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Bekommt die Ex-Ehefrau nach dem neuen Gesetz noch Unterhalt? (keine Kinder und kein Titel vorhanden)

gefragt von brunchibrunchi am 02.07.2008 um 15:10 Uhr

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wuusaa
beantwortet von wuusaa am 2. Juli 2008 15:12
1x
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  1. Welches neue Gesetz?
  2. Habt ihr ne Scheidungsfolgevereinbarung?
  3. Hattet ihr nen Ehevertrag?
Kommentar von 2ab4e0d2e7990e3aadff5b3c7b2111b5smallQuandt am 2. Juli 2008 15:31

Kleiner Schlingel! Doppelt ;-)


Quandt
beantwortet von Quandt am 2. Juli 2008 15:17
1x
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Nach dem neuem, sowie nach dem alten Unterhaltsgesetz. Hat sie bislang Unterhalt bekommen, oder soll das jetzt erst losgehen? Wann war und was sagt das Scheidungsurteil??? Fragen über Fragen ...

Kommentar von 6b0a7a480425a717304afc3223ebe364smallwuusaa am 2. Juli 2008 15:17

dito...


wuusaa
beantwortet von wuusaa am 2. Juli 2008 15:17
1x
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  1. Versuch:
    Falls ihr vertraglich vorher schon alle Unterhaltsverpflichtungen ausgeschlossen habt, dann kriegt die Ex-Frau immernoch Unterhalt im Falle von HartzIV, also wenn sie HARTZIV empfängt, kommt der EX-Mann nicht aus der Verpflichtung raus...
Kommentar von 2ab4e0d2e7990e3aadff5b3c7b2111b5smallQuandt am 2. Juli 2008 15:28

§ 1609 BGB: Ex-Gatten sind sich gegenseitig nur dann unterhaltspflichtig, wenn sie lange miteinander verheiratet waren. Obendrein ist es auch eine Frage der Reihenfolge. ;-)


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