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Bekommt in einer eheähnlichen Gemeinsch. nach d. Tod d. Partners die Lebensgefährtin seine Rentet

Frage von agirlnamedsue agirlnamedsue

Muss ein Paar verheiratet sein, damit die Lebensgefährtin nach dem Tod des Partners dessen Hinterbliebenenrente beziehen kann? Oder geht das auch bei einer langjährigen eheähnlichen Beziehung? Wer weiß Rat?

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Antworten (3)

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    Antwort von Susanna71 Susanna71

    Hinterbliebenenrente, auch Witwen- oder Witwerrente wird nur gezahlt, wenn beide verheiratet waren. Gezahlt wird auch nur, wenn keine "Versorgungsehe" eingegangen wurde. Einer langjährigen eheähnlichen Beziehung wird keine Rente gezahlt. Die Rente wird auch dann nur gezahlt, wenn in die Rentenkasse eingezahlt wurde. Liebe Grüße

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    Antwort von tradaix tradaix

    Nein. Punkt "Anspruch auf Rente bei Tod des Partners" → http://www.janvonbroeckel.de/jura/ehevergleich.html

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    Antwort von zitronenkuchen zitronenkuchen

    nein, deshalb haben sich vor kurzem ein Paar, dass schon 30 Jahre unverheiratet zusammen ist, sich dazu entschlossen doch noch zu heiraten

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