1

Bekommt jemand Wohngeld wenn er zb. 700 Euro Brutto verdient und die Miete 500 Euro und die gemietet

Frage von preislustig preislustig

Bekommt jemand Wohngeld, alleinstehend wenn er zb. 700 Euro Brutto verdient und die Miete 500 Euro + 50 Euro NK beträgt, wobei zu berücksichtigen ist, das gemietete Wohnung seinem eigenem Vater gehört?

Wenn nein, wieso nicht? Denn genauso würde das Wohngeldamt ihm ja auch eine "fremde Wohnung fördern" oder nicht?

Danke für eure Beiträge und Kommentare.

6 Abstimmungen
Abstimmungen
Ja, bekommt er bestimmt 1
Nein, bekommt er garnicht 1
Ja, bekommt er aber nur unter folgenden Bedingungen: 3
Nein, bekommt er nicht in diesem Fall, aber unter folgenden Bedingungen, weil: 1
Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (10)

  • 3
    Antwort von StefanKfg StefanKfg

    Wer Mietet eine Wohnung für 550 € warm, wenn er nur 700 brutto (!!!) verdient?!

    Kommentar von thomaszg2872 thomaszg2872thomaszg2872

    eben, da fehlt nämlich die plausibilität.

  • 2
    Antwort von Hoppel61 Hoppel61
    Abgestimmt für: Nein, bekommt er garnicht

    Und wiedermal jede Menge falsche und keine einzige richtige Antwort...

    Solange der "jemand" nicht gerade Auszubildender ist, besteht ein theoretischer Anspruch auf Wohngeld. Sofern die Wohnung tatsächlich abgetrennt von der des Vaters ist und ein ordnungsgemäßer Mietvertrag vorliegt, besteht weiterhin der Wohngeldanspruch, auch wenn es sich um ein Mietsverhältnis mit einem Verwandten handelt. Allerdings wird in solchen Fällen sehr genau die Miethöhe geprüft, um hier übertriebene Angaben, die die Höhe des Wohngeldes beeinflußen, auszuschließen. Soweit also bekommt derjenige das Wohngeld theoretisch. Praktisch wird er es jedoch nicht bekommen, da bei einem Brutto-Einkommen von 700 € und einer Miete von 500 € keine ausreichenden finanziellen Mittel vorhanden sind, um den Lebensunterhalt zu bestreiten (wobei bei diesem Mindesteinkommen sowieso nur das Netto-Einkommen interessiert). Hat der jemand also nicht nennenswertes Vermögen, wird er kein Wohngeld erhalten und an ALG II verwiesen. Allerdings wird er dort wiederum nicht Mietkosten von 500 € bekommen, aber das ist eine ganz andere Geschichte.

  • 1
    Antwort von konny27 konny27
    Abgestimmt für: Ja, bekommt er bestimmt
  • 1
    Antwort von Gerdnrw Gerdnrw
    Abgestimmt für: Ja, bekommt er aber nur unter folgenden Bedingungen:

    Er bekommt auf jeden Fall Wohngeld, wenn seine Eltern nicht unterhaltspflichtig ihm gegenüber sind. Die Höhe errechnet sich aus seinem Einkommen und der ihm zustehenden Mietraum und deren Kosten! Maximalhöhe der zu berücksichtigen Miete: 440,00 €/mtl. Die tatsächlich gewährte Förderung kann ihm verbindlich nur seine zuständige Wohngeldbehörde errechnen. Antragsformulare für Wohngeld erhält er bei der örtlichen Wohngeldbehörde der Gemeinde-, Stadt-, Amts- oder Kreisverwaltung. Dort erhält er auch eine umfassende Beratung. Mit von Bedeutung ist auch die ihm zustehende qm-Zahl der Wohnung! Auf jeden Fall ist es ratsam, zusätzlich bei der zuständigen ARGE vorzusprechen.

  • 1
    Antwort von Mietnormade Mietnormade
    Abgestimmt für: Nein, bekommt er nicht in diesem Fall, aber unter folgenden Bedingungen, weil:

    Die Wohnung nur 45 qm hat.

    Außerdem stellt sich die Frage ob der 700 Euro Mann eine Ausbildung hat, weil er ansonsten einen Unterhaltsanspruch gegenüber den Eltern geltend machen kann.

  • 1
    Antwort von fabienne1997 fabienne1997
    Abgestimmt für: Ja, bekommt er aber nur unter folgenden Bedingungen:

    kommt darauf an wo er wohnt...der Mietspiegel ist überall anders! Er soll zum Amt gehen und einen Antrag stellen, so weiß er es gewiss

  • 1
    Antwort von anjanni anjanni

    Ob die Wohnung seinem Vater gehört oder nicht, spielt überhaupt keine Rolle.

    Der Anspruch des Wohngeldes berechnet sich aus

    • dem eigenen Einkommen

    • der Höhe der Miete

    • der Größe der Wohnung

    Wirklich helfen kann da nur das Wohnungsamt, die Wohngeldstelle.

  • 1
    Antwort von Ally32 Ally32

    Das kann DIr nur die Wohngeldstelle korrekt beantworten

  • 1
    Antwort von KriLu KriLu
    Abgestimmt für: Ja, bekommt er aber nur unter folgenden Bedingungen:

    ob ich richtig angeklickt habe, weiß ich nicht, aber er muss sich eine billigere wohnung suchen (hat ja gar kein geld mehr zum leben übrig)

  • 1
    Antwort von auchmama auchmama

    Wende Dich an die zuständige Wohngeldstelle...LG

Diese Frage

Verwandte Fragen

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.