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Bekommt ein Kind Kindergeld, wenn es ausgezogen ist und Hartz IV bekommt?

Frage von demik demik

Guten Morgen,

ein Bekannter ist 20 Jahre alt und besucht derzeit die 12 Klasse er ist mit seienr Schwester ausgezogen, da die Wohnung der Eltern zu klein war und sie auch keine größere bekommen (mehrerer Personenhaushalt)

Er hatte Hartz IV beantragt und bewilligt bekommen, er verdient nebenbei auch nicht viel höchstens 100 € im Monat und seine Miete bezahlt er von diesem Hartz IV und was von sich selbst.

Nun meine Frage, er hat mir erzählt das er gar kein Kindergeld bekommt, wohl seit er 18 ist nicht mehr. Da sie nicht wussten, das es ab 18 wieder beantragt werden soll. Kann er denn Kindergeld trotzdem beantragen, würde dann an seine Eltern gehen, nicht für ihn selbst?

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Antworten (8)

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    Antwort von nitramnenie nitramnenie

    nochmals zusammengefasst: Erstens: Formell bekommen zunächst immer die Eltern das Kindergeld - und müssen das natürlich beantragen (z.B. durch Folgeantrag bei Kindern, die 18 Jahre alt werden). Zweitens: Wenn volljährige Kinder einen eigenen Hausstand haben, können sie beantragen, dass das Kindergeld aus dem Anspruch der Eltern heraus direkt auf ihr Konto gezahlt wird. Das geht, wenn die Eltern keinen Unterhalt zahlen. Drittens: Ob das Kindergeld nun an die Eltern oder das Kind ausgezahlt wird, ist den ARGEn vermutlich egal. Sofern die den Unterhalt des Kindes sichern, werden die selbstverständlich darauf pochen, dass vorrangige Einkommen des Kindes oder Unterhaltsleistungen der Eltern herangezogen werden. D.h., Kindergeld wird als Einkommen des Kindes herangezogen in die Berechnung. Das ist gesetztlich auch so vorgesehen.

    Kommentar von casilein casileincasilein

    Grundsätzlich sehe ich das auch so - allerdings wird manchmal das KG an die Eltern gezahlt, die sich weigern, es das Kind auszuzahlen oder abzutreten. Dann darf es nicht auf das Alg2 des Kindes angerechnet werden.

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    RatgeberHelden Antwort von VirtualSelf VirtualSelf

    Nenek hat es sehr richtig formuliert. Anspruchsberechtigt sind grundsätzlich immer die Eltern (außer in wenigen, seltenen Ausnahmefällen).
    Der Bekannte hat aber ggf. Unterhaltsansprüche gegenübder seinen Eltern. Wenn dem so ist, wird ihn die ARGE auffordern, diese Ansprüche gelten zu machen, da sie gegenüber dem H4 vorrangig wären.
    Btw: wurden schon BAföG-Ansprüche abgescheckt?

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    Antwort von klarakarlson klarakarlson

    Wenn er Kindergeld bekommt,wird das als Einkommen an Hartz4 angerechnet,also wird ihm da wieder abgezogen...

    Kommentar von demik demikdemik

    wie jetzt doch was abgerechent? hmmmmm... aber seine Eltern wollen es ja bekommen...

    Kommentar von klarakarlson klarakarlsonklarakarlson

    Was wollen denn seine Eltern mit dem Kindergeld wenn er garnicht mehr da wohnt???

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    Antwort von reggaewomen reggaewomen

    ja bekommt er schon! normal darf man ja erst ab 25 jahren ausziehen wenn maqn harzt4 bekommt, aber in ausnahmefällen gehts schon! dann bekommt er auch kndergeld, das dan sowieso wieder nur angerechnert wird!

    Kommentar von demik demikdemik

    das heißt? angerechnet?

