Hallo folgender Fall beschäftigt mich gerade:
Ich habe eine Veranstaltung in einem Club durchgeführt wo ich selbst als DJ auflege. Mit dem Veranstalter wurde vereinbart das ich von 5.-Euro Eintritt 3,50 Euro pro Person bekomme. Nachdem die Abrechnung erfolgte sagte mir der Veranstalter das ich von den vereinbarten 710,- Euro nur 597,- bekäme, da er den Betrag versteuern müsste und ich als Kleinunternehmer diese nicht geltend machen kann. Vertraglich war weder 3,50 inkl. oder zzgl. Ust. ausgewiesen.
Meiner Meinung ist das falsch und mir stehen die vollen 710,- Euro zu, stimmt das oder lieg ich da falsch. Ich denk der Veranstalter will mich nur verarschen.
Hi,
ich hab mich durch den Geschäftsführer wahrscheinlich reinlegen lassen. Ich musste, das war auch vertraglich festgeschrieben, die Veranstaltung als "Werbekostenzuschuss" deklarieren. Da dieser Umsatzsteuerpflichtig ist wusst ich net so genau wie und was ich berechnen kann. Deshalb auch meine untere Frage.
Und ja, meine Rechnungen sind selbstverständlich ohne Umsatzsteuer.
Wenn DU der Kleinunternehmerreglung unterliegst, dann unterliegt NICHTS was Du tust der Umsatzsteuer.
Ob Du selbst eine Rechnung schreibst, oder er Dir eine Abrechnung erstellt, ist sowas von egal. Du als Leistender bist Kleinunternehmer also darf in keiner Rechnung oder Abrechnung in der Du der Leistende bist irgendwo Umsatzsteuer auftauchen. Taucht sie doch auf, ist das ein unrechtmässiger Steuerausweis, und Du müsstest den Steuerbetrag trotzdem ans Finanzamt überweisen.
Abmachungen zwischen Geschäftsleuten sind meist Nettoabmachungen, da bei Dir Netto und Brutto das selbe sind, hast Du einen Anspruch auf 3,50 Euro je Person.
Vielen Dank, hat mir sehr geholfen