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Bekommt eine Mutter mit einem Kind eine Wohnung die 65qm und ca450euro warm kostet mit Harz 4 bezahl

gefragt von Nadinchen70 am 23.06.2009 um 23:21 Uhr

Mein Mann zieht in den nächsten tagen aus! und ich wollte wissen ob ich in meiner wohnung wohnen bleiben darf??? (Wohne in Niedersachsen)


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GerdaG
beantwortet von GerdaG am 23. Juni 2009 23:22
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Frag beim Amt nach. Es gibt geringfügige Abweichungen in den Bundesländern und ist auch vom Alter des Kindes abhängig.


glaubenichts
beantwortet von glaubenichts am 23. Juni 2009 23:23
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ich hoffe schon, frag ma beim Amt nach


anonym
beantwortet von Reanne am 23. Juni 2009 23:28
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Ich würde mich auf jeden Fall weigern, auszuziehen. Ich weis nicht wie alt Dein Kind, ist, hat es Anspruch auf ein eigenes Zimmer? Argumentiere, dass Du kein Geld für Umzug, neue Gardinen, Mietkaution, usw. hast. Die Kosten übernehmen die nämlich nicht.


Helli01
beantwortet von Helli01 am 23. Juni 2009 23:22
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für die berechnung ist nur die kaltmiete relevant


coffeefreund
beantwortet von coffeefreund am 23. Juni 2009 23:22
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müsste eigentlich schon in ordnung gehen, aber frag lieber nach.


Arwen45
beantwortet von Arwen45 am 23. Juni 2009 23:23
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Hartz IV: Wohnungsgröße ist nicht entscheidend

25.08.2008

Hartz-IV-Empfängern steht eine angemessene Wohnung zu. Ob eine Wohnung als angemessen bewertet werden kann, hängt von der Miethöhe und nicht von der Wohnungsgröße ab. Dies entschied jetzt das Sozialgericht in Reutlingen und gab damit zum Teil der Klage einer Hartz-IV-Empfängerin statt.

Die Frau lebte alleine in einer 130 Quadratmeter großen Sechs-Zimmer-Wohnung - für 350 Euro plus 29 Euro Nebenkosten. Die zuständige Behörde hielt die Wohnung für unangemessen und forderte die Frau dazu auf, umzuziehen. Angemessen sei in diesem Fall eine 45 Quadratmeter große Wohnung mit einer maximalen Kaltmiete von 325 Euro.

Die Richter entschieden nun: Die Behörde darf bei ihrer Entscheidung nur die Mietkosten, und nicht weitere Merkmale wie Größe oder Baujahr einer Wohnung berücksichtigen. Somit hat die Hartz-IV-Empfängerin Anspruch auf 325 Euro Kaltmiete. Die restlichen 25 Euro muss sie jedoch selbst tragen (Az.: 12 AS 3489 / 06). http://www.sovd-nds.de/7273.0.html


anonym
beantwortet von SUNFRIEND4 am 23. Juni 2009 23:24
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Das kann in jeder Stadt anders sein, da musst Du auf jeden Fall nachfragen.


Mismid
beantwortet von Mismid am 23. Juni 2009 23:36
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naja, erstmal muß dein Mann ja Unterhalt bezahlen


Kolumna
beantwortet von Kolumna am 24. Juni 2009 01:12
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Einem Erwachsenenstehen 45 qm zu und einem Kind 20. Das passt, ob Du allerdings die volle Miete bekommst liegt stark an Eurem Amt.


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