bekommt ein normalsterblicher einsicht in seine akte, sprich bundeszentralregister?
Antworten (6)
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jens76jens76
Natürlich,kannst dir ein amtliches Führungszeugnis zuschicken lassen,da steht alles drin..
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Saarland60Saarland60
Auskünfte immer nur beschränkt, mit Ausnahme besonders begründeter Einzelfälle. Unbeschränkte Einsicht erhalten nur Behörden oder Institutionen der Rechtspflege
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zacklzackl
vielleicht hilft das hier weiter aber ich selber raffs nicht was da so steht ??? http://de.wikipedia.org/wiki/Bundeszentralregister
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RBMannheimRBMannheim
Man kann jederzeit einen Auszug aus dem amtlichen Führungszeugnis anfordern. Beim Bürgerdienst, der Stadtverwaltung, etc.
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outlawtrailoutlawtrail
Normalerweise hat jeder Anspruch auf Einsicht in die über ihn gespeicherten Daten. Beantrage ein Führungszeugnis. Ich glaube das macht man auf dem Einwohnermeldeamt.
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antidepriantidepri
Führungszeugnis, erweitertes Führungszeugnis, was darüber hinausgeht, dürfte ein Anwalt in Erfahrung bringen (Akteneinsicht).
ich meinte aber bundeszentralregister. nicht führungszeugnis.