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Bekommt beim Tod des Ehepartners immer der Ehepartner die Hinterbliebenenrente?

gefragt von Laborador am 16.06.2008 um 14:56 Uhr

Gilt das auch für den Fall, dass beide berufstätig waren? Wer kennt sich mit der Rechtslage in solchen Fällen aus?


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anonym
beantwortet von Mietnormade am 16. Juni 2008 14:59
2x
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Eine Witwe bzw. ein Witwer erhält nach dem Tode des versicherten Ehegatten - wenn der Versicherte die allgemeine Wartezeit (60 Monate) erfüllt hat - eine Witwen- bzw. Witwerrente, auch Hinterbliebenenrente genannt. Die große Witwen- bzw. Witwerrente wird in Höhe von 55 Prozent der Rente des verstorbenen Versicherten gezahlt, wenn

die Witwe/ der Witwer das 45. Lebensjahr vollendet hat

oder erwerbsgemindert ist

oder ein Kind unter 18 Jahren erzieht

oder wenn sie/er für ein Kind sorgt, das auf Grund einer Behinderung außer Stande ist, sich selbst zu unterhalten.

Hinzu tritt evtl. ein Zuschlag für Kindererziehung. Dies gilt für jüngere Ehepaare, bei denen beide Partner am 1. Januar 2002 jünger als 40 Jahre waren, oder für Paare, deren Ehe nach dem 1. Januar 2002 geschlossen wurde. Für ältere Ehepaare, die sich bei ihrer Lebensplanung an den alten Regelungen orientiert haben, bleibt es bei dem früher dieser Rente zu Grunde liegenden allgemeinen Versorgungssatz von 60 Prozent.

Eine kleine Witwen- bzw. Witwerrente wird kinderlosen, erwerbsfähigen Personen unter 45 Jahren für zwei Jahre in Höhe von 25 Prozent der Rente des verstorbenen Versicherten gezahlt. Eigenes Einkommen wird zu 40 Prozent auf die Hinterbliebenenrente angerechnet, soweit bestimmte Freibeträge überschritten werden


wj2000
beantwortet von wj2000 am 16. Juni 2008 14:58
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Der Hinterblieben bekommt die Witwenrente.


angelela
beantwortet von angelela am 16. Juni 2008 14:58
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Meine Eltern waren beide Berufstätig und Mama hat die Hinterbliebenenrente bekommen als mein Papa gestorben ist.


pippi60
beantwortet von pippi60 am 16. Juni 2008 15:00
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Der Ehepartner bekommt die Rente. Wieviel Du bekommst ist schwer zu sagen. Das hängt von Deinem Alter ab, ob Du Kinder im Haushalt hast und auch noch, wieviel Du selber verdienst.


moon73
beantwortet von moon73 am 16. Juni 2008 15:00
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Ja , unabhängig davon, ob beide Ehepartner ein Einkommen haben, wird die Witwenrente ausgezahlt. Jedoch wird dann natürlich die Hinterbliebenenrente auf das vorhandene Einkommen angerechnet. Ausgenommen die ersten 3 Monate nach Tod: Dann bekommt man unabhängig vom Einkommen die volle Witwenrente.

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