Ich habe einen Freund, welcher Arbeitslosengeld II Empfänger ist. Nun muss er aus privaten Gründen zwangsläufig umziehen. Finanziell kann er den Umzug nicht alleine stemmen, kann er Unterstützung verlangen bzw. darum bitten?
Wenn die Arbeitsagentur den Umzug als notwendig betrachtet, so bekommt er alle Kosten ersetzt, die durch den Umzug entstehen. Ausgenommen sind aber die Kosten für ein professionelles Umzugsunternehmen oder ähnliches, ein wenig Eigenleistung muss er schon aufbringen. Am besten er erkundigt sich einmal, ob sein Fall von offizieller Seite als notwendig angesehen wird.

Das ist keine Standartunterstützung und wird Fallabhängig entschieden. In begründeten Fällen bekommt man aber schon Unterstützung.
vorher mit dem amt abklären,manchmal übernehmen sie den umzug
Hallo, es kommt auf die privaten Gründe an, es gibt durchaus welche, die das Arbeitsamt anerkennt und sich darufhin an den Kosten für den Umzug beteiligt:
Hallo, nix Arge oder so. Du musst zum jobcenter. Dort anfragen wegen Umzug. Dann 3 Angebote einholen, JC entscheidet. Dann geht das auch. Aber unbedingt vorher, sonst keine Kohle. www.senioren-umzug-deutschland.de

Wohnungsbeschaffungskosten und Umzugskosten können bei vorheriger Zusicherung durch den bis zum Umzug örtlich zuständigen kommunalen Träger übernommen werden; eine Mietkaution kann bei vorheriger Zusicherung durch den am Ort der neuen Unterkunft zuständigen kommunalen Träger übernommen werden. Die Zusicherung soll erteilt werden, wenn der Umzug durch den kommunalen Träger veranlasst oder aus anderen Gründen notwendig ist und wenn ohne die Zusicherung eine Unterkunft in einem angemessenen Zeitraum nicht gefunden werden kann. Eine Mietkaution soll als Darlehen erbracht werden.
ich bin auch Hartzerin, seit die Kinder ausgezogen sind - da flügge - war die Wohnung für mich zu groß geworden und ich bekam von der Arge eine Aufforderung, innerhalb von 6 Monaten eine kleinere Wohnung zu finden, es wurde dann auch der komplette Umzug finanziert.. Für jedes bisschen muss ein schriftlicher Antrag auf Übernahme gestellt werden, möglichst gut begründet, weil es sonst sehr schnell abgelehnt wird.

Wenn der private Grund eine neue Arbeitsaufnahme am neuen Wohnort beinhaltet..dann bekommt er Umzugskostenbeihilfe. Die eventuell nur auf Kreditbasis. Eine Nachfrage bei der Arge ist daher zwingend erforderlich.
Ist der private Grund hingegen eine Mietschuld beim derzeitigen Vermieter, oder der Umzug zur Freundin...dann gibt es keine Beihilfe.
Nur wenn der Umzug notwendig ist und die Kosten der neuen Wohnung angmessen sind, ist eine Übernahme der Kosten möglich.
Im Einzelfall kann aus sozialen / humanitären Gründen aber auch bei einem aus arbeitsrechtlicher Sicht nicht notwendigen Umzug ein Darlehen für die Umzugskosten gewährt werden (z.B. wenn die Mutter pflegebedürftig wird und der Sohn dort hinziehen will).

Den Umzug bezahlt die Arge nur wenn die Arge zum Umzug aufgefordert hat. Vielleicht würde er ein Darlehn bekommen...sollte er mal nach fragen.
Aus privaten Gründen ist Privat. Warum sollen wir das bezahlen.
Schnuffduff am 29. April 2009 21:07 Wer hat gesagt...dass du den Umzug bezahlen sollst?
Engelchen46 am 29. April 2009 21:09 Die Arge bezahlt die Arbeitslosen mit den Steuergeldern einiger User hier...ist aber nichts neues, oder?
Alles was das Arbeitsamt ausbezahlt, wird von denen finanziert, die Arbeitslosenversicherungsbeiträge abführen. Ich gehöre dazu.
Weil er/sie wahrscheinlich Steuerzahler ist...

wenn es private Gründe sind, muß er es selber bezahlen....
Nicht direkt ersetzt, die Kosten werden eher direkt mit der Umzugsfirma abgerechnet. Zum Beispiel bei http://www.myUMZUG.de/arbeitsagentur kann man sich sowas kostenlos downloaden.
Du brauchst meist 3 Angebote von unterschiedlichen Umzugsfirmen, das ARGE genehmigt eins davon (meist das günstigste :-)
Die Firma da oben macht dir gleich 3 Angebote, so hast du dir sie Zeit erspart 3 Angebote zusammenzutrommeln. viel glück!