genauer gesagt bekommt jemand vom gericht zugesprochenen unterhalt vom vater. hatt dieser jemand dann das "recht zu arbeiten" und geld nebenbei zu verdienen? habe von verschiedenen quellen erfahren, das dann das gehalt mit dem unterhalt verrechnet wird.....und dann bliebe kaum was von nix.......stimmt das?
Antworten (2)
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1Antwort von
miniwominiwo
Wenn der Unterhalt nur für das Kind ist, wird nichts angerechnet. Ist der Unterhalt für die erziehende Person dann ja.
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0Antwort von
Kati1976Kati1976
Unterhaltszahlungen an Kinder sind unabhängig von deren "Einkommen". Das Geld wird nur angerechnet, wenn jemand Unterhalt an den Ex-Mann/Frau zahlen muss.
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