Angenommen, man bekommt aus Versehen einen falschen Schein in den Geldbeutel (was man nicht weiß), bezahlt damit, die Verkäuferin enttarnt ihn als falsch und ruft die Polizei. Bekommt man eine Anzeige wegen Verbreitung von Falschgeld, obwohl man gar nichts dafür kann?
Antworten (12)
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TomSelleckTomSelleck
Stress gibt's erst mal. Wenn Du nachweisen kannst, dass Du nichts von dem Falschgeld wusstest, kommst Du im Verfahren vermutlich locker davon.
Waere es anders, wuerde ja jeder Falschgeld drucken und behaupten er waere es nicht gewesen.
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MasterDomiMasterDomi
Du bekommst nur dann richtig Ärger, wenn man dir nachweisen kann, dass du mehrere Blüten besitzt. Sollte es ein gute Fälschung sein, die du aus Versehen im Geldbeutel hast und beim Einkauf auffällt, dass es Falschgeld ist, passiert in der Regel nicht viel, wenn man glaubhaft vermittelt, dass man das Falschgeld nicht selbst hergestellt hat. Zum Glück wird das Falschgeld in baldiger Zukunft eine eher untergeordnete Rolle spielen, denn schon Heute is das Bargeldlose zahlen eine beliebte Methode, die schließlich dazu führen wird, dass es, wann auch immmer, kein oder nur wenig Bargeld geben wird!
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pblawpblaw
Falschgeld muß bei der Polizei abgegeben werden. Wers nicht tut, kann auf jedem Geldschein lesen, was passiert: Haftstrafe.
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Teerfleck Man kann schon Ärger bekommen. Allerdings gilt bei uns zunächst einmal die Unschuldsvermutung, d.h. wenn Du glaubhaft machen kannst, dass Du das Geld unwissentlich in Besitz hattest, dann hast Du gute Karten.
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Saarland60Saarland60
Eine Anzeige bekommt man, es ist allerdings wahrscheinlich, dass das Verfahren eingestellt wird, wenn man keine weiteren falschen Scheine besitzt und glaubhaft versichern kann, nichts von dem Falschgeld gewusst zu haben.
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ChaosladysteffiChaosladysteffi
mit sicherheit gibts erstmal ärger. und du bist dann an der stelle zu beweisen, dass das nicht beabsichtigt war und dass du es nicht gewusst hast. bzw. der aus "zweiter hand" ist.
aber du weißt ja...unwissenheit schützt vor strafe nicht.
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TomSelleckTomSelleck "unwissenheit schützt vor strafe nicht"
Damit ist eher Unkenntnis der Gesetzeslage gemeint als mangelnde Absicht. Mangelnde Absicht wirkt sich immer mildernd aus.
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mietzekatze93mietzekatze93
Es ist zwar sehr ungerecht, aber wenn man bei dir auch nur einen Schein Falschgeld gefunden wird, kannst du eine saftige Strafe bekommen.
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Juliax3Juliax3
ich hatte mal einen gefälschtes 2-euro-stück. die haben das einfach nicht angenommen, das war alles
Der Besitz wird mit Gefängnis bestraft.