Mein Kumpel prahlte heute damit, dass er als Radfahrer immer die rote Ampel überfährt, wenn sie ihm nicht sinnvoll erscheint. Ich sagte ihm, dass er da auch Punkte in Flensburg bekommen kann, wenn er erwischt wird. Er lachte aber nur und zeigte mir den Vogel. Ärgert mich ein wenig. Stimmt das nun oder nicht? Ich finde es jedenfalls blöd, wenn jemand seine eigene Straßenverkehrsordnung festlegt.
Bekommt ein Radfahrer Punkte in Flensburg, wenn er eine rote Ampel überfährt?
Antworten (9)
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1Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom FragestellerAntwort von
PepsiMasterPepsiMaster
Für diesen Verstoß werden keine Punkte im Verkehrszentralregister eingetragen!
Der bundeseinheitliche Tatbestandskatalog sieht für die Missachtung des Rotlichts durch einen Radfahrer ein Verwarngeld von 25,-EUR vor gem. TB-Nr. 137612.
Keine Punkte, kein Fahrverbot, keine weiteren Konsequenzen.
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1Antwort von
huckymaushuckymaus
Wenn er dabei erwischt wird, dann schon. Neulich gab es einen Fall, da hat ein Probezeitinhaber mit seinem Fahrrad nicht an einem Zebrastreifen für eine Frau gebremst. Ein Polizist hat es gesehen. Es gab 4 Punkte dafür, ein Aufbauseminar für Fahranfänger und die Probezeit wurde von 2 auf insgesamt 4 Jahre verlängert.Solche Entscheidungen sind allerdings eher selten. Ist schon Zufall, wenn ein Polizist es gerade sieht oder jemand den Radfahrer anzeigt.
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1Antwort von
WilliWinzigWilliWinzig
jeder Verkehrsteilnehmer kann Punkte bekommen
Kommentar von
PepsiMasterPepsiMaster wenn die begangene Ordnungswidrigkeit u.a. mit Punkten geahndet wird .. ja.
Für die hier angesprochene Ordnungswidrigkeit gibt es allerdings keine Punkte sondern nur 25,-EUR Verwarngeld.
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1Antwort von
Valentina021088 ja das stimmt sogar wenn man noch kein lappen hat
Kommentar von
PepsiMasterPepsiMaster Ohne Lappen keine Punkte.
Und bei dieser Ordnungswidrigkeit gibt es eh keine Punkte.
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1Antwort von
suesszahnsuesszahn
dafür bekommt er punkte wenn er erwischt wird !!!!
Kommentar von
PepsiMasterPepsiMaster nöö.. falsch
Klar?! So klar finde ich das nicht .. ist nämlich falsch!
Der bundeseinheitliche Tatbestandskatalog sieht für die Missachtung des Rotlichts durch einen Radfahrer ein Verwarngeld von 25,-EUR vor gem. TB-Nr. 137612. Keine Punkte, kein Fahrverbot, keine weiteren Konsequenzen.