwar folgendes ist los: Ich habe schon im September einen Fortzahlungsantrag für ALG 2 gestellt,da mein Antrag nur noch bis zum 31.Oktober gültig war (man muss ja dann einen Fortzahlungsantrag stellen) Die Frau,die das bei mir bearbeitet war jedoch in Urlaub und hat die Bearbeitung einer Kollegin übergeben,die den Antrag aber nicht bearbeitet hat.So wurde mein Antrag erst vor 2 Wochen bearbeitet,da die Frau,die ja eigentlich für mich zuständig ist,wieder aus dem Urlaub zurück war.Ich habe dann letzte Woche Freitag,da ja der 30. war und ich kein Geld bekommen hatte,dort angerufen und dort hat mir die Frau dann gesagt,dass mein Antrag halt von ihrer Kollegin nicht bearbeitet worden war und so weiter und das Geld dann halt diese Woche überwiesen werden soll.Bis jetzt ist noch kein Geld da.Natürlich ist das jetzt dumm,weil ich auf das Geld angewiesen bin und jetzt immernoch darauf warte.Hab mir mittlerweile für 1 Woche Geld bei Freunden gepumpt =( Jetzt ist meine Frage ob man denn das Geld dann rückwirkend gezahlt bekommt für die fehlenden Tage oder was man da machen kann!!!

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Antworten (7)

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    Antwort von Morti Morti

    Es zählt der Zeitpunkt der Antragstellung.

    Kommentar von Morti MortiMorti

    bzw. der Bedürftigkeit.

  • 2
    Antwort von SweetAngel24 SweetAngel24

    ja das Geld wird rückwirkend erstattet

    weil du bist im Recht denn du hast den Antrag rechzeitig gestellt und die Arge muss dafür sorge tragen das er trotzdem bearbeitet wird

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    Antwort von Vagabundo Vagabundo

    Du bekommst das Geld ab dem Tag, der in der Bewilligung eingetragen ist, meist das Datum der Antragstellung. Alles was verspätet bezahlt wird bekommst Du rückwirkend ab diesem Tag trotzdem ausbezahlt.

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    Antwort von Elster79 Elster79

    wen der antrag gestellt ist, kannst du vorschuss beantragen... ein mitarbeite prüft und gibt dir direkt vorschuss mit, der wird dann mit später verrechnet

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    Antwort von Engelchen1982 Engelchen1982

    Du bekommst das Geld nachgezahlt...

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    Antwort von marijo2 marijo2

    Natürlich bekommst du das Geld rückwirkend...!

    Normalerweise kannst du dir auch auf dem AA einen Scheck als Vorauszahlung geben lassen, wenn du so auf dem Schlauch stehst! Versuch mal, deine Sachbearbeiterin telefonisch darauf anzusprechen.

    Ist ja immerhin deren Versehen, dass du heute ohne Kohle dastehst...

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    Antwort von ivonne82 ivonne82

    ja du bekommst das geld vollständig rückwirkend gezahlt da dein antrag vor ablauf des alten bewilligungsbescheides eingegangen ist.

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