brunchi am 02.07.2008 um 15:10 Uhr


Nach dem neuem, sowie nach dem alten Unterhaltsgesetz. Hat sie bislang Unterhalt bekommen, oder soll das jetzt erst losgehen? Wann war und was sagt das Scheidungsurteil??? Fragen über Fragen ...
wuusaa am 2. Juli 2008 15:17 dito...

Quandt am 2. Juli 2008 15:28 § 1609 BGB: Ex-Gatten sind sich gegenseitig nur dann unterhaltspflichtig, wenn sie lange miteinander verheiratet waren. Obendrein ist es auch eine Frage der Reihenfolge. ;-)
Kleiner Schlingel! Doppelt ;-)