Mein Freund war arbeiten wurde dann aber fristlos gekündigt,weil er der Arbeit fern geblieben ist,weil er bei mir im KH war.Es ging um das Leben unseres zu der Zeit noch nicht geborenen Kindes.Meine Frage ist nun ob er vom jobcenter deswegen eine Sanktion bekommt und wenn ja wieviel %? Die Bescheinigung,dass ich im KH war und unser Kind 15 wochen zu früh kam liegt beim Jobcenter vor.
Antworten (8)
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Zunächst einmal erwartet der Leistungsträger, dass er gegen die Kündigung arbeitsrechtlich vorgeht.
Es ist möglich, dass diese Kündigung keinen Bestand hat, weil sie unverhältnismäßig ist und es eine Abmahnung auch täte. Unentschuldigtes Fehlen kann einen Grund für eine außerordentliche Kündigung darstellen, muss es aber nicht.
Solange die arbeitsrechtliche Lage nicht geklärt ist oder wenn er nicht Kündigungsschutzklage erhebt, ist eine Sanktion nach meinem Dafürhalten unausweichlich; kann sein, dass das der Sachbearbeiter vor Ort anders sieht.
Sanktion kann abhängig vom Alter 30% oder 100% der Regelleistung für 6 Wochen (auf Antrag und nach Rücksprache mit SB) oder 3 Monate betragen.
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helmutgerkehelmutgerke
Habe ich das so richtig verstanden?
dein Freund wurde fristlos gekündigt, weil er aufgrund der von dir geschilderten Situation bei dir im Krankenhaus war.
Aber Hallo - dein Freund morgen ab zum Arbeitsgericht - dort zum Schreibzimmer und eine Kündigungsschutzklage zu Protokoll geben.
Anschließend zum Jobcenter, den Sachverhalt schildern.
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newfarmernewfarmer
denke das gilt als notfall ! und wird somit nicht gekürzt! gebt einfach eine ordentliche begründung an..dann liegt das ganze bei eurem zugeteilten berater vom arbeitsamt! nur wieso wirde er gekündigt? war er in der probezeit? hat er denn nicht mal bescheid gegeben das er im kh bei dir ist?
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CavalierchenCavalierchen
Warum hat ihr Freund nicht kurz beim Arbeitgeber angerufen und die Situation erklärt, warum er von der Arbeit weg bleibt. So total unentschuldigt kommt das bei keinen Arbeitgeber gut an. Soviel Zeit hätte der Anruf auch nicht gekostet und der Arbeitgeber wäre wahrscheinlich zufrieden.
Ich denke schon, dass ihr Freund durch sein unentschuldigtes Fehlen mit Sanktionen rechnen muss.
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catch22catch22
Wer von der arbeit fern bleibt sollte sich beim arzt krank melden und auch den arbeitgeber sofort informieren und die krankmeldung per post schicken und faxen (aus internetcafe mit sendebericht kostet das 1 euro - das ist zur sicherheit!!!) Ansonsten bleibt am schluss nur die hilfe durch das zuständige sozialgericht nach dem erfolglosen widerspruch Viel glück catch22@u7.eu
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rolbrawurolbrawu
Normalerweise spielt der Grund für ein unentschuldigtes Fernbleiben keine Rolle, Dein Freund hat aus eigener Schuld seine Stelle riskiert. Er hätte ja den Arbeitgeber informieren können oder sich krank melden... Soweit die Gesetzeslage. Da aber auf den Ämtern auch Menschen sitzen und der Grund nachvollziehbar ist, liegt es auch am Vermittler, ob da eine Sanktion fällig ist. Auch die Höhe ist nur angegeben, aber nicht zwingend, sie kann bis zu drei Monaten Sperre bedeuten.
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nigelanigela
???? das noch nicht geborene Kind???? 15 Wochen zufrüh geboren ????? War arbeiten, wurde dann aber gekündigt???? Das ist ein ziemliches Durcheinander. Also wenn du mit Beschwerden ins KH gekommen bist, und dein Freund ist mitgekommen, ist das doch vollkommen ok, fragt sich nur, wie lange er bei dir war. Ein Anruf bei der Firma, und ein Tag Urlaub,in so einer Situation, wären dringewesen. Ob es Sanktionen gibt, keine Ahnung, ich hoffe, daß es eueren Kleinen gut geht. Alles gute euch dreien.
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Rob951Rob951
Schwierig... entscheidend ist, ob dieser Grund als einen wichtigen anerkannt wird. Diese Frage kann dir nur das Jobcenter selbst beantworten. Frag dort mal nach.
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