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Bekommt bei einer KFZ-Anmeldung das Sozialamt eine Kontrollmeldung?

gefragt von ProwlerProwler am 14.07.2009 um 22:09 Uhr

Der alte Wagen wurde vom Sozialamt akzeptiert, der ist nun endgültig im Eimer. Ich brauche ein KFZ, um regelmäßig zum Arzt zu kommen.

Mein Vater würde mir einen kleine Gebrauchten schenken. Ich will da keine schlafenden Hunde wecken, ich will schlicht den alten Zustand, dass ich ein altes KFZ hatte, wieder herstellen.

Geht bei einer Anmeldung eines KFZ von der KFZ-Stelle eine Kontrollmeldung an Sozialamt?


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terraq
beantwortet von terraq am 14. Juli 2009 22:12
2x
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du MUSST jede Veränderung melden, sonst machst du dich strafbar

raus bekommen die es eh irgendwann

Alternative wäre, den wagen offiziell auf den Namen deines Vaters laufen zu lassen


anonym
beantwortet von micky2009 am 14. Juli 2009 22:11
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hoffentlich


anonym
beantwortet von derdumme am 14. Juli 2009 22:11
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las doch das auto auf deinen vater zu. da kann keiner was machen

Kommentar von nexus77 am 14. Juli 2009 22:12

bist wohl auch so ein sozialschmarotzer

Kommentar von Simple_avatar7smallSchlo1973 am 14. Juli 2009 22:15

Sie bekommt den Wagen geschenkt...

Und außerdem weißt Du doch gar nicht ob sie nicht arbeiten will oder es vielleicht krankheitsbedingt nicht kann....


whopper
beantwortet von whopper am 14. Juli 2009 22:11
1x
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auf den namen des vaters anmelden


anonym
beantwortet von derdumme am 14. Juli 2009 22:13
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wenn es nicht mehr an versicherung und steuer kostet wie dein altes kann dir aber auch nichts passieren



Melly1878
beantwortet von Melly1878 am 14. Juli 2009 22:13
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Wie hoch ist denn der Wert des Gebrauchten?

Im übrigen wird meines Wissens keinerlei Meldung gemacht. Und wenn es zudem ein Geschenk ist- wie gesagt, hängt dann auch noch davon ab, wie teuer dieses "Geschenk" ist... Angeben solltest Du es aber!


lotta1lotta2
beantwortet von lotta1lotta2 am 14. Juli 2009 22:16
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PKW / Auto

Bei der Ermittlung des zu berücksichtigenden Vermögens ebenfalls unbeachtet bleibt ein angemessenes Kraftfahrzeug für jeden in der Bedarfsgemeinschaft lebenden, erwerbsfähigen Hilfebedürftigen.

Eine aktuelle berufs- oder ausbildungsbezogene Notwendigkeit zum Besitz eines PKW ist nicht erforderlich. Die Angemessenheit des jeweiligen Kraftfahrzeuges ist anhand seines Verkehrswertes zu bestimmen. Zurzeit wird ein PKW, für den ein privater Verkäufer einen hypothetischen Erlös von nicht mehr als 7.500 Euro nach Abzug von möglicherweise bestehenden Kreditverpflichtungen erzielen kann, als noch angemessen angesehen.

Im Einzelfall sind jedoch hiervon abweichende Einschätzungen im Rahmen der Angemessenheit denkbar. Dies könnte beispielsweise der Fall sein, wenn aufgrund von körperlichen Einschränkungen ein teurerer PKW mit Automatikgetriebe notwendig ist oder wenn ein PKW mit vielen Sitzplätzen der Mutter einer Großfamilie zur besseren Vereinbarkeit von Kindeserziehung und Beruf dient.

Bisher nicht abschließend geklärt ist die Frage, ob im Falle der Unangemessenheit eines Kfz dessen kompletter Verkehrswert oder lediglich die Differenz zwischen Verkehrswert und Kfz-Freibetrag (in der Regel 7.500 Euro) als Vermögen zu berücksichtigen und damit durch die Grundfreibeträge zu decken ist.

Kommentar von 332e3c4d6a5e42e0078a388219fb54a7smallProwler am 14. Juli 2009 22:37

Hey, klasse! Danke für die sehr detailierte Antwort!


anonym
beantwortet von nexus77 am 14. Juli 2009 22:11
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na hoffentlich.


Teddyle
beantwortet von Teddyle am 14. Juli 2009 22:24
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Solange Du keinen Luxuswagen bekommst, brauchst Du Dir keinen Kopf zu machen. Das Amt wird ihn akzeptieren. Solltest Du trotzdem Bedenken haben, kann der Wagen auf den Namen Deines Vaters zugelassen werden und Du fährst ihn als Halter. Auch da gibt es keinerlei Probleme.


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