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Bekommt ich das geteielte sorgerecht ..!

Frage von Nichtzuhaben Nichtzuhaben

Hallo Liebe Leute wie sie meisten in den anderen fragen schon gesehn habe bekomme ich im Juli mein Baby ich bin mit dem vater nicht verheiratet nur jetzt bin ich verwürt .. mir wurde gesagt das man nach dem neun gesetzt das geteilelte sorgerecht hat ., nur heute wurde mir gesagt nur wenn man verheiratet ist also habe ich es alleine oder hat er auch das geteielte sorgerecht bitte um antwooort ist mir ganz dolle wichtig !

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Antworten (4)

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    Antwort von Igelnasen Igelnasen

    Bei meiner Tochter ist es so, das sie das alleinige Sorgerecht für beide LKinder hat sie sind 2 und 3 Jahre alt, sie hätten das vorher beim Jugendamt oder auch nach der Geburt dort Regeln müssen. Wenn du also möchtest das dein Freund und du euch das Sorgerecht teilt, müsst ihr das bei Jugendamt beantragen. Ich wünsche dir alles gute bei der Geburt.

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    Antwort von timbatal timbatal

    es gibt kein neues gesetz. solange ihr nicht verheiratet seit, hast du das alleinige sorgerecht nach der geburt. nach der vaterschaftsanerkennung ist er unterhaltspflichtig ggü. dem kind und dir. er hat umgangsrecht mit dem kind. das einzige was sich geändert hat, ist die möglichkeit des kv gemeinsames sorgerecht gerichtlich zu beantragen. umso früher er das direkt nach der geburt macht, umso besser sind seine chancen darauf. sorgerecht hat nix mit umgang zu tun. den kannst du ihm nicht einschränken, noch bestimmen wo er sich in seiner umgangszeit mit seinem kind aufhält.

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    Antwort von Nichtzuhaben Nichtzuhaben

    na ich will auf jeden fall das alleiniege sorgerecht da er noch zuhause wohnt und seine mutter nerven krank ist und sein vater vor kurzen die hand ausgerutscht ist hat er das sorgerecht kann ich ihn nicht verbieten das er das kind bei sich zuhause hat und ist gleichzeitig bei seinen eltern ..

    Kommentar von xxEselchenxx xxEselchenxxxxEselchenxx

    das musst du aber beweisen und ein gericht muss dann die sorgerechtserklärung abändern. stand der dinge ist, dass ihr das sorgerecht gemeinsamen habt.

    Kommentar von timbatal timbataltimbatal

    die aussage ist falsch. stand der dinge ist, dass sie alleiniges sorgerecht nach der geburt hat. sie hat ja keine sorgerechtserklärung abgegeben. von daher ändert sich nix für sie. sie war nicht verheiratet. @nichtzuhaben: dein alleiniges sorgerecht erlaubt dir nicht zu bestimmen, wo kv seinen umgang nachgeht. das bestimmt er einzig allein

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    Antwort von xxEselchenxx xxEselchenxx

    meines wissens war es früher so, dass unverheiratete paare nur dann das gemeinsame sorgerecht hatten, wenn die mutter dem zustimmt. das hat sich geändert (Juli 2010) und das sorgerecht liegt bei beiden (auch wenn unverheiratet) elternteilen und kann nur dann abgeändert werden, wenn das kindeswohl gefährdet ist.

    von wann soll dieses "neue gesetz" denn sein? wer hat dir das gesagt?

    Kommentar von timbatal timbataltimbatal

    nein es ist noch immer so. es hat sich nix geändert. bei unverheirateten hat die mutter das alleinige sorgerecht, es sei denn sie macht mit dem kv eine gemeinsame sorgerechtserklärung. es sollte sich was ändern, hat es aber nicht.

    Kommentar von xxEselchenxx xxEselchenxxxxEselchenxx

    deine aussage stimmt so nicht. seit dem 21. juli 2010 ist eine neue rechtsanwedung in kraft getreten. väter sind demnach nicht mehr auf das einverständnis der mutter angewiesen und können sich auch ohne deren zustimmung beim familiegericht das geteilte sorgerecht zusprechen lassen. googel das mal und bring dein wissen auf einen aktuellen stand!

    Kommentar von timbatal timbataltimbatal

    deine antwort ist schon wieder falsch. es gibt keine rechtsanwendung. die besagt väter dürfen einen antrag stellen auf gsr beim gericht. diesem sei zuzustimmen wenn es dem kindeswohl entspricht. in der regel werden diese anträge zu 98% abgewiesen da sie nicht dem kindeswohl entsprechen. dabei bedarf es bei diesem antrag noch immer der zustimmung der km vor gericht. wenn sie sagt, die kommunikation ist gestört, dann gilt der antrag in der regel als gescheitert. sprich ohne zustimmung der mutter gibt es kein gsr. ob vor dem jugendamt oder vor gericht. die mutter hat das letzte wort dazu. auf ihre argumentation kommt es an, warum sie dagegen ist.

    Kommentar von xxEselchenxx xxEselchenxxxxEselchenxx
    Kommentar von timbatal timbataltimbatal

    es gibt keine neue rechtsanwendung, sondern lediglich ein urteil. so wie es auf dieser pseudo-wissensseite steht, stimmts halt nicht. väter dürfen einen antrag stellen auf gsr. mehr nicht. wie ich sagte ist dieser zu gewähren, wenn es dem kindeswohl entspricht. in der regel entspricht es aber nicht dem kindeswohl und darum werden bis dato zu 98% die anträge abgewiesen negativ. vielleicht hast du es ja jetzt verstanden.

    Kommentar von xxEselchenxx xxEselchenxxxxEselchenxx

    ich hab das auch in der zeitung gelesen, nicht nur im internet, denn da hört es sich ja logisch und unkompliziert an. also, ohne dass wir beide uns hier verbal weiter an die gurgel gehen, ist dieses "änderung" so zu verstehen, dass es zwar ein neues "urteil" vom bundesverfassungsgericht gibt, allerdings mit der einschränkung, dass das geteilte sorgerecht nur dann bewilligt wird, wenn das kindeswohl dadurch nicht gefährdet wird. aber wenn du sagst 98% der väter wird dieses recht verwehrt... was sind denn dann triftige gründe, v.a. in dieser masse von 98%, dass einem vater dieses recht am eigenen kind nicht gestatte ist?

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