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Bekommt der "Täter" etwas davon mit, wenn aufgrund einer Anzeige rausgefunden wird, dass er es war?

gefragt von XDeniseX am 26.06.2009 um 14:09 Uhr

Meine Freundin hat eine Anzeige wegen Verleumdung gemacht. Wenn sie jetzt von der Polizei die Info bekommt, wer das war (war eine anonyme Nachricht übers I-Net), bekommt dieser dann etwas davon mit, wenn sie keinen Strafantrag stellt?? Also sprich, erfährt der "Täter" davon, dass er verdächtigt wird, wenn meine Freundin ihn aber dann letztendlich nicht anzeigt?? Danke für eure Nachrichten!


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anonym
beantwortet von doris11 am 26. Juni 2009 14:10
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natürlich,welchen Sinn hätte sonst eine Anzeige,wenn der täter nicht mitbekommen würde das er verfächtigt werden würde...

Kommentar von XDeniseX am 26. Juni 2009 14:15

auch wenn sie sich, wenn ihr der täter genannt wird, dazu entscheidet, dass sie ihn doch nicht anzeigt, weil sie ihn z. b. kennt? bekommt er´s dann trotzdem mit?

Kommentar von doris11 am 26. Juni 2009 16:58

eine Anzeige kann man nicht zurückziehen..wenn einmal Angezeigt ist,...


swallowtail
beantwortet von swallowtail am 26. Juni 2009 14:11
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Sie hat ihn ja angezeigt, alles läuft seinen Weg. Sicher erfährt er davon, dass er angezeigt worden ist.

Kommentar von XDeniseX am 26. Juni 2009 14:15

auch wenn sie anzeige gegen diesen chat-namen gestellt hat und erst noch ermittelt werden muss, wer das war?

Kommentar von Simple_avatar3smallswallowtail am 26. Juni 2009 14:19

Wenn dieser ermittelt wurde, dann erfährt er es, nicht vorher.

Kommentar von XDeniseX am 26. Juni 2009 14:29

also kann es auch sein, dass er vor meiner freundin erfährt, dass er angezeigt wurde?

Kommentar von Simple_avatar3smallswallowtail am 26. Juni 2009 14:36

Ich glaube, du verstehst da etwas nicht. Deine Freundin hat es ja angezeigt. Sie weiß es doch, nur sie weiß nicht wer es war. Wenn die Polizei es herausbekommt, wird ihm diese Anzeige mittgeteilt. Fertig. Deine Freundin erfährt dann, wer es war. Wenn sie es nicht will, dann sollte sie die Anzeige zurück ziehen.

Kommentar von XDeniseX am 26. Juni 2009 14:44

achso, danke für die deutliche antwort :)


anonym
beantwortet von Hoernchen09 am 26. Juni 2009 14:11
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Nein, der Täter bekommt erst etwas mit, wenn deine Freundin ihn tatsächlich anzeigt.

Kommentar von XDeniseX am 26. Juni 2009 14:25

aha, und da bist du dir ganz sicher? weil sie will eben nicht, dass er dann wirklich angezeigt wird, weil es egtl. nur eine kleinigkeit war und sie die anzeige auch zurückziehen wollte, es aber irgendwie nicht mehr gegangen ist.


DerPinocchio
beantwortet von DerPinocchio am 26. Juni 2009 14:13
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Ja, er bekommt die Informaion, dass er angezeigt wurde, sofern die Polizei ihn ermitteln kann.

Er erfährt aber nicht, von wem.

Dies erfährt er erst, wenn der Fall verhandelt wird.

Kommentar von XDeniseX am 26. Juni 2009 14:22

aber er bekommt auf jeden fall, bevor meine freundin ein schreiben bekommt, wer der täter war, eine info?


Guppy194
beantwortet von Guppy194 am 26. Juni 2009 14:14
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Die Mitteilung Deiner Freundin ist bereits eine Anzeige; da es sich um ein Offizialdelikt handelt, kann die Anzeige auch nicht mehr zurückgenommen werden; die Polizei/Staatsanwaltschaft ermittelt nun von sich aus; nur wenn die Sache offensichtlich den Straftatbestand nicht erfüllt wird eingestellt; ansonsten wird evtl. auch durch Vernehmung des Verleumders ermittelt; eine Mitteilung wer die Sache der Polizei mitgeteilt hat, erfolgt an den Täter nicht.

Kommentar von XDeniseX am 26. Juni 2009 14:20

letztens haben mir andere gesagt, dass man eine anzeige, wenn es um verleumdung geht, zurückgezogen werden kann??

