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bekommt jeder der will hartz 4 ?

Frage von thewrestler09 thewrestler09

bekommt jeder der will hartz 4 in deutschland und der in deutschland wohnt ? sie sieht es aus mit ausländer bekommen die auch was ?

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Antworten (13)

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    Antwort von AllesKnower AllesKnower

    Nein, nur jeder der erwerbsfähig ist, sonst bekommt man Sozialhilfe !

    Kommentar von Andre86 Andre86Andre86

    Sozialhilfe = Harz4 = ALG II

    Kommentar von bitmap bitmapbitmap

    Falsch. Sozialhilfe ist nicht = ''Hartz IV'' bzw. ALG II

    Kommentar von Heini22 Heini22Heini22

    das Schimpfwort ist Hartz

    Kommentar von AllesKnower AllesKnowerAllesKnower
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    RatgeberHelden Antwort von VirtualSelf VirtualSelf

    Jeder, der Hartz IV beantrag und die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt, bekommt H4.
    Die beiden zentralen Voraussetzungen sind
    1) Hilfebedürftigkeit und
    2) Erwerbsfähigkeit.
    Zusätzlich muss der gewöhnliche Aufenthalt in der BRD liegen.
    Das heißt: die deutsche Staatsangehörigkeit ist keine Anspruchsvoraussetzung; allerdings sind Mitbürger ohne deutsche Staatsangehörigkeit in mehreren Fällen vom Leistungsbezug ausgeschlossen. Als Faustregel gilt jedoch auch hier: wer als Ausländer in Deutschland arbeiten darf oder dürfte, hat auch Anspruch auh H4.
    Geht man ins Detail, werden die Voraussetzungen etwas komplizierter. So hat man ggf. auch dann Anspruch auf H4, wenn man nicht erwerbsfähig ist, jedoch mit einem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in einer Bedarfsgemeinschaft lebt.

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    Antwort von bitmap bitmap

    Kann man alles hier http://www.buzer.de/gesetz/2602/a37292.htm lesen, wer leistungserechtigt ist.

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    Antwort von Unbekanntheit Unbekanntheit

    Was verstehst du unter "Ausländer" ?

    • Jemand, der aus einem anderen Land kommt und eine andere Nationalität hat?

    • Jemand, der in einem anderen Land von Deutschen Eltern geboren wurde, also seit seiner Geburt deutsch ist?

    • Jemand, der in einem anderen Land geboren wurde, nach Deutschland kam und hier die Deutsche Nationalität bekommen hat?

    • Jemand, der in Deutschland geboren wurde, also Deutsch ist, aber ausländische Eltern hat?

    Kommentar von thewrestler09 thewrestler09

    Jemand, der aus einem anderen Land kommt und eine andere Nationalität hat? z.b

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    Antwort von Volker13 Volker13

    Das bekommt jeder, der bedürftig ist

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    Antwort von Redberry Redberry

    Ob Ausländer oder nicht , wer Harz IV benötigt , beantragt und bestätigt bekommt krigt es auch .

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    Antwort von jesreel jesreel

    Das kommt darauf an. Niemand darf einreisen und dann Alg II (Hartz 4) beantragen. Auch nicht aus dem europäischen Ausland, schon gleich nicht von ausser halb Europas. Obwohl jeder Europäer freizügig ist (also einreisen darf) um hier Arbeit zu suchen, darf er das nicht ohne Erspartes tun. Ein Antrag führt dazu, dass die Regel der Freizügigkeit gebrochen wird und es zur Ausweisung führen kann. Das gilt sogar für zwischenzeitlich angeheiratete Partner, wenn der in deutschland lebende den Unterhalt für seinen Gatten nicht aufbringen kann.

    Ansonsten gibt es auch einige ausländerrechtliche Situationen, die den Bezug von Alg II komplett ausschließen, z.B. Ausländer mit Duldung / Asylanten. Sie bekommen andere Existenzsicherung, mit Gutscheinen, Karten, ja sogar Naturalien. Dürfen nicht beliebig umziehen und haben es schwieriger mit Arbeitsgenehmigung.

    Wer aber unbefirsteten Aufenthalt hier hat, und für den niemand anderer unterhaltsverpflichtet ist, der kann zumindest den Antrag stellen. Ehepartner, Partner und Eltern sind zur Vorleistung verpflichtet. D.h. auch ein junger U25 ohne Ausbildung, aber mit Eltern, die arbeiten, kann versagt werden.

