Gilt das auch für den Fall, dass beide berufstätig waren? Wer kennt sich mit der Rechtslage in solchen Fällen aus?
Eine Witwe bzw. ein Witwer erhält nach dem Tode des versicherten Ehegatten - wenn der Versicherte die allgemeine Wartezeit (60 Monate) erfüllt hat - eine Witwen- bzw. Witwerrente, auch Hinterbliebenenrente genannt. Die große Witwen- bzw. Witwerrente wird in Höhe von 55 Prozent der Rente des verstorbenen Versicherten gezahlt, wenn
die Witwe/ der Witwer das 45. Lebensjahr vollendet hat
oder erwerbsgemindert ist
oder ein Kind unter 18 Jahren erzieht
oder wenn sie/er für ein Kind sorgt, das auf Grund einer Behinderung außer Stande ist, sich selbst zu unterhalten.
Hinzu tritt evtl. ein Zuschlag für Kindererziehung. Dies gilt für jüngere Ehepaare, bei denen beide Partner am 1. Januar 2002 jünger als 40 Jahre waren, oder für Paare, deren Ehe nach dem 1. Januar 2002 geschlossen wurde. Für ältere Ehepaare, die sich bei ihrer Lebensplanung an den alten Regelungen orientiert haben, bleibt es bei dem früher dieser Rente zu Grunde liegenden allgemeinen Versorgungssatz von 60 Prozent.
Eine kleine Witwen- bzw. Witwerrente wird kinderlosen, erwerbsfähigen Personen unter 45 Jahren für zwei Jahre in Höhe von 25 Prozent der Rente des verstorbenen Versicherten gezahlt. Eigenes Einkommen wird zu 40 Prozent auf die Hinterbliebenenrente angerechnet, soweit bestimmte Freibeträge überschritten werden

Meine Eltern waren beide Berufstätig und Mama hat die Hinterbliebenenrente bekommen als mein Papa gestorben ist.

Der Ehepartner bekommt die Rente. Wieviel Du bekommst ist schwer zu sagen. Das hängt von Deinem Alter ab, ob Du Kinder im Haushalt hast und auch noch, wieviel Du selber verdienst.

Ja , unabhängig davon, ob beide Ehepartner ein Einkommen haben, wird die Witwenrente ausgezahlt. Jedoch wird dann natürlich die Hinterbliebenenrente auf das vorhandene Einkommen angerechnet. Ausgenommen die ersten 3 Monate nach Tod: Dann bekommt man unabhängig vom Einkommen die volle Witwenrente.