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bekommt ein eu stadsbürgerin unterkunft von stadt wenn sie schwanger ist?

gefragt von nanna2 am 08.07.2008 um 8:41 Uhr

Was kann ich tun wenn ich mich von mein deutschen freund trennen will und ich bin ein eu stadsbürger und bin von ihm schwanger?bekomme ich von dem stadt unterkunft?oder komme ich auf die strasse schwanger wenn ich mich trenne?


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Hummelchen28
beantwortet von Hummelchen28 am 8. Juli 2008 08:48
5x
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Warum gehst du nicht zurück zu deiner Familie? Die können dich sicher besser unterstützen als wenn du hier alleine bist. Gerade mit einem Baby ist es nicht leicht in einem fremden Land, zumal Du ja dann auch allein erziehend bist. Ich wünsche dir alles Gute!

Kommentar von Simple_avatar4smallKrume123 am 8. Juli 2008 08:51

Ich denke mal, sie würde auch nichts bekommen oder? Sie scheint ja nicht hier zu arbeiten oder so. Wie ist das in der EU eigentlich geregelt? Oder bekommen EU Bürger automatisch Sozialhilfe?

Kommentar von 413faf04142497859cc186ae94f32535smallHummelchen28 am 8. Juli 2008 08:52

Keine Ahnung. Ich ging jetzt nur von mir aus. Alleine in einem fremden Land, kaum Sprachkenntnisse und dann noch ein baby. Ich würde lieber nach Hause gehen.

Kommentar von etmundi am 8. Juli 2008 09:05

Namaste woher weist du denn, das sie eine Familie hat?

Kommentar von 413faf04142497859cc186ae94f32535smallHummelchen28 am 8. Juli 2008 09:08

Na eine Mutter, ein Vater, eine Tante, ein Onkel, ein Bruder, eine Schwester, eine Cousine oder ein Cosin wird ja da sein oder? Ist doch recht unwahrscheinlich, dass da niemand ist.

Kommentar von etmundi am 8. Juli 2008 09:45

Verstorben,von der Familie verstoßen, aus sonstigen gründen keinen Kontakt, Familie ist im ausland geblieben, sie möcht in D bleiben. fällt mir spontan dazu ein.

Kommentar von 413faf04142497859cc186ae94f32535smallHummelchen28 am 8. Juli 2008 09:47

So wie sie schreibt, hätte ich sie auch verstoßen...

Kommentar von Ca3f644d051031ce96492f4107cd47ccsmallmaiki01 am 8. Juli 2008 10:15

ich auch, aber schon vor langer zeit


andreas48
beantwortet von andreas48 am 8. Juli 2008 08:55
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wenn du dich trennen willst, ist das erstmal dein problem und kein gesellschaftliches, also kläre bitte vorher ab bei diversen Ämtern und kraitativen einriochtungen, wie dein zukünftiges leben aussehen soll..

man kann doch nicht immer und bei jedem Problem, was einem persönlich angeht in die Staatskasse fassen wollen

ist wirklich nicht böse gemeint, aber ich kann manchmal nur mit dem Kopf schütteln, nach dem Motto, ich wohne in A, da gefällt es mir nicht, ich will nach B und bekomme auch schon Hartz IV..wer bezahlt mir das..und ähnliche Beispiele

Kommentar von F4a3034a2625b30d6857a5e93c1c8892smallandreas48 am 8. Juli 2008 08:58

ich meinte karitative Einrichtungen..ich war wohl zu schnell..sorry für diese Tippfehlerei..

Kommentar von Simple_avatar4smallKrume123 am 8. Juli 2008 09:01

dh. Aber interessieren würde es mich schon, ob EU Bürger automatisch Hartz IV oder dergleichen bekommen wenn sie hier sind.


anonym
beantwortet von etmundi am 8. Juli 2008 09:04
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Namaste natürlich bekommst du Hilfe vom Staat, wie jeder andere auch, egal ob Deutscher, EU-Einwohner oder aus Hinter-Timbuktu. Wend dich zunächst an das Amt für Wohnungswesen deiner Stadt (kann in deiner Stadt auch anders heißen). Dort kann man dir weiterhelfen. Natürlich können die auch keine Wohnung für dich aus dem Hut zaubern, aber dich bei der suche unterstützen. Finanzielle Hilfe bekommst beim Jugendamt. Zur Durchsetzung deine Unterhaltsansprüche wende dich an das Jugendamt. Viele schwierige Behördengänge, ich weis. Such dir Unterstützung, Familie, Freundin. Lass dich auf alle fälle begleiten wenn irgendmöglich. Hat auch den großen Vorteil, das du bei mündlichen Zusagen immer einen Zeugen hast. Sowas ist sehr hilfreich bei den Behörden. Ich weis das, bin selbst Beamter. Nur Mut, du schaffst das schon. Wünsch dir jedenfalls viel Kraft.

Kommentar von nanna2 am 8. Juli 2008 09:36

Vielen dank für dein antwort etmundi:) Wenigstens gibt es hier noch 1-2 leute die auch normal sein können! Manche wissen garnicht was sie schreiben,die schreiben hier nur aus langweile weil sie nichts besseres zu tun haben,arbeiten nicht und hocken zuhause vor dem pc um andere runter zu machen,und können sie garnicht vorstellen wie das alles ist wenn man geschwängert wurde von einen deutschen mann und der kann sich nicht benehmen und man muss sich von ihm trennen.Und auser dem der vater hat rechte zu seinen kind ich kann nicht einfach von der erde verschwinden(hat er auch gesagt)dann soll er auch kein geld für sein kind bezahlen?Soll ich alleine ein kind finanzieren?Denkt mal nach leute die soooooo viel sch....e geschrieben habt!!!Seit selber nicht besser als mein freund!!!!!!!!! LG Nanna2

Kommentar von Simple_avatar4smallKrume123 am 8. Juli 2008 09:40

Ich habe zwei Kinder, für die kein Unterhalt gezahlt wird. Komisch, dass alle bei Kindern immer gleich an den Unterhalt des Kindesvaters denken. Sicherlich sollte er zahlen aber auch wenn er es nicht tut, so sind es doch auch meine Kinder, die ich liebe und für die ich sorge, egal wer was zahlt. Dafür gehe ich arbeiten und sehe zu, wie ich mit meinem Hintern an die Wand komme. Ganz einfach. Und Du scheinst ja nur darauf aus zu sein, irgendwo her Geld zu bekommen. Und das finde ich nicht richtig.

Kommentar von 413faf04142497859cc186ae94f32535smallHummelchen28 am 8. Juli 2008 09:42

Tja Krume123, es gibt solche und solche. Und du scheinst zu denen zu zählen, die ich mehr mag! ;-))


pacole1
beantwortet von pacole1 am 8. Juli 2008 09:07
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Natürlich würde auch in diesem Fall (wie halt so immer) unser deutscher Staat bezahlen.Und bei Schwangeren sowieso.Das diakonische Werk hat in vielen Städten Unterkünfte für schwangere Frauen.So, das ist die sachliche Information.Emotional findeich es voll daneben, immer den Staat bezahlen zu lassen.Auf den Vorschlag von Hummelchen kam ja überhaupt keine Reaktion!LG pacole1


maiki01
beantwortet von maiki01 am 8. Juli 2008 09:29
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mit meiner 1. antwort meinte ich, du sollst dich an deine familie wenden. ich weis nicht wie alt du bist. es könnte sein, dass deine eltern dir gegenüber unterhaltspflichtig sind. bei deinem kommentar auf meine 1. antwort ist es doch besser, du machst es wie du sie verstanden hast





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