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bekommt ein normalsterblicher einsicht in seine akte, sprich bundeszentralregister?

Frage von wissen78 wissen78
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Antworten (6)

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    Antwort von jens76 jens76

    Natürlich,kannst dir ein amtliches Führungszeugnis zuschicken lassen,da steht alles drin..

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    Antwort von Saarland60 Saarland60

    Auskünfte immer nur beschränkt, mit Ausnahme besonders begründeter Einzelfälle. Unbeschränkte Einsicht erhalten nur Behörden oder Institutionen der Rechtspflege

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    Antwort von zackl zackl

    vielleicht hilft das hier weiter aber ich selber raffs nicht was da so steht ??? http://de.wikipedia.org/wiki/Bundeszentralregister

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    Antwort von RBMannheim RBMannheim

    Man kann jederzeit einen Auszug aus dem amtlichen Führungszeugnis anfordern. Beim Bürgerdienst, der Stadtverwaltung, etc.

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    Antwort von outlawtrail outlawtrail

    Normalerweise hat jeder Anspruch auf Einsicht in die über ihn gespeicherten Daten. Beantrage ein Führungszeugnis. Ich glaube das macht man auf dem Einwohnermeldeamt.

    Kommentar von wissen78 wissen78wissen78

    ich meinte aber bundeszentralregister. nicht führungszeugnis.

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    Antwort von antidepri antidepri

    Führungszeugnis, erweitertes Führungszeugnis, was darüber hinausgeht, dürfte ein Anwalt in Erfahrung bringen (Akteneinsicht).

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