In dem Fall ist sowohl sie als auch ihr Mann Harz 4 Empfänger mit einem Kind (10 Jahren). Sie hat ab dem 01.09. einen Job auf 20 Stunden Basis pro Woche.
Sie darf nur 15 % des verdienten Geldes behalten.
Beim Arbeitsamt werden unterschiedliche Aussagen getroffen. Steht ihr Kleidergeld für den Job im Einzelhandel zu?
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