bekommt jeder der will hartz 4 in deutschland und der in deutschland wohnt ? sie sieht es aus mit ausländer bekommen die auch was ?
bekommt jeder der will hartz 4 ?
Antworten (13)
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2Antwort von
AllesKnowerAllesKnower
Nein, nur jeder der erwerbsfähig ist, sonst bekommt man Sozialhilfe !
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Jeder, der Hartz IV beantrag und die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt, bekommt H4.
Die beiden zentralen Voraussetzungen sind
1) Hilfebedürftigkeit und
2) Erwerbsfähigkeit.
Zusätzlich muss der gewöhnliche Aufenthalt in der BRD liegen.
Das heißt: die deutsche Staatsangehörigkeit ist keine Anspruchsvoraussetzung; allerdings sind Mitbürger ohne deutsche Staatsangehörigkeit in mehreren Fällen vom Leistungsbezug ausgeschlossen. Als Faustregel gilt jedoch auch hier: wer als Ausländer in Deutschland arbeiten darf oder dürfte, hat auch Anspruch auh H4.
Geht man ins Detail, werden die Voraussetzungen etwas komplizierter. So hat man ggf. auch dann Anspruch auf H4, wenn man nicht erwerbsfähig ist, jedoch mit einem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in einer Bedarfsgemeinschaft lebt. -
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bitmapbitmap
Kann man alles hier http://www.buzer.de/gesetz/2602/a37292.htm lesen, wer leistungserechtigt ist.
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UnbekanntheitUnbekanntheit
Was verstehst du unter "Ausländer" ?
Jemand, der aus einem anderen Land kommt und eine andere Nationalität hat?
Jemand, der in einem anderen Land von Deutschen Eltern geboren wurde, also seit seiner Geburt deutsch ist?
Jemand, der in einem anderen Land geboren wurde, nach Deutschland kam und hier die Deutsche Nationalität bekommen hat?
Jemand, der in Deutschland geboren wurde, also Deutsch ist, aber ausländische Eltern hat?
Kommentar von
thewrestler09 Jemand, der aus einem anderen Land kommt und eine andere Nationalität hat? z.b
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RedberryRedberry
Ob Ausländer oder nicht , wer Harz IV benötigt , beantragt und bestätigt bekommt krigt es auch .
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jesreeljesreel
Das kommt darauf an. Niemand darf einreisen und dann Alg II (Hartz 4) beantragen. Auch nicht aus dem europäischen Ausland, schon gleich nicht von ausser halb Europas. Obwohl jeder Europäer freizügig ist (also einreisen darf) um hier Arbeit zu suchen, darf er das nicht ohne Erspartes tun. Ein Antrag führt dazu, dass die Regel der Freizügigkeit gebrochen wird und es zur Ausweisung führen kann. Das gilt sogar für zwischenzeitlich angeheiratete Partner, wenn der in deutschland lebende den Unterhalt für seinen Gatten nicht aufbringen kann.
Ansonsten gibt es auch einige ausländerrechtliche Situationen, die den Bezug von Alg II komplett ausschließen, z.B. Ausländer mit Duldung / Asylanten. Sie bekommen andere Existenzsicherung, mit Gutscheinen, Karten, ja sogar Naturalien. Dürfen nicht beliebig umziehen und haben es schwieriger mit Arbeitsgenehmigung.
Wer aber unbefirsteten Aufenthalt hier hat, und für den niemand anderer unterhaltsverpflichtet ist, der kann zumindest den Antrag stellen. Ehepartner, Partner und Eltern sind zur Vorleistung verpflichtet. D.h. auch ein junger U25 ohne Ausbildung, aber mit Eltern, die arbeiten, kann versagt werden.
