Bekommt ein AG einen Eingliederungszuschuss für Ältere, wenn dieser ein Nichtleistungsbezieher ist? Das heißt, bekommt ein AG eine Förderung, wen er einen Arbeitslosen ohne Leistungsbezug, einstellt?
das müßte man bei der AA erfragen, denn es gibt ja Arbeitslose die zwar beim AA gemeldet sind, aber durch zu hohen Verdienst des Partners keine Leistungen bekommen, was ja nicht unbedingt heißen muß das ein Arbeitgeber einer kleineren Firma keinen Zuschuß für den Arbeitnehmer bekommen kann, wenn er eine freie Stelle hat, aber bei einer Festanstellung eben die Lohnnebenkosten zu hoch sind...weis nicht ob da nur die wie oben aufgezählten Paragraphen gelten...oft gibt es auch Zwischenlösungen

Was Bitte ist ein AG??
Arbeitgeber

''Bekommt ein AG einen Eingliederungszuschuss für Ältere, wenn dieser ein Nichtleistungsbezieher ist?''
Nein.
Von wem sollte er den den kriegen?
bitmap am 18. September 2009 11:22 Von der Arbeisagentur.
von der Agentur für Arbeit laut SGBIII§421f
Ich weiß nur nicht ob das auch für Nichtleistungsbezieher gilt.
Was ist den der Ältere jetzt, wie finanziert er sich momentan?
Der Ältere finanziert durch den Ehepaartner.
Das SGB III bezieht sich doch ausschließlich auf Empänger von Arbeitslosenhilfe.
http://dejure.org/gesetze/SGB_III/421f.html
Wie interpretiert ihr das? Bekommt er für einen Nichtleistungsempfänger Förderung oder nicht?

Nein! Der EGZ bezieht sich auf arbeitslose (ALGI SGB III §217) bzw. langzeitsarbeitslose (ALG II SGB II §16e)