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    Antwort von juergenius juergenius

    Ausländer und HARTZ-IV

    Erwerbslose Ausländer aus den EU Staaten haben dann nur Anspruch auf ALG II, wenn eine Arbeitserlaubnis vorliegt

    Eine arbeitslose Frau aus dem EU Nachbarland Tschechien, die im Jahre 2006 nach Deutschland auswanderte, beantragte das Arbeitslosengeld II. Die Stadt Darmstadt bewilligte zunächst das ALG II, da die Betroffene über eine sogenannte Freizügigkeitsbescheinigung/EG verfügte.

    Die Bundesagentur für Arbeit stellte der tschechischen Frau jedoch keine Erlaubnis zur Ausübung von "Unselbstständiger Arbeit" (Arbeitserlaubnis) aus. Nach einer kurzen Zeit stellte die Stadt Darmstadt die Zahlung des Arbeitslosengeld II ein. Die Frau klagte vor dem Sozialgericht in Darmstadt und bekam zunächst aufgrund des EU-Diskriminierungsverbot Recht. Doch das Landessozialgericht verwarf das Urteil (AZ: L 9 AS 59/08 B ER) und sah es mit derzeitigen EU-Diskriminierungsverbot vereinbar, in Deutschland lebende Ausländer anders zu behandeln als Ausländer, die erst kurze Zeit zur Arbeitssuche eingereist seien. Die Frau erhält nun weder Sozialhilfe noch das Arbeitslosengeld II.

    Aus der Rechtspraxis Angehörigen der Staaten, die im Mai 2003 der Europäischen Union beigetreten sind, über keine qualifizierte Berufsausbildung verfügen und ohne Arbeitsgenehmigung oder Arbeitsberechtigung in die Europäische Union (EU) eingereist sind, kann grundsätzlich nur dann eine entsprechende Genehmigung erteilt werden, wenn die Voraussetzungen nach dem Aufenthaltsgesetz vorliegen. (04.06.2008)

    Weiterführung

    Wer kann alles einen Hartz IV Antrag, Antrag auf Arbeitslosengeld II stellen?

    Einen Antrag auf Hartz IV Leistungen können alle Menschen stellen, die folgende Vorraussetzungen erfüllen. Ein Antrag auf Arbeitslosengeld II können Erwerbslose stellen, die keinen Anspruch mehr auf das Arbeitslosengeld I haben. Ferner können auch auch alle Selbstständige einen Antrag auf Arbeitslosengeld II stellen, deren Einkommen nicht mehr ausreicht, um das Existenzminimum zu sichern und deren Betrieb "pleite" gegangen ist. Ferner können auch alle Menschen einen Hartz-IV Antrag stellen, deren Unterhalt nach einer Trennung oder Scheidung nicht mehr zur Lebenssicherung ausreicht sowie alle, die zuvor keinen Anspruch auf das ALG I hatten und über kein Einkommen verfügen. Zusätzliche Hartz-IV Leistungen können Erwerbstätige beantragen, wenn das Einkommen zur Sicherung des Existenzminimum nicht ausreicht.

    Einen Anspruch auf das Arbeitslosengeld II haben alle Menschen die mindestens 15 Jahre sind und das 65. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. ALG II Leistungen bekommt man jedoch nur, wenn man mindestens 3 Stunden pro Tag erwerbsfähig ist und seinen Wohnsitz in Deutschland hat (§7, § 7a SGB II). Menschen, die keiner Arbeit nachgehen können, erhalten die Sozialhilfe. Einen Anspruch auf Sozialhilfe haben Erwerbsunfähige auf Zeit, Vorruheständler mit niedriger Rente, längerfristig Erkrankte und hilfebedürftige Kinder mit selbst nicht hilfebedürftigen Eltern.

    "Erwerbsfähig ist, wer nicht wegen Krankheit oder Behinderung auf absehbare Zeit (d.h. in den nächsten 6 Monaten) außerstande ist, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein“ (§ 8 SGB II).

    Zur Bedarfsermittlung wird nicht nur das eigene Einkommen sowie das Vermögen (Erspartes, Anlagen, Häuser, Wertgegenständige) berücksichtigt, sondern auch das Einkommen einer Bedarfsgemeinschaft. Zur Bedarfsgemeinschaft zählen Lebenspartner, Ehefrau und Ehemann, Eltern und Kinder sowie Stiefkinder.