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juergeniusjuergenius
Ausländer und HARTZ-IV
Erwerbslose Ausländer aus den EU Staaten haben dann nur Anspruch auf ALG II, wenn eine Arbeitserlaubnis vorliegt
Eine arbeitslose Frau aus dem EU Nachbarland Tschechien, die im Jahre 2006 nach Deutschland auswanderte, beantragte das Arbeitslosengeld II. Die Stadt Darmstadt bewilligte zunächst das ALG II, da die Betroffene über eine sogenannte Freizügigkeitsbescheinigung/EG verfügte.
Die Bundesagentur für Arbeit stellte der tschechischen Frau jedoch keine Erlaubnis zur Ausübung von "Unselbstständiger Arbeit" (Arbeitserlaubnis) aus. Nach einer kurzen Zeit stellte die Stadt Darmstadt die Zahlung des Arbeitslosengeld II ein. Die Frau klagte vor dem Sozialgericht in Darmstadt und bekam zunächst aufgrund des EU-Diskriminierungsverbot Recht. Doch das Landessozialgericht verwarf das Urteil (AZ: L 9 AS 59/08 B ER) und sah es mit derzeitigen EU-Diskriminierungsverbot vereinbar, in Deutschland lebende Ausländer anders zu behandeln als Ausländer, die erst kurze Zeit zur Arbeitssuche eingereist seien. Die Frau erhält nun weder Sozialhilfe noch das Arbeitslosengeld II.
Aus der Rechtspraxis Angehörigen der Staaten, die im Mai 2003 der Europäischen Union beigetreten sind, über keine qualifizierte Berufsausbildung verfügen und ohne Arbeitsgenehmigung oder Arbeitsberechtigung in die Europäische Union (EU) eingereist sind, kann grundsätzlich nur dann eine entsprechende Genehmigung erteilt werden, wenn die Voraussetzungen nach dem Aufenthaltsgesetz vorliegen. (04.06.2008)
Weiterführung
Wer kann alles einen Hartz IV Antrag, Antrag auf Arbeitslosengeld II stellen?
Einen Antrag auf Hartz IV Leistungen können alle Menschen stellen, die folgende Vorraussetzungen erfüllen. Ein Antrag auf Arbeitslosengeld II können Erwerbslose stellen, die keinen Anspruch mehr auf das Arbeitslosengeld I haben. Ferner können auch auch alle Selbstständige einen Antrag auf Arbeitslosengeld II stellen, deren Einkommen nicht mehr ausreicht, um das Existenzminimum zu sichern und deren Betrieb "pleite" gegangen ist. Ferner können auch alle Menschen einen Hartz-IV Antrag stellen, deren Unterhalt nach einer Trennung oder Scheidung nicht mehr zur Lebenssicherung ausreicht sowie alle, die zuvor keinen Anspruch auf das ALG I hatten und über kein Einkommen verfügen. Zusätzliche Hartz-IV Leistungen können Erwerbstätige beantragen, wenn das Einkommen zur Sicherung des Existenzminimum nicht ausreicht.
Einen Anspruch auf das Arbeitslosengeld II haben alle Menschen die mindestens 15 Jahre sind und das 65. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. ALG II Leistungen bekommt man jedoch nur, wenn man mindestens 3 Stunden pro Tag erwerbsfähig ist und seinen Wohnsitz in Deutschland hat (§7, § 7a SGB II). Menschen, die keiner Arbeit nachgehen können, erhalten die Sozialhilfe. Einen Anspruch auf Sozialhilfe haben Erwerbsunfähige auf Zeit, Vorruheständler mit niedriger Rente, längerfristig Erkrankte und hilfebedürftige Kinder mit selbst nicht hilfebedürftigen Eltern.
"Erwerbsfähig ist, wer nicht wegen Krankheit oder Behinderung auf absehbare Zeit (d.h. in den nächsten 6 Monaten) außerstande ist, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein“ (§ 8 SGB II).
Zur Bedarfsermittlung wird nicht nur das eigene Einkommen sowie das Vermögen (Erspartes, Anlagen, Häuser, Wertgegenständige) berücksichtigt, sondern auch das Einkommen einer Bedarfsgemeinschaft. Zur Bedarfsgemeinschaft zählen Lebenspartner, Ehefrau und Ehemann, Eltern und Kinder sowie Stiefkinder.
