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Bekommnt mein Vater noch Kindergeld über ?

gefragt von aliman12aliman12 am 04.11.2009 um 19:12 Uhr

Da ich nächstes Jahr eine Lehre anfange, wollte mein Vater wissen ob er dann noch Kindergeld für mich bekommen wird.


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dasElend
beantwortet von dasElend am 4. November 2009 19:14
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ja, solange du in ausbildung bist und nicht gerade 1700.- € mtl.verdienst, weiss nicht genau wo die grenze liegt. aber das kannste leicht ergoogeln, jedenfalls steht es dir / deinem vater auch in der ausbildung zu


Kyra700
beantwortet von Kyra700 am 4. November 2009 19:14
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das Kindergeld richtet sich nach der Höhe deines Einkommens. Ich bekomme für beide meiner Kinder noch Kindergeld und sie verdienen an die 600 Euro netto.


molei39
beantwortet von molei39 am 4. November 2009 19:14
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ja, natürlich, solange du in Ausbildung bist, max. bis zum 27. Lebensjahr

Kommentar von Eea04cb4344457619ad73e05c077ac54smallKyra700 am 4. November 2009 19:15

bis zum 25. Lebensjahr nach dem neuen Gesetz.

Kommentar von Af6ba51cd153b0b92b5273ce70e69f56smallaliman12 am 4. November 2009 19:33

also deutschland ist mir egal da ich in d. schweiz wohne aber es werden wohl einigermassen die gleichen standarts sein.


bmwanna24
beantwortet von bmwanna24 am 4. November 2009 19:14
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ja solange du in der Ausbildung bist, bis zum 25. Lebensjahr


BEAFEE
beantwortet von BEAFEE am 4. November 2009 19:15
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Wenn Du nicht zu viel verdienst, ja. Google mal nach dem genauen Satz,(müßte so um die 7600€ brutto im Jahr liegen) ich glaube da hat sich was verändert.


cita2609
beantwortet von cita2609 am 4. November 2009 19:17
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darfst nicht mehr wie 7000 euro brutto im jahr verdienen und nicht älter als 27 jahre sein. ich weiß nicht ob du schon alleine wohnst, weil dann kann das mit angerechnet werden, so war es zumindest bei mir so

Kommentar von 17abc50f2e81c1dd7dee5c92cb92544fsmallJoWaKu am 5. November 2009 09:46

Die Altersgrenze liegt schon seit einiger Zeit bei 25 (exaktt: 25. Geburtstag plus Wehr- oder Zivizeit)


JoWaKu
beantwortet von JoWaKu am 5. November 2009 09:50
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Wenn in Ausbildung und unter 25. muss nur noch die Sache mit den Einkünften stimmen:

  • unter 18: Höhe der Einkünfte egal

  • ab 18: Brutto minus Sozialversicherung minus Werbungskosgten oder 920 € Werbungskosgtenpauschale muss unter 7680 € pro Kalenderjahr liegen.

Kindergeld für die Zeit vor der Ausbildung nicht vergessen!

Ausführlich: www.klicktipps.de/kindergeld.php


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