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Bekommt ein Arbeitslosengeld II Empfänger die Kosten für einen Umzug ersetzt?

gefragt von struppi03 am 29.04.2009 um 21:03 Uhr

Ich habe einen Freund, welcher Arbeitslosengeld II Empfänger ist. Nun muss er aus privaten Gründen zwangsläufig umziehen. Finanziell kann er den Umzug nicht alleine stemmen, kann er Unterstützung verlangen bzw. darum bitten?

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Kosten x 3.541 Umzug x 1.541 Unterstützung x 152 Ersatz x 121 Erstattung x 57 Empfänger x 41 Arbeitslosengeld II x 29

anonym
beantwortet von seastar am 29. April 2009 21:04
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Wenn die Arbeitsagentur den Umzug als notwendig betrachtet, so bekommt er alle Kosten ersetzt, die durch den Umzug entstehen. Ausgenommen sind aber die Kosten für ein professionelles Umzugsunternehmen oder ähnliches, ein wenig Eigenleistung muss er schon aufbringen. Am besten er erkundigt sich einmal, ob sein Fall von offizieller Seite als notwendig angesehen wird.

Kommentar von iAMlegend am 4. Mai 2009 20:56

Nicht direkt ersetzt, die Kosten werden eher direkt mit der Umzugsfirma abgerechnet. Zum Beispiel bei http://www.myUMZUG.de/arbeitsagentur kann man sich sowas kostenlos downloaden.

Du brauchst meist 3 Angebote von unterschiedlichen Umzugsfirmen, das ARGE genehmigt eins davon (meist das günstigste :-)

Die Firma da oben macht dir gleich 3 Angebote, so hast du dir sie Zeit erspart 3 Angebote zusammenzutrommeln. viel glück!


darkesttester
beantwortet von darkesttester am 29. April 2009 21:05
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Das ist keine Standartunterstützung und wird Fallabhängig entschieden. In begründeten Fällen bekommt man aber schon Unterstützung.


anonym
beantwortet von dalia4499 am 29. April 2009 21:04
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vorher mit dem amt abklären,manchmal übernehmen sie den umzug


anonym
beantwortet von dingenskirschen am 23. Juli 2009 20:47
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Hallo, es kommt auf die privaten Gründe an, es gibt durchaus welche, die das Arbeitsamt anerkennt und sich darufhin an den Kosten für den Umzug beteiligt:

http://www.moveasy.de/Ratgeber/ALGII-und-Umzug.html


anonym
beantwortet von fritzi63 am 30. April 2009 17:05
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Hallo, nix Arge oder so. Du musst zum jobcenter. Dort anfragen wegen Umzug. Dann 3 Angebote einholen, JC entscheidet. Dann geht das auch. Aber unbedingt vorher, sonst keine Kohle. www.senioren-umzug-deutschland.de


bitmap
beantwortet von bitmap am 29. April 2009 21:13
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Wohnungsbeschaffungskosten und Umzugskosten können bei vorheriger Zusicherung durch den bis zum Umzug örtlich zuständigen kommunalen Träger übernommen werden; eine Mietkaution kann bei vorheriger Zusicherung durch den am Ort der neuen Unterkunft zuständigen kommunalen Träger übernommen werden. Die Zusicherung soll erteilt werden, wenn der Umzug durch den kommunalen Träger veranlasst oder aus anderen Gründen notwendig ist und wenn ohne die Zusicherung eine Unterkunft in einem angemessenen Zeitraum nicht gefunden werden kann. Eine Mietkaution soll als Darlehen erbracht werden.

http://www.buzer.de/gesetz/2602/a37307.htm


diemuna
beantwortet von diemuna am 29. April 2009 21:09
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ich bin auch Hartzerin, seit die Kinder ausgezogen sind - da flügge - war die Wohnung für mich zu groß geworden und ich bekam von der Arge eine Aufforderung, innerhalb von 6 Monaten eine kleinere Wohnung zu finden, es wurde dann auch der komplette Umzug finanziert.. Für jedes bisschen muss ein schriftlicher Antrag auf Übernahme gestellt werden, möglichst gut begründet, weil es sonst sehr schnell abgelehnt wird.


Engelchen46
beantwortet von Engelchen46 am 29. April 2009 21:08
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Wenn der private Grund eine neue Arbeitsaufnahme am neuen Wohnort beinhaltet..dann bekommt er Umzugskostenbeihilfe. Die eventuell nur auf Kreditbasis. Eine Nachfrage bei der Arge ist daher zwingend erforderlich.

Ist der private Grund hingegen eine Mietschuld beim derzeitigen Vermieter, oder der Umzug zur Freundin...dann gibt es keine Beihilfe.


RedBergfee
beantwortet von RedBergfee am 29. April 2009 21:07
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Nur wenn der Umzug notwendig ist und die Kosten der neuen Wohnung angmessen sind, ist eine Übernahme der Kosten möglich.

Im Einzelfall kann aus sozialen / humanitären Gründen aber auch bei einem aus arbeitsrechtlicher Sicht nicht notwendigen Umzug ein Darlehen für die Umzugskosten gewährt werden (z.B. wenn die Mutter pflegebedürftig wird und der Sohn dort hinziehen will).


Schnuffduff
beantwortet von Schnuffduff am 29. April 2009 21:07
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Den Umzug bezahlt die Arge nur wenn die Arge zum Umzug aufgefordert hat. Vielleicht würde er ein Darlehn bekommen...sollte er mal nach fragen.


Lavendel53
beantwortet von Lavendel53 am 29. April 2009 21:05
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Aus privaten Gründen ist Privat. Warum sollen wir das bezahlen.

Kommentar von 56b03c7490b755d980b58db2777b9a3csmallSchnuffduff am 29. April 2009 21:07

Wer hat gesagt...dass du den Umzug bezahlen sollst?

Kommentar von Df4635c9c7e3bbcceda4b471af2ad9cbsmallEngelchen46 am 29. April 2009 21:09

Die Arge bezahlt die Arbeitslosen mit den Steuergeldern einiger User hier...ist aber nichts neues, oder?

Kommentar von Simple_avatar4smallLavendel53 am 29. April 2009 21:09

Alles was das Arbeitsamt ausbezahlt, wird von denen finanziert, die Arbeitslosenversicherungsbeiträge abführen. Ich gehöre dazu.

Kommentar von Lotusteich am 29. April 2009 21:09

Weil er/sie wahrscheinlich Steuerzahler ist...


KBB0815
beantwortet von KBB0815 am 29. April 2009 21:05
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Nein, aber Fragen kostet nix


anonym
beantwortet von Keten am 29. April 2009 21:04
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Private Gründe: NEIN!!!


WilliWinzig
beantwortet von WilliWinzig am 29. April 2009 21:04
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wenn es private Gründe sind, muß er es selber bezahlen....


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