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Bekommt eine Mutter mit einem Kind eine Wohnung die 65qm und ca450euro warm kostet mit Harz 4 bezahl

Frage von Nadinchen70 Nadinchen70

Mein Mann zieht in den nächsten tagen aus! und ich wollte wissen ob ich in meiner wohnung wohnen bleiben darf??? (Wohne in Niedersachsen)

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Antworten (10)

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    Antwort von GerdaG GerdaG

    Frag beim Amt nach. Es gibt geringfügige Abweichungen in den Bundesländern und ist auch vom Alter des Kindes abhängig.

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    Antwort von Reanne Reanne

    Ich würde mich auf jeden Fall weigern, auszuziehen. Ich weis nicht wie alt Dein Kind, ist, hat es Anspruch auf ein eigenes Zimmer? Argumentiere, dass Du kein Geld für Umzug, neue Gardinen, Mietkaution, usw. hast. Die Kosten übernehmen die nämlich nicht.

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    Antwort von glaubenichts glaubenichts

    ich hoffe schon, frag ma beim Amt nach

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    Antwort von DerHans DerHans

    65 qm dürften hier angemessen sein. Auch die auses kostet (warm) 305 €. Ursprünlich wollte man mir 25 € abziehen, weil das der PKW-Stellplatz ist. Die Beschieinigung des Vermieters, dass die Wohnung nur mit Stellplatz vermietet werden darf, reichte.

    Die Stadt Bonn ist eher restriktiv mit den Mietkosten.

    Aber ein Umzug wäre ebenfalls mit erheblichen Kosten für das Amt verbunden.

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    Antwort von Kolumna Kolumna

    Einem Erwachsenenstehen 45 qm zu und einem Kind 20. Das passt, ob Du allerdings die volle Miete bekommst liegt stark an Eurem Amt.

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    Antwort von Mismid Mismid

    naja, erstmal muß dein Mann ja Unterhalt bezahlen

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    Antwort von SUNFRIEND4 SUNFRIEND4

    Das kann in jeder Stadt anders sein, da musst Du auf jeden Fall nachfragen.

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    Antwort von Arwen45 Arwen45

    Hartz IV: Wohnungsgröße ist nicht entscheidend

    25.08.2008

    Hartz-IV-Empfängern steht eine angemessene Wohnung zu. Ob eine Wohnung als angemessen bewertet werden kann, hängt von der Miethöhe und nicht von der Wohnungsgröße ab. Dies entschied jetzt das Sozialgericht in Reutlingen und gab damit zum Teil der Klage einer Hartz-IV-Empfängerin statt.

    Die Frau lebte alleine in einer 130 Quadratmeter großen Sechs-Zimmer-Wohnung - für 350 Euro plus 29 Euro Nebenkosten. Die zuständige Behörde hielt die Wohnung für unangemessen und forderte die Frau dazu auf, umzuziehen. Angemessen sei in diesem Fall eine 45 Quadratmeter große Wohnung mit einer maximalen Kaltmiete von 325 Euro.

    Die Richter entschieden nun: Die Behörde darf bei ihrer Entscheidung nur die Mietkosten, und nicht weitere Merkmale wie Größe oder Baujahr einer Wohnung berücksichtigen. Somit hat die Hartz-IV-Empfängerin Anspruch auf 325 Euro Kaltmiete. Die restlichen 25 Euro muss sie jedoch selbst tragen (Az.: 12 AS 3489 / 06). http://www.sovd-nds.de/7273.0.html

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    Antwort von coffeefreund coffeefreund

    müsste eigentlich schon in ordnung gehen, aber frag lieber nach.

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    Antwort von Helli01 Helli01

    für die berechnung ist nur die kaltmiete relevant

    Kommentar von DerHans DerHansDerHans

    Falsch Warmmiete wird erstattet

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