Des weiteren bekommen folgende Gruppe ALG II
Geringverdiener, als sog. Aufstocker, weil ihr Erwerbseinkommen nicht ausreicht, um die laufenden Kosten zum Lebensunterhalt und zur Erhaltung von Wohnraum ausreicht!
gegen-hartz.de
sozialticker.de
harald-thome.de
bundestag.de**
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regi54 Ist das ALG I ausgelaufen (12 Mon.) dann hat jeder Erwerbslsoe einen Anspruch auf ALG II. Ist man erwerbsunfähig , also krank, dann gibt es Hartz IV nach dem SG XII vom alten bekannten Sozialamt. Freune aus den anderen EU-Staaten haben hier auch ein Anrecht auf ALG I und ALG II, Bürger aus Drittländern erhalten, wenn Sie hier ine Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis haben, ebenfalls ALG i und nach 12 Mon. ALG II. Für Migranten, die um Asyl bitten, gibt es eine andere Regelung. BAB- und BaFög-Empfänger haben selten einen Anspruch auf ALG II. Hier schreibt gibt es im SGB II einen Ausschlußparagraphen. Aber es gibt auch da Ausnahmen.
Regi
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ingod Bei Ausländern unterscheidet man zwischen Unionsbürgern und Drittstaatlern. Die ersten müssen freizügigkeitsberechtigt sein, d.h. in D sein um zu arbeiten bzw. mindestens gearbeitet haben. Die letzteren müssen im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis und, wie alle anderen auch, bedürftig sein. Egal ob man arbeitet oder nicht, es muss Bedürftigkeit bestehen. Dies ist natürlich abhängig vom Einkommen und Vermögen eines jeden selbst sowie seines Partners, egal ob verheiratet oder nicht.
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Andre86Andre86
Also ALG II / Harz 4 bekommt man, wenn man keinen Anspruch auf ALG I hat. Zudem darf man seinen Job den man vorher hatte, nicht kündigen sondern muss gekündigt werden. Wenn man zu viel Geld aufm Konto, Sparbuch hat bekommt man nichts. Wenn man bei den Eltern wohn und sie zu viel Kohle haben bekommt man nichts und wenn der Ehegatte zu viel Kohle hat und und und. Also Antrag holen und Spass haben. Harz 4 das gönn ich mit. Harz 4 wer bezahlt mein nächstes Bier. Arbeitslos und Spass dabei.
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KuekenSuperstarKuekenSuperstar
Hartz4 bekommt man wenn man 1 Jahr lang nicht arbeiten war und der deutschen Staatsbürgerschaft angehört..
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biggie55biggie55 blödsinn.....
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Danny1984Danny1984 schwachsinn
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thewrestler09 das heißt wenn ich z.b von frankreich nach deutschland ziehe und mich in deutschland anmelde dann könne ich hartz 4 bekommen ?
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KuekenSuperstarKuekenSuperstar Nein.. Wenn man arbeitslos wird in deutschland bekommt man Arbeitslosen hilfe.. ist man dann ein Jahr Arbeitslos bekommt man Hartz4
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bitmapbitmap Arbeitslosenhilfe gibts schon seit Jahren nicht mehr.
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Heini22Heini22 ja ganau
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KuekenSuperstarKuekenSuperstar Dann bekommt man halt was anderes. So wurde es mir auf jeden fall am Montag beim Arbeitsamt erklärt.
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VirtualSelfVirtualSelf Sicher nicht!
Solchen Unsinn wird dir kein Sachbearbeiter, kein Vermittler und nicht einmal die Thresen-Tusse vom ARGER/AGENTUR-Empfang erzählen.
Sozialhilfe = Harz4 = ALG II
Falsch. Sozialhilfe ist nicht = ''Hartz IV'' bzw. ALG II
das Schimpfwort ist Hartz
http://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitslosengeld_II