1

Bekommt der Kleinunternehmer die Umsatzsteuer, oder wie mach ich das

Frage von Michael40 Michael40

Hallo folgender Fall beschäftigt mich gerade:

Ich habe eine Veranstaltung in einem Club durchgeführt wo ich selbst als DJ auflege. Mit dem Veranstalter wurde vereinbart das ich von 5.-Euro Eintritt 3,50 Euro pro Person bekomme. Nachdem die Abrechnung erfolgte sagte mir der Veranstalter das ich von den vereinbarten 710,- Euro nur 597,- bekäme, da er den Betrag versteuern müsste und ich als Kleinunternehmer diese nicht geltend machen kann. Vertraglich war weder 3,50 inkl. oder zzgl. Ust. ausgewiesen.

Meiner Meinung ist das falsch und mir stehen die vollen 710,- Euro zu, stimmt das oder lieg ich da falsch. Ich denk der Veranstalter will mich nur verarschen.

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (2)

  • 0
    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von Meandor Meandor

    Du bist Kleinunternehmer. Deine Rechnungen sind also (hoffentlich) ohne Umsatzsteuer.

    Der Veranstalter muss gar nicht versteuern. Wenn er nicht mitdenkt, ist das sein Problem.

    Ihr habt 3,50 je Person ausgemacht, also bekommst Du auch 710 Euro.

    Kommentar von Michael40 Michael40

    Hi,

    ich hab mich durch den Geschäftsführer wahrscheinlich reinlegen lassen. Ich musste, das war auch vertraglich festgeschrieben, die Veranstaltung als "Werbekostenzuschuss" deklarieren. Da dieser Umsatzsteuerpflichtig ist wusst ich net so genau wie und was ich berechnen kann. Deshalb auch meine untere Frage.

    Und ja, meine Rechnungen sind selbstverständlich ohne Umsatzsteuer.

    Kommentar von Meandor MeandorMeandor

    Wenn DU der Kleinunternehmerreglung unterliegst, dann unterliegt NICHTS was Du tust der Umsatzsteuer.

    Ob Du selbst eine Rechnung schreibst, oder er Dir eine Abrechnung erstellt, ist sowas von egal. Du als Leistender bist Kleinunternehmer also darf in keiner Rechnung oder Abrechnung in der Du der Leistende bist irgendwo Umsatzsteuer auftauchen. Taucht sie doch auf, ist das ein unrechtmässiger Steuerausweis, und Du müsstest den Steuerbetrag trotzdem ans Finanzamt überweisen.

    Abmachungen zwischen Geschäftsleuten sind meist Nettoabmachungen, da bei Dir Netto und Brutto das selbe sind, hast Du einen Anspruch auf 3,50 Euro je Person.

    Kommentar von Michael40 Michael40

    Vielen Dank, hat mir sehr geholfen

  • 0
    Antwort von Loewensprung Loewensprung

    Wenn Du die Veranstaltung durchgeführt hast, bist Du doch der Veranstalter! Doch hier hast Du nun einen anderen beauftragt dieses zu tun? Tatsächlich ist nun folgender Zustand eingetreten, offensichtlich hat derjenige eine Gewerbeanmeldung mit Steuernummer. Damit dem Gesetze genüge getan wird, führt er für dich die Umsatzsteuer ab, was für dich also nur noch den Nettobetrag als Ergebnis ausmacht. Doch denke bitte daran, dieses musst Du als Einnahme in deine Jahressteuererklärung angeben! Somit bleiben dir bei 3,50€ zuerst 2,94€ dann die Einkommenssteuer bei Klasse 1 - 50% ganze 1,47€ Ertrag :) Jetzt erlebst Du zum ersten mal, wie es Unternehmen geht, was am Ende übrig bleibt um alle Kosten zu bezahlen, macht richtig Spass !

    Kommentar von Michael40 Michael40

    Sorry, mehrmals verschrieben, mit dem "Geschäftsführer" wurde der Betrag von 3,50 vereinbart und der Geschäftsführer erhebt die Umsatzsteuer. Ich selbst bin Kleinunternehmer mit Gewerbeanmeldung.

    Kommentar von Loewensprung LoewensprungLoewensprung

    In diesem Fall steht auf der Rechnung der Hinweis: Die Umsatzsteuer für diese umsatzsteuerpflichtige Werklieferung schuldet der Auftraggeber nach §13b Umsatzsteuergesetz.

    Kommentar von Michael40 Michael40

    Heisst dann im Klartext, der Geschäftsführer bezahlt mir den vollen Betrag. Ich als Kleinunternehmer gebe die Ust. beim FA an.

    Kommentar von Loewensprung LoewensprungLoewensprung

    Nein eben nicht, denn Du stellts eine reine Netto Rechnung (hier 2,94 x XXX), da der andere Unternehmer bereits die Umsatzsteueranmeldung durchführt. Deswegen muss das bei dir in der Rg. drinne stehen!

Diese Frage

Verwandte Fragen

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.