Kommentar von F76b930239b9abf238bd403d2bc4d03dsmallGuppy194 am 27. Juni 2009 16:12

zurückgezogen werden können nur Strafanträge; es gibt bestimmte Delikte, die nur auf Antrag verfolgt werden (z.B. Beleidigung); wenn man da den Antrag zurücknimmt, passiert nichts weiteres.


BruenoDerStar
beantwortet von BruenoDerStar am 26. Juni 2009 14:11
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Wenn es um eine Straftat geht, dann wird sich der Staatsanwalt wahrscheinlich darum kümmern und deine Freundin müßte vielleicht als Zeugin aussagen, aber das ist auch nur eine Vermutung.


Mimimimi
beantwortet von Mimimimi am 26. Juni 2009 14:11
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hat sie ihn jetzt angezeigt oder nicht?

Kommentar von C254f51b581787a235b4bcf0116d9242smallErsterSchnee am 26. Juni 2009 14:12

Wenn sie ihn nicht angezeigt hätte, würde die Polizei ja auch nichts machen.

Kommentar von 4b037c5256ca63734ab4c616b00b0f1dsmallMimimimi am 26. Juni 2009 14:23

genau. die frage ist halt etwas wirr.

Kommentar von XDeniseX am 26. Juni 2009 14:14

ja, sie hat ihn angezeigt. aber sie hat bei der Polizei gesagt, dass sie nicht will, dass derjenige dann gleich wirklich eine Anzeige bekommt, weil es ja auch wer aus ihrem engen freundeskreis gewesen sein könnte. daraufhin die Polizistin: wenn sie dann die info von der polizei bekommt, wer der "Täter" war, kann sie sich immer noch entscheiden, ob sie ihn anzeigen wird oder nicht. aber meine frage ist ja, ob er dass erfährt, dass er als Täter ermittelt wurde, auch wenn sie ihn dann nicht anzeigt?

Kommentar von 4b037c5256ca63734ab4c616b00b0f1dsmallMimimimi am 26. Juni 2009 14:24

keine ahnung.

wird von den ermittelnden polizisten abhängen, wie die das handhaben.

Kommentar von XDeniseX am 26. Juni 2009 14:27

vllt wäre es besser, wenn man keine antwort auf fragen gibt, wenn man sich nicht sicher ist. nix jetzt gegen dich, des is ez auch allgemein gemeint.

Kommentar von 4b037c5256ca63734ab4c616b00b0f1dsmallMimimimi am 26. Juni 2009 15:26

du hast bisher 7 antworten gegeben und 2 davon beginnen mit: "ich schätze, ..."

"vllt wäre es besser, wenn man keine antwort auf fragen gibt, wenn man sich nicht sicher ist. nix jetzt gegen dich, des is ez auch allgemein gemeint."

und nächstes mal formulier deine frage halt sinnhaltig, dann muss ich nicht nachfragen.

Kommentar von XDeniseX am 27. Juni 2009 12:07

das "ich schätze" ist anders gemeint, also nicht gleichzusetzten mit "ich vermute"


anonym
beantwortet von Regenmacher am 26. Juni 2009 14:12
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Was jetzt? Hat sie eine Anzeige gemacht oder nicht? Wenn die Polizei anhand der IP den Übeltäter ermittelt, dann wird der auch zu dem Vorfall befragt!

Kommentar von XDeniseX am 26. Juni 2009 14:17

also sprich, erst wird der täter befragt, bevor sie überhaupt die info bekommt, wer der täter ist und sich dann entscheiden kann, ob sie von einer anzeige absieht oder nicht?


kataha
beantwortet von kataha am 26. Juni 2009 14:22
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Wenn der nicht ganz blöd ist, wird er ja wissen, wen er verleumdet hat, und daraus schließen, dass sich nicht irgendjemand wildfremder, der mit beiden nichts zu tun hat, die Mühe gemacht hat, ihn anzuzeigen.

Kommentar von XDeniseX am 26. Juni 2009 14:28

ja, meine frage ist aber, ob er es überhaupt mitkriegt, dass er wegen verleumdung angezeigt wurde, wenn meine freundi nachdem sie weiß, wer der täter ist, dann doch keine richtige anzeige macht???

Kommentar von B4dd20be3503b4d3c11e4a553a5e701dsmallkataha am 26. Juni 2009 14:36

Wie soll denn die Polizei das ermitteln, ohne ihn zu befragen? Die kommen auf seine IP, auf seinen Anschluss und dann wird es ja auch noch darauf ankommen, ob er es selbst oder jemand anderer war (Verwandter, Freund etc....)

Ist auch gar nicht Aufgabe der Polizei, auf nichts hinauf zu ermitteln, dem Bürger das Ergebnis mitzuteilen und dann zu fragen, was sie in der weiteren Folge tun soll. Dafür gibt es Privatdetektive.


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