Mein Mann zieht in den nächsten tagen aus! und ich wollte wissen ob ich in meiner wohnung wohnen bleiben darf??? (Wohne in Niedersachsen)
Bekommt eine Mutter mit einem Kind eine Wohnung die 65qm und ca450euro warm kostet mit Harz 4 bezahl
Antworten (10)
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GerdaGGerdaG
Frag beim Amt nach. Es gibt geringfügige Abweichungen in den Bundesländern und ist auch vom Alter des Kindes abhängig.
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ReanneReanne
Ich würde mich auf jeden Fall weigern, auszuziehen. Ich weis nicht wie alt Dein Kind, ist, hat es Anspruch auf ein eigenes Zimmer? Argumentiere, dass Du kein Geld für Umzug, neue Gardinen, Mietkaution, usw. hast. Die Kosten übernehmen die nämlich nicht.
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DerHansDerHans
65 qm dürften hier angemessen sein. Auch die auses kostet (warm) 305 €. Ursprünlich wollte man mir 25 € abziehen, weil das der PKW-Stellplatz ist. Die Beschieinigung des Vermieters, dass die Wohnung nur mit Stellplatz vermietet werden darf, reichte.
Die Stadt Bonn ist eher restriktiv mit den Mietkosten.
Aber ein Umzug wäre ebenfalls mit erheblichen Kosten für das Amt verbunden.
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KolumnaKolumna
Einem Erwachsenenstehen 45 qm zu und einem Kind 20. Das passt, ob Du allerdings die volle Miete bekommst liegt stark an Eurem Amt.
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SUNFRIEND4SUNFRIEND4
Das kann in jeder Stadt anders sein, da musst Du auf jeden Fall nachfragen.
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Arwen45Arwen45
Hartz IV: Wohnungsgröße ist nicht entscheidend
25.08.2008
Hartz-IV-Empfängern steht eine angemessene Wohnung zu. Ob eine Wohnung als angemessen bewertet werden kann, hängt von der Miethöhe und nicht von der Wohnungsgröße ab. Dies entschied jetzt das Sozialgericht in Reutlingen und gab damit zum Teil der Klage einer Hartz-IV-Empfängerin statt.
Die Frau lebte alleine in einer 130 Quadratmeter großen Sechs-Zimmer-Wohnung - für 350 Euro plus 29 Euro Nebenkosten. Die zuständige Behörde hielt die Wohnung für unangemessen und forderte die Frau dazu auf, umzuziehen. Angemessen sei in diesem Fall eine 45 Quadratmeter große Wohnung mit einer maximalen Kaltmiete von 325 Euro.
Die Richter entschieden nun: Die Behörde darf bei ihrer Entscheidung nur die Mietkosten, und nicht weitere Merkmale wie Größe oder Baujahr einer Wohnung berücksichtigen. Somit hat die Hartz-IV-Empfängerin Anspruch auf 325 Euro Kaltmiete. Die restlichen 25 Euro muss sie jedoch selbst tragen (Az.: 12 AS 3489 / 06). http://www.sovd-nds.de/7273.0.html
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coffeefreundcoffeefreund
müsste eigentlich schon in ordnung gehen, aber frag lieber nach.
Falsch Warmmiete wird erstattet