    Des weiteren bekommen folgende Gruppe ALG II

    Geringverdiener, als sog. Aufstocker, weil ihr Erwerbseinkommen nicht ausreicht, um die laufenden Kosten zum Lebensunterhalt und zur Erhaltung von Wohnraum ausreicht!

    gegen-hartz.de

    sozialticker.de

    harald-thome.de

    bundestag.de**

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    Antwort von regi54 regi54

    Ist das ALG I ausgelaufen (12 Mon.) dann hat jeder Erwerbslsoe einen Anspruch auf ALG II. Ist man erwerbsunfähig , also krank, dann gibt es Hartz IV nach dem SG XII vom alten bekannten Sozialamt. Freune aus den anderen EU-Staaten haben hier auch ein Anrecht auf ALG I und ALG II, Bürger aus Drittländern erhalten, wenn Sie hier ine Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis haben, ebenfalls ALG i und nach 12 Mon. ALG II. Für Migranten, die um Asyl bitten, gibt es eine andere Regelung. BAB- und BaFög-Empfänger haben selten einen Anspruch auf ALG II. Hier schreibt gibt es im SGB II einen Ausschlußparagraphen. Aber es gibt auch da Ausnahmen.

    Regi

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    Antwort von ingod ingod

    Bei Ausländern unterscheidet man zwischen Unionsbürgern und Drittstaatlern. Die ersten müssen freizügigkeitsberechtigt sein, d.h. in D sein um zu arbeiten bzw. mindestens gearbeitet haben. Die letzteren müssen im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis und, wie alle anderen auch, bedürftig sein. Egal ob man arbeitet oder nicht, es muss Bedürftigkeit bestehen. Dies ist natürlich abhängig vom Einkommen und Vermögen eines jeden selbst sowie seines Partners, egal ob verheiratet oder nicht.

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    Antwort von Andre86 Andre86

    Also ALG II / Harz 4 bekommt man, wenn man keinen Anspruch auf ALG I hat. Zudem darf man seinen Job den man vorher hatte, nicht kündigen sondern muss gekündigt werden. Wenn man zu viel Geld aufm Konto, Sparbuch hat bekommt man nichts. Wenn man bei den Eltern wohn und sie zu viel Kohle haben bekommt man nichts und wenn der Ehegatte zu viel Kohle hat und und und. Also Antrag holen und Spass haben. Harz 4 das gönn ich mit. Harz 4 wer bezahlt mein nächstes Bier. Arbeitslos und Spass dabei.

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    Antwort von KuekenSuperstar KuekenSuperstar

    Hartz4 bekommt man wenn man 1 Jahr lang nicht arbeiten war und der deutschen Staatsbürgerschaft angehört..

    Kommentar von biggie55 biggie55biggie55

    blödsinn.....

    Kommentar von Danny1984 Danny1984Danny1984

    schwachsinn

    Kommentar von thewrestler09 thewrestler09

    das heißt wenn ich z.b von frankreich nach deutschland ziehe und mich in deutschland anmelde dann könne ich hartz 4 bekommen ?

    Kommentar von KuekenSuperstar KuekenSuperstarKuekenSuperstar

    Nein.. Wenn man arbeitslos wird in deutschland bekommt man Arbeitslosen hilfe.. ist man dann ein Jahr Arbeitslos bekommt man Hartz4

    Kommentar von bitmap bitmapbitmap

    Arbeitslosenhilfe gibts schon seit Jahren nicht mehr.

    Kommentar von Heini22 Heini22Heini22

    ja ganau

    Kommentar von KuekenSuperstar KuekenSuperstarKuekenSuperstar

    Dann bekommt man halt was anderes. So wurde es mir auf jeden fall am Montag beim Arbeitsamt erklärt.

    Kommentar von VirtualSelf VirtualSelfVirtualSelf

    Sicher nicht!
    Solchen Unsinn wird dir kein Sachbearbeiter, kein Vermittler und nicht einmal die Thresen-Tusse vom ARGER/AGENTUR-Empfang erzählen.

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    Antwort von Andre86 Andre86

    klar doch LOL

    Kommentar von bitmap bitmapbitmap

    Stimmt - so pauschal - nicht.

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