Meine Freundin hat eine Anzeige wegen Verleumdung gemacht. Wenn sie jetzt von der Polizei die Info bekommt, wer das war (war eine anonyme Nachricht übers I-Net), bekommt dieser dann etwas davon mit, wenn sie keinen Strafantrag stellt?? Also sprich, erfährt der "Täter" davon, dass er verdächtigt wird, wenn meine Freundin ihn aber dann letztendlich nicht anzeigt?? Danke für eure Nachrichten!
natürlich,welchen Sinn hätte sonst eine Anzeige,wenn der täter nicht mitbekommen würde das er verfächtigt werden würde...
Sie hat ihn ja angezeigt, alles läuft seinen Weg. Sicher erfährt er davon, dass er angezeigt worden ist.
auch wenn sie anzeige gegen diesen chat-namen gestellt hat und erst noch ermittelt werden muss, wer das war?
Wenn dieser ermittelt wurde, dann erfährt er es, nicht vorher.
also kann es auch sein, dass er vor meiner freundin erfährt, dass er angezeigt wurde?
Ich glaube, du verstehst da etwas nicht. Deine Freundin hat es ja angezeigt. Sie weiß es doch, nur sie weiß nicht wer es war. Wenn die Polizei es herausbekommt, wird ihm diese Anzeige mittgeteilt. Fertig. Deine Freundin erfährt dann, wer es war. Wenn sie es nicht will, dann sollte sie die Anzeige zurück ziehen.
achso, danke für die deutliche antwort :)
Nein, der Täter bekommt erst etwas mit, wenn deine Freundin ihn tatsächlich anzeigt.
aha, und da bist du dir ganz sicher? weil sie will eben nicht, dass er dann wirklich angezeigt wird, weil es egtl. nur eine kleinigkeit war und sie die anzeige auch zurückziehen wollte, es aber irgendwie nicht mehr gegangen ist.

Ja, er bekommt die Informaion, dass er angezeigt wurde, sofern die Polizei ihn ermitteln kann.
Er erfährt aber nicht, von wem.
Dies erfährt er erst, wenn der Fall verhandelt wird.
aber er bekommt auf jeden fall, bevor meine freundin ein schreiben bekommt, wer der täter war, eine info?

Die Mitteilung Deiner Freundin ist bereits eine Anzeige; da es sich um ein Offizialdelikt handelt, kann die Anzeige auch nicht mehr zurückgenommen werden; die Polizei/Staatsanwaltschaft ermittelt nun von sich aus; nur wenn die Sache offensichtlich den Straftatbestand nicht erfüllt wird eingestellt; ansonsten wird evtl. auch durch Vernehmung des Verleumders ermittelt; eine Mitteilung wer die Sache der Polizei mitgeteilt hat, erfolgt an den Täter nicht.
letztens haben mir andere gesagt, dass man eine anzeige, wenn es um verleumdung geht, zurückgezogen werden kann??
Guppy194 am 27. Juni 2009 16:12 zurückgezogen werden können nur Strafanträge; es gibt bestimmte Delikte, die nur auf Antrag verfolgt werden (z.B. Beleidigung); wenn man da den Antrag zurücknimmt, passiert nichts weiteres.

Wenn es um eine Straftat geht, dann wird sich der Staatsanwalt wahrscheinlich darum kümmern und deine Freundin müßte vielleicht als Zeugin aussagen, aber das ist auch nur eine Vermutung.

hat sie ihn jetzt angezeigt oder nicht?
ErsterSchnee am 26. Juni 2009 14:12 Wenn sie ihn nicht angezeigt hätte, würde die Polizei ja auch nichts machen.
Mimimimi am 26. Juni 2009 14:23 genau. die frage ist halt etwas wirr.
ja, sie hat ihn angezeigt. aber sie hat bei der Polizei gesagt, dass sie nicht will, dass derjenige dann gleich wirklich eine Anzeige bekommt, weil es ja auch wer aus ihrem engen freundeskreis gewesen sein könnte. daraufhin die Polizistin: wenn sie dann die info von der polizei bekommt, wer der "Täter" war, kann sie sich immer noch entscheiden, ob sie ihn anzeigen wird oder nicht. aber meine frage ist ja, ob er dass erfährt, dass er als Täter ermittelt wurde, auch wenn sie ihn dann nicht anzeigt?
Mimimimi am 26. Juni 2009 14:24 keine ahnung.
wird von den ermittelnden polizisten abhängen, wie die das handhaben.
vllt wäre es besser, wenn man keine antwort auf fragen gibt, wenn man sich nicht sicher ist. nix jetzt gegen dich, des is ez auch allgemein gemeint.
Mimimimi am 26. Juni 2009 15:26 du hast bisher 7 antworten gegeben und 2 davon beginnen mit: "ich schätze, ..."
"vllt wäre es besser, wenn man keine antwort auf fragen gibt, wenn man sich nicht sicher ist. nix jetzt gegen dich, des is ez auch allgemein gemeint."
und nächstes mal formulier deine frage halt sinnhaltig, dann muss ich nicht nachfragen.
das "ich schätze" ist anders gemeint, also nicht gleichzusetzten mit "ich vermute"
Was jetzt? Hat sie eine Anzeige gemacht oder nicht? Wenn die Polizei anhand der IP den Übeltäter ermittelt, dann wird der auch zu dem Vorfall befragt!
also sprich, erst wird der täter befragt, bevor sie überhaupt die info bekommt, wer der täter ist und sich dann entscheiden kann, ob sie von einer anzeige absieht oder nicht?

Wenn der nicht ganz blöd ist, wird er ja wissen, wen er verleumdet hat, und daraus schließen, dass sich nicht irgendjemand wildfremder, der mit beiden nichts zu tun hat, die Mühe gemacht hat, ihn anzuzeigen.
ja, meine frage ist aber, ob er es überhaupt mitkriegt, dass er wegen verleumdung angezeigt wurde, wenn meine freundi nachdem sie weiß, wer der täter ist, dann doch keine richtige anzeige macht???
kataha am 26. Juni 2009 14:36 Wie soll denn die Polizei das ermitteln, ohne ihn zu befragen? Die kommen auf seine IP, auf seinen Anschluss und dann wird es ja auch noch darauf ankommen, ob er es selbst oder jemand anderer war (Verwandter, Freund etc....)
Ist auch gar nicht Aufgabe der Polizei, auf nichts hinauf zu ermitteln, dem Bürger das Ergebnis mitzuteilen und dann zu fragen, was sie in der weiteren Folge tun soll. Dafür gibt es Privatdetektive.
auch wenn sie sich, wenn ihr der täter genannt wird, dazu entscheidet, dass sie ihn doch nicht anzeigt, weil sie ihn z. b. kennt? bekommt er´s dann trotzdem mit?
eine Anzeige kann man nicht zurückziehen..wenn einmal Angezeigt ist,...