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Bekommen wir Wohngeld? (Ich Azubi - Sie bekommt ALG1&2)

Frage von Azubi26 Azubi26

Ich will demnächst mit meiner Freundin in eine gemeinsame Wohnung einziehn. Sie wohnt noch allein in einer teuren 1 Zi Wohnung. Weil ihr AG pleite gegangen ist bekommt Sie nun ALG 1 und Wohngeld. Jetzt wollten wir in der Nähe von einer Großstadt ziehen, da für sie da die öffentl. Verkehrmittel besser sind und wegen ihrer strengen arabischen Famile (lange Geschichte - Morddrohung etc...) Ich bin 26 und noch bis nä Jahr Azubi- ich wohne noch bei meinen Eltern. Wenn ich mit ihr zusammenziehe bekommen dann wir beide Wohngeld?Oder far nicht? Die Wohnung kostet für 63qm, 2 Zi = 600Eur kalt. Und dazu muss ich noch sagen, dass ich verschuldet bin und mir nur kn

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Antworten (4)

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    Antwort von bitmap bitmap

    ''Die Wohnung kostet für 63qm, 2 Zi = 600Eur kalt.''

    Welche ARGE bezahlt so hohe Unterkunftskosten? Ich fürchte, da müsst ihr weiter suchen, um was billigeres zu finden.

    Kommentar von xyungeloest xyungeloestxyungeloest

    stimmt, das hatte ich ganz überlesen, das zahlen die im leben nicht.

    Kommentar von kathis1989 kathis1989kathis1989

    im München schon

    Kommentar von bitmap bitmapbitmap

    600 € kalt für 2 Personen? Das glaubst du doch selber nicht.

    Kommentar von xyungeloest xyungeloestxyungeloest

    halte ich auch für völlig ausgeschlossen, auch wenn münchen die mietstufe 6 hat.

    2 Personen bis 55/60 qm - Kaltmiete:

    Mietstufe 1 - 265 €

    Mietstufe 2 - 285 €

    Mietstufe 3 - 300 €

    Mietstufe 4 - 325 €

    Mietstufe 5 - 350 €

    Mietstufe 6 - 375 €

    google

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    Antwort von opderberg opderberg

    Das kann hier keiner beantworten. Geht zu Amt und fragt den der das bewilligt oder ablehnen muss. Der muss das alles ausrechnen und danach entscheiden. Der wird aber sicher zuerst verlangen die Anträge auszufüllen. Der macht ja nur einen Bescheid und keine Beratung für solche Einzelfälle. So iss Deutschland und die Bürokratie. Wenn Ihr Glück und Wohl wollen und noch besser Service bekommt, bekommt Ihr eine verlässliche Auskunft.

    Kommentar von Azubi26 Azubi26

    Vielen dank für die Hilfe!

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    Antwort von kathis1989 kathis1989

    fragt doch einfach nach.

    Ich weiß ja nicht wo ihr wohnt.

    Geht am besten zu Wohnungsamt und zur ARGE und lasst euch dort sagen was ihr machn könnt und wo ihr dies sachen beantragen könnt.

    LG

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    Antwort von xyungeloest xyungeloest

    nur eins von beiden geht, entweder alg 2 oder wohngeld.

    wenn ihr keinen anspruch auf alg 2 habt, könnt ihr prüfen lassen, ob euch wohngeld zusteht.

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