    Kommentar von reggaewomen reggaewomenreggaewomen

    ja weiß ich doch mein gott :)

    Kommentar von demik demikdemik

    häääääääää...ich frage was das bedeutet.. das es angerechnet wird :D

    Kommentar von reggaewomen reggaewomenreggaewomen

    achso! sorry! ja das ist so wenn man harzt bekommt, die rechnen aus, was einem so zusteht und dann ziehens das kindergeld davon ab! das heißt,du bekommst es schon aufs konto doch das amt rechnets halt an! zB.sie rechnen 450€ stehen dir zu dann ziehens 164€ ab und den rest bekommst du vom amt dann überwiesen und das kindergeld dann extra.deshalb regen sich soviele auf, wenns heißt das kindergeld wird erhöht, denn das hilft den hartz4 empfänger gar nix, denn denen wird das dann am ersten wieder abgezogen,sch.... gesetz halt, die die das geld dringend brauchen würden denen zieht mans wieder ab

    Kommentar von demik demikdemik

    Hm verstehe ich nicht haha. Weil Nenek hier sage, dass es ja den Eltern zusteht und solange er durch Hartz IV + den mini Job nicht über 7.680 euro kommt. Wäre ja eigentlich auch nicht für ihn, sondern für seine Eltern hmmm... ach einfach mal Antrag stellen und gucken, danke trotzdem;)

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    Antwort von tatatata tatatata

    Wenn er schon Staatsleistungen bekommt, kann er es zwar beantragen, bei Anspruch bekommt es jedoch das auszahlende ARGE Amt :)

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    Antwort von casilein casilein

    Ich vermute, Dein Bekannter sollte sich mal richtig und persönlich beraten lassen. Ich vermute nämlich folgende Situation:
    - Der Bekannte geht zur Schule. Damit wäre er eigentlich nicht Alg2-berechtigt, sondern müsste Bafög beantragen. Zudem hat er Anspruch auf das Kindergeld, weil er in der Ausbildung ist. Das müssen seine Eltern beantragen.
    - Was macht die Schwester? Vermutlich ist sie nicht in Schule oder Ausbildung, daher hat sie Anspruch auf Alg2 und beide werden gemeinsam als BG geführt.
    - Er wird im Bewilligungsbescheid vermutlich mit einem virtuellen Einkommen (500€?) geführt, die als Bafög eingenommen werden sollten.
    - Die Eltern sind im Prinzip unterhaltspflichtig, verdienen sie genug?
    Insgesamt ist die Materie sehr kompliziert, wenn noch Schule/Ausbildung mit im Spiel ist. Daher mein Rat, eine Beratungsstelle aufzusuchen.

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    Antwort von Nenek Nenek

    Bitte bei den Antworten nicht vergessen, dass das Kindergeld grundsätzlich den Eltern zusteht und nicht den Kindern!

    Da die Schulausbildung vorrangig ist, können seine Eltern mit einer Schulbescheinigung wieder Kindergeld beantragen.

    Kommentar von tatatata tatatatatatatata

    ...auch bei erwachsenen Kindern die nicht im eigenen Haushalt leben?

    Kommentar von Nenek NenekNenek

    Das hat damit nichts zu tun, weil die Eltern grundsätzlich immer noch unterhaltspflichtig sind, bis das Kind 25 ist oder eine Ausbildung/ein Studium abgeschlossen hat.

    Wichtig ist, dass das Kind mit ALG II und den maximal 100 EUR pro Monat auf nicht mehr als 7680 EUR im Kalenderjahr kommt.

    Kommentar von demik demikdemik

    nee das sowieso nicht....danke für die antworten

    Kommentar von demik demikdemik

    achso, wie wären es denn, wenn seine Eltern es beantragen und nicht er macht es einen Unterschied? Eltern verdienen normal..

    Kommentar von Nenek NenekNenek

    Seine Eltern müssen es beantragen (das Elternteil, das am meisten zum Unterhalt beisteuert), weil nur sie Anspruch auf das Kindergeld haben.

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    Antwort von ClintLeonPowers ClintLeonPowers

    Kindergeld steht dem Kind bis zu seinem 18. Lebensjahr zu. Studiert es dann auch noch, können sich die Zahlungen bis zu dessen 27. Lebensjahr erstrecken.

    Kommentar von Nenek NenekNenek

    Die Altersgrenze wurde zwischenzeitlich auf 25 Jahre gesenkt.

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