Ich habe da mal eine Frage. Der Freund von meiner Mum arbeitet in einer Firma, er ist maler. Jedoch haben er und seine 5 Kollegen keinen arbeitsvertrag. Meine mum meint, das das nicht rechtens wäre, das er ja nichts in der hand hätte, wenn er gekündigt usw wird. Er meinte jedoch, das die meisten maler keinen Arbeitsvertrag haben, und das er ja anhand der gehaltsabrechnung beweisen kann, das er dort gearbeitet hat und seit wann er da gearbeitet hat. Jetzt streiten die sich darum...wer recht hat bzw wer unrecht hat. Jetzt meine frage...kennt ihr auch maler, die keinen arbeitsvertrag haben? oder wisst ihr etwas genaurers über diese situation?
bekommt ein Maler und anstreicher einen Arbeitsvertrag?
Antworten (10)
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0Hilfreichste & RatgeberHelden AntwortAntwort von
ralosavivralosaviv
Selbstveständlich ist es rechtens einen mündlichen Arbeitsvertrag einzugehen, es ist nur nicht unbedingt üblich und wird aus Gründen der Beweisführung in einem evtl. Arbeitsgerichtsverfahren nicht empfohlen. Die lt. Nachweisgesetz schriftlich zu fixierenden Vereinbarungen sind nicht das Gleiche wie ein Arbeitsvertrag. Zumindest das wäre aber gesetzlich vorgeschrieben und könnte gerichtlich durchgesetzt werden.
Wegen Schwarzarbeit macht sich dabei keiner strafbar, zumal offensichtlich ordnungsgemäß Lohnabrechnungen erstellt werden. Maler gehören zum Baunebengewerbe und ich habe noch keinen selbständigen Maler kennen gelernt der in der Lage war, diese Art der Lohnabrechnung selbst zu erstellen. Das wird mit Sicherheit von einem Steuerbüro angefertigt, das sich wohl kaum an Steuerhinterziehung und Schwarzarbeit unterstützend beteiligen wird.
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6Antwort von
almmichelalmmichel
Ohne Arbeitsvertrag werden auch keine Sozialabgaben abgeführt. Das dürfte ziemlich illegal sein. Man sagt auch Schwarzarbeit dazu.
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Maler und Anstreicher haben natürlich wie jeder andere Arbeitnehmer ein Recht auf einen schriftlichen Arbeitsvertrag,auch wenn mündliche Vertragsvereinbarungen gültig sind.
Aber:
NachwG § 2 Absatz 1 (Nachweisgesetz)
Der Arbeitgeber hat spätestens einen Monat nach dem vereinbarten Beginn des Arbeitsverhältnisses die wesentlichen Vertragsbedingungen schriftlich niederzulegen, die Niederschrift zu unterzeichnen und dem Arbeitnehmer auszuhändigen.
In die Niederschrift sind mindestens aufzunehmen:
der Name und die Anschrift der Vertragsparteien,der Zeitpunkt des Beginns des Arbeitsverhältnisses,bei befristeten Arbeitsverhältnissen: die vorhersehbare Dauer des Arbeitsverhältnisses,der Arbeitsort oder, falls der Arbeitnehmer nicht nur an einem bestimmten Arbeitsort tätig sein soll, ein Hinweis darauf, dass der Arbeitnehmer an verschiedenen Orten beschäftigt werden kann,eine kurze Charakterisierung oder Beschreibung der vom Arbeitnehmer zu leistenden Tätigkeit,die Zusammensetzung und die Höhe des Arbeitsentgelts einschließlich der Zuschläge, der Zulagen, Prämien und Sonderzahlungen sowie anderer Bestandteile des Arbeitsentgelts und deren Fälligkeit,die vereinbarte Arbeitszeit,die Dauer des jährlichen Erholungsurlaubs,die Fristen für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses,- ein in allgemeiner Form gehaltener Hinweis auf die Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen, die auf das Arbeitsverhältnis anzuwenden sind.
Der Nachweis der wesentlichen Vertragsbedingungen in elektronischer Form ist ausgeschlossen.
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Anabelle1990Anabelle1990
Wenn er in einer Firma arbeitet, dann braucht er auch einen Arbeitsvertrag! Dieser kann zwar auch mündlich sein, aber man benötigt einen! Und das sollte man auch "vorweisen" oder "beweisen" können! Ansonsten fällt das Ganze unter Schwarzarbeit, was strafbar ist!
Aißerdem hat deine Mutter Recht, dass er dann eigentlich nichts machen kann, wenn ihm gekündigt wird, da er dann - wenn er zur Polizei ginge - zugeben müsste, dass er schwarz gearbeitet hat (was ja strafbar ist). Er hat dann -soweit ich weiß- kein Recht auf eine Kündigungsfrist, usw!
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DollyPondDollyPond
ein schriftlicher arbeitsvertrag ist nicht zwingend vorgeschrieben, es ist aber immer besser einen zu haben, weil dort alle rahmenbedingungen schriftlich und verbindlich festgelegt werden.
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turaloturalo
Lt. Nachweisgesetz ist ein Vertrag bzw. eine schriftliche Form notwendig.
Allerdings drohen einem Arbeitgeber keinerlei 'Sanktionen, wenn er keinen Arbeitsvertrag ausstellt.
Ich hatte noch nie einen....
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Joseph3Joseph3
Es gibt etliche Arbeitsverhältnisse ohne schriftlichen Arbeitsvertrag, dann gilt das BGB (bürgerliche Gesetzbuch). In diesem Fall spricht man von mündlichen Verträgen.
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Susi83Susi83
Wenn er keinen Arbeitsvertrag vorweisen kann, ist das Schwarzarbeit die ihm teuer zu stehen kommen kann!!!
Kommentar von
ReservistReservist Quark
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binimabinima
sowas hab ich ja noch nie gehört. Ich würde immer einen Arbeitsvertag haben wollen.
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crazychaosDJcrazychaosDJ
Natürlich braucht er einen Arbeitsvertrag. Ohne arbeitsvertrag ist es im Prinzip sogar Schwarzarbeit, wofür er auch noch eins auf den Deckel kriegt.
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CorpseZX10R Dem ist nicht so. Laut §611 ff BGB gibt es auch mündliche Arbeitsverträge, die Gültigkeit haben. Die Konditionen der Entlohnung gehen aus der ersten Gehaltsabrechnung hervor. An diese ist der AG gehalten. hieraus gehen ja auch alle Abgaben hervor. Natürlich ist es sehr unklug keinen schriftlichen AV zu haben, da die Beweislage nicht eindeutig ist. Da der AG aber Steuern uns Sozialabgeben abführt liegt definitv keine Schwarzarbeit vor. Man kann dem AG die Frage stellen, was ihn daran hindert den Vertrag in die Schriftform zu bringen. Er braucht ja nur die bisherigen Konditionen niederzuschreiben. Weiterhin gilt aber das die Kündigung in jedem Falle der Schriftform bedarf
das ist ja eben das komische, weil er zahlt steuern, die arbeit ist gemeldet, er hat halt nur keinen vertrag. gehaltsabrechnungen bekommt er ja auch.