Wenn man bei der Post an der Haustür ein Einschreiben entgegen nimmt, welches man unterschreiben muss, bekommt dann der Absender bescheid das diese an der Tür unterschrieben hat und tatsächlich dort wohnt ?
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MargarelonMargarelon
Wenn es ein Einschreiben mit Rückschein ist, ja. Der geht ja, wie der Name sagt, zurück an den Absender.
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SchlauerfuchsSchlauerfuchs
Nein. Nur wenn es ein Einschreiben mit Rückschein war bekommt der Absender den Rückschein zurück. Bei einem normalen Einschreiben unterschreibt der Empfänger nur auf eine Zettel welcher bei der Post 2 Jahre lang aufbewahrt wird, allerdings kann man gegen Gebühr in Streitfall eine Kopie von der Post anfordern. Bei ien sog. Einwurfeinschreiben wird der Brief vom Briefträger dokumentiert in eine zur Wohnung des Adressaten gehörenten Briefkasten eingeworfen.
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charlysammlercharlysammler
Der Absender bekommt nur Bescheid wenn er per Einschreiben mit Rückantwort versendet und das ist noch etwas teurer als ein normales Einschreiben.
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sonnex2sonnex2
Mit der Unterschrift gilt dieses als zugestellt, ansonsten geht es zurück zum Absender.
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397kg397kg
Nur bei einem Einschreiben mit Rückschein.
Aber das braucht der Absender auch gar nicht.
3 Tage nach Absenden eines solchen Schreibens gilt so ein Schreiben als zugestellt.
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waltghauptwaltghaupt
bei normalem Einschreiben kann der Absender nur in der Sendeverfolgung des Einschreibens sehen, D A S S das Einschreiben zugestellt wurde. W E R aus dem Empfängerhaushalt dafür quittiert hat ist nur bei eigenhändigen Einschreiben gewährleistet und Nachricht bekommt man nur mit Rückschein. Beides kostet dann zusätzlich zu den 2,05 € für das Einschreiben zusätzlich je Leistung 1,80 €, Übergabeeinschreiben, eigenhändig mit Rückschein also 5,65 € plus normalem Porto.
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angie760angie760
Wenn Du Bescheid erhalten möchtest, ob der Empfänger die Post erhalten hat, so musst Du es per Einschreiben mit Rückschein versenden. Anderenfalls bekommst Du kein Bescheid.
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mariannelundmariannelund
wenn der absender des einschreibens zusätzlich rückschein bezahlt hat, muß der empfänger auf dem rückschein unterschreiben und dieser geht direkt an den absender bei einfachem einschreiben wird der brief nur in den briefkasten eingeworfen oder auf einem beleg unterschrieben dann bestätigt die post dass nur ein bestimmter personenkreis den brief bekommen hat
wenn der briefkasten kein schloß hat und von jedermann zugänglich ist und es ein gewöhnlicher einwurfeinschreiben war , kann man sagen man hat diesen nicht bekommen
aber ganz wichtig dabei ist, dass der briefkasten keinerlei schloß haben darf
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VerdaneVerdane
Nein, davon geht man bei einem Enschreiben aus. Der Absender hat ja als Beweiß der Zustellung einen Abschnitt erhalten mit einer Nummer nur für dieses Einschreiben, die er auch bei Bedarf zurückverfolgen könnte.
Soweit so gut, aber ob derjenige, der unterschrieben hat auch dort wohnt, weiß man nicht.
Vielleicht eine Kopie der Unterschrift auf dem Rückschein ? ^^
Einschreiben nur gegen Unterschrift an den Empfänger oder eine von ihm bestimmte Person. Einschreiben eigenhändig nur an den Empfänger. Und wenn der Postbote dich nicht kennt oder du das Einschreiben bei der Post abholen musst, weil du nicht zuhause warst, was musst du dann mitnehmen? Richtig. Den Personalausweis...
http://www.deutschepost.de/dpag?xmlFile=link1015321_3906
Zum allgemeinen Nachlesen.