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Bekommt man Ärger, wenn man Falschgeld besitzt?

gefragt von CanyonGrandCanyonGrand am 05.06.2009 um 15:12 Uhr

Angenommen, man bekommt aus Versehen einen falschen Schein in den Geldbeutel (was man nicht weiß), bezahlt damit, die Verkäuferin enttarnt ihn als falsch und ruft die Polizei. Bekommt man eine Anzeige wegen Verbreitung von Falschgeld, obwohl man gar nichts dafür kann?


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romeo27
beantwortet von romeo27 am 5. Juni 2009 15:12
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ja bekommt man !


TomSelleck
beantwortet von TomSelleck am 5. Juni 2009 15:13
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Stress gibt's erst mal. Wenn Du nachweisen kannst, dass Du nichts von dem Falschgeld wusstest, kommst Du im Verfahren vermutlich locker davon.

Waere es anders, wuerde ja jeder Falschgeld drucken und behaupten er waere es nicht gewesen.


Juliax3
beantwortet von Juliax3 am 5. Juni 2009 15:13
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ich hatte mal einen gefälschtes 2-euro-stück. die haben das einfach nicht angenommen, das war alles


mietzekatze93
beantwortet von mietzekatze93 am 5. Juni 2009 15:13
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Es ist zwar sehr ungerecht, aber wenn man bei dir auch nur einen Schein Falschgeld gefunden wird, kannst du eine saftige Strafe bekommen.


anonym
beantwortet von Chaosladysteffi am 5. Juni 2009 15:14
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mit sicherheit gibts erstmal ärger. und du bist dann an der stelle zu beweisen, dass das nicht beabsichtigt war und dass du es nicht gewusst hast. bzw. der aus "zweiter hand" ist.

aber du weißt ja...unwissenheit schützt vor strafe nicht.


Kommentar von Simple_avatar1smallTomSelleck am 5. Juni 2009 15:18

"unwissenheit schützt vor strafe nicht"

Damit ist eher Unkenntnis der Gesetzeslage gemeint als mangelnde Absicht. Mangelnde Absicht wirkt sich immer mildernd aus.


anonym
beantwortet von Saarland60 am 5. Juni 2009 15:14
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Eine Anzeige bekommt man, es ist allerdings wahrscheinlich, dass das Verfahren eingestellt wird, wenn man keine weiteren falschen Scheine besitzt und glaubhaft versichern kann, nichts von dem Falschgeld gewusst zu haben.


Praline
beantwortet von Praline am 5. Juni 2009 15:17
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Ja, ja, bist der blöde - Geld ist futsch . kein Ersatz!


anonym
beantwortet von dreadkopp am 5. Juni 2009 15:18
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unwissenheit schütz vor strafe nicht......das ist immer so


bafti14
beantwortet von bafti14 am 5. Juni 2009 15:20
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Das Besitzen ist nicht strafbar nur das in Umlauf bringen.

Kommentar von pblaw am 6. Juni 2009 18:59

Der Besitz wird mit Gefängnis bestraft.


anonym
beantwortet von Teerfleck am 5. Juni 2009 15:25
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Man kann schon Ärger bekommen. Allerdings gilt bei uns zunächst einmal die Unschuldsvermutung, d.h. wenn Du glaubhaft machen kannst, dass Du das Geld unwissentlich in Besitz hattest, dann hast Du gute Karten.


anonym
beantwortet von pblaw am 6. Juni 2009 18:58
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Falschgeld muß bei der Polizei abgegeben werden. Wers nicht tut, kann auf jedem Geldschein lesen, was passiert: Haftstrafe.


MasterDomi
beantwortet von MasterDomi am 6. Juni 2009 20:02
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Du bekommst nur dann richtig Ärger, wenn man dir nachweisen kann, dass du mehrere Blüten besitzt. Sollte es ein gute Fälschung sein, die du aus Versehen im Geldbeutel hast und beim Einkauf auffällt, dass es Falschgeld ist, passiert in der Regel nicht viel, wenn man glaubhaft vermittelt, dass man das Falschgeld nicht selbst hergestellt hat. Zum Glück wird das Falschgeld in baldiger Zukunft eine eher untergeordnete Rolle spielen, denn schon Heute is das Bargeldlose zahlen eine beliebte Methode, die schließlich dazu führen wird, dass es, wann auch immmer, kein oder nur wenig Bargeld geben wird!


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