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Bekommt die Arge die Kindergeldrückzahlung?

Frage von jenny72 jenny72

Wenn eine Kindergeldnachzahlung für mehrere Monate erwartet wird, die Arge aber NICHT in Vorleistung (keine Ahnung wie das heißt, weiß nur, dass sie vorstrecken und später die Nachzahlung einbehalten) gegangen ist, kann es sein dass dann kein ALG II gezahlt wird, weil man ja "erst von der Rückzahlung leben kann"??? Vielen Dank für Eure Hilfe!!!

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Antworten (3)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von rain23 rain23

    Nein dann wird dir die ARGE nichts abziehen, da das Geld dir ja zusteht, die Zahlungen dafür aber nicht geleistet wurden, aber von der Arge angerechnet. Wie du schon sagst sie haben nix im Vorraus bezahlt dann können die auch nichts fordern

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    Antwort von kathis1989 kathis1989

    NEIN!!

    Hatte genau den gleichen Fall!

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    Antwort von Katzentatze Katzentatze

    Wenn es dir vom Regelsatz abgezogen wurde, weil man davon ausging, dass du das Geld ja bekommst, werden sie es nicht nocheinmal anrechnen. Wenn du aber den vollen Regelsatz bekommen hast, dann kann es sein, dass sie deine Leistung zumindest kürzen.

    Kommentar von jenny72 jenny72

    Es wurde nichts abgezogen, im Gegenteil, das Kindergeld wird angerechnet, obwohl ich es noch gar nicht bekomme. Also hat die Arge doch erst recht keinen Anspruch darauf, oder? Ich kann ja nichts "zurückzahlen" für etwas, das ich von der Arge nicht bekommen habe.

    Kommentar von Katzentatze KatzentatzeKatzentatze

    Wenn es angerechnet wurde, wurde es dir ja vom Regelsatz abgezogen. Also werden sie es dir auch nicht nochmal anrechnen. Melden must du es aber trotzdem, damit später keine Fragen wegen der Zahlungen kommen und du dadurch Schwierigkeiten bekommst.

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