Muss ein Paar verheiratet sein, damit die Lebensgefährtin nach dem Tod des Partners dessen Hinterbliebenenrente beziehen kann? Oder geht das auch bei einer langjährigen eheähnlichen Beziehung? Wer weiß Rat?
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Bekommt in einer eheähnlichen Gemeinsch. nach d. Tod d. Partners die Lebensgefährtin seine Rentet
Frage von
agirlnamedsue
Antworten (3)
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1Antwort von
Susanna71 Hinterbliebenenrente, auch Witwen- oder Witwerrente wird nur gezahlt, wenn beide verheiratet waren. Gezahlt wird auch nur, wenn keine "Versorgungsehe" eingegangen wurde. Einer langjährigen eheähnlichen Beziehung wird keine Rente gezahlt. Die Rente wird auch dann nur gezahlt, wenn in die Rentenkasse eingezahlt wurde. Liebe Grüße
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1Antwort von
tradaixtradaix
Nein. Punkt "Anspruch auf Rente bei Tod des Partners" → http://www.janvonbroeckel.de/jura/ehevergleich.html
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1Antwort von
zitronenkuchenzitronenkuchen
nein, deshalb haben sich vor kurzem ein Paar, dass schon 30 Jahre unverheiratet zusammen ist, sich dazu entschlossen doch noch zu heiraten
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