Hallo , Meine Tochter ist Lehrling im 1 Lehrjahr, leider ist sie sehr oft krank und soll nun ins büro kommen um einen Aufhebungsvert zu unterschreiben. Meine Tochter möchte nun vom Arzt sich ein Attest geben lassen wo drinn steht das sie für diese Arbeit nicht geeignet ist... Bekommt sie wenn sie so ein Attest hat eine Sperre beim Arbeitsamt?
bekommt ein lehrling mit einem aufhebungsvertrag eine sperre
Antworten (10)
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David4711David4711
Sie sollte sich schon vorher beim Arbeitsamt melden (wegen der Meldepflicht)und denen das sagen. Da sie schon den Aufhebungsvertrag angeboten bekommen, aber noch nicht unterschrieben hat, ist es vorherzusehen, dass sie den Job verliert. Ob sie durch das Attest keine Sperre bekommt, wird im Einzelfall entschieden. Zu einem Aufhebungsvertrag würde ich ihr in diesem Fall nicht raten, dann soll man sie regulär kündigen.
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moni89073 sie lernt fachkraft für schutz und sicherheit
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Driveboy03Driveboy03
Was lernt deine Tochter denn, wenn sie mal auf Arbeit ist ? Ich würd so ein Vertrag nicht unterschreiben. Man bekommt aber auch nach 3 Jahren Lehrzeit, wenn man nur bedingt da war keinen FA-Brief. Aber die Frage , ob sie die Prüfung besteht erklärt sich von selbst. Sperre vom AA gibt es dann nicht, aber sie werden deine Tochter immer weiter runterdrücken in Stellenangeboten. Bis sie Laub schaufelt. Red ihr mal ins Gewissen !
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tiffi1970tiffi1970
Ich denke schon, dass sie eine Sperre bekommt, weil sie der Vertragsaufhebung zugestimmt hat! In der heutigen Zeit sollte man sich diesen Schritt aber zwei Mal überlegen...
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cinderella666cinderella666
Ein Aufhebungsvertrag wird oft gemacht, damit man keine Kündigung in den Händen halten mus sieht bei Neubewerbungen immer etwas doof aus. Wenn da dann steht wurde gekündigt ... weil.....
Sperre entscheidet das Amt, wenn es aber einen Gesundheitlichen Grund gibt, das sie die Ausbildung nicht beendet, gibt es keine Sperre
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user287user287
Die Frage ist eher, wenn sie ein Attest hat der gesagt, dass sie nicht geeignet ist für die Arbeit, warum kündigt ihr nicht der Betrieb? In dem Aufhebungsvertrag muss unbedingt stehen, dass wenn sie der Aufhebung nicht zugestimmt hätte eine betriebsgedingte Kündigung erfolgt wäre. Mit Glück klappt das in Verbindung mit dem Attest.
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KellerasselKellerassel
Solange sie nicht selbst alles hinschmeisst, ist die Welt noch in Ordnung.
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cortijerocortijero
Du solltest mal ein ernstes Wort mit deiner Tochter reden. Sie sollte froh sein, einen Ausbildungsplatz zu haben. Sie bei ihrer Drückerei noch zu unterstützen, ist bestimmt nicht gut für deine Tochter
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Tux31Tux31
Ein Aufhebungsvertrag hat meist nur Vorteile für den Arbeitgeber. Mach dich lieber vorher im Internet schlau bevor du sowas unterschreibst
fachkraft für schutz und sicherheit