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Bekommen wir Wohngeld? (Ich Azubi - Sie bekommt ALG1&2)

gefragt von Azubi26 am 22.07.2008 um 0:34 Uhr

Ich will demnächst mit meiner Freundin in eine gemeinsame Wohnung einziehn. Sie wohnt noch allein in einer teuren 1 Zi Wohnung. Weil ihr AG pleite gegangen ist bekommt Sie nun ALG 1 und Wohngeld. Jetzt wollten wir in der Nähe von einer Großstadt ziehen, da für sie da die öffentl. Verkehrmittel besser sind und wegen ihrer strengen arabischen Famile (lange Geschichte - Morddrohung etc...) Ich bin 26 und noch bis nä Jahr Azubi- ich wohne noch bei meinen Eltern. Wenn ich mit ihr zusammenziehe bekommen dann wir beide Wohngeld?Oder far nicht? Die Wohnung kostet für 63qm, 2 Zi = 600Eur kalt. Und dazu muss ich noch sagen, dass ich verschuldet bin und mir nur kn


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bitmap
beantwortet von bitmap am 22. Juli 2008 00:38
1x
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''Die Wohnung kostet für 63qm, 2 Zi = 600Eur kalt.''

Welche ARGE bezahlt so hohe Unterkunftskosten? Ich fürchte, da müsst ihr weiter suchen, um was billigeres zu finden.

Kommentar von Simple_avatar10smallxyungeloest am 22. Juli 2008 00:40

stimmt, das hatte ich ganz überlesen, das zahlen die im leben nicht.

Kommentar von 01bee582b7acc3291933336ecd43d269smallkathis1989 am 22. Juli 2008 01:00

im München schon

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 22. Juli 2008 09:22

600 € kalt für 2 Personen? Das glaubst du doch selber nicht.

Kommentar von Simple_avatar10smallxyungeloest am 22. Juli 2008 13:45

halte ich auch für völlig ausgeschlossen, auch wenn münchen die mietstufe 6 hat.

2 Personen bis 55/60 qm - Kaltmiete:

Mietstufe 1 - 265 €

Mietstufe 2 - 285 €

Mietstufe 3 - 300 €

Mietstufe 4 - 325 €

Mietstufe 5 - 350 €

Mietstufe 6 - 375 €

google


xyungeloest
beantwortet von xyungeloest am 22. Juli 2008 00:38
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nur eins von beiden geht, entweder alg 2 oder wohngeld.

wenn ihr keinen anspruch auf alg 2 habt, könnt ihr prüfen lassen, ob euch wohngeld zusteht.


kathis1989
beantwortet von kathis1989 am 22. Juli 2008 01:01
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fragt doch einfach nach.

Ich weiß ja nicht wo ihr wohnt.

Geht am besten zu Wohnungsamt und zur ARGE und lasst euch dort sagen was ihr machn könnt und wo ihr dies sachen beantragen könnt.

LG


anonym
beantwortet von opderberg am 22. Juli 2008 01:04
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Das kann hier keiner beantworten. Geht zu Amt und fragt den der das bewilligt oder ablehnen muss. Der muss das alles ausrechnen und danach entscheiden. Der wird aber sicher zuerst verlangen die Anträge auszufüllen. Der macht ja nur einen Bescheid und keine Beratung für solche Einzelfälle. So iss Deutschland und die Bürokratie. Wenn Ihr Glück und Wohl wollen und noch besser Service bekommt, bekommt Ihr eine verlässliche Auskunft.

Kommentar von Azubi26 am 23. Juli 2008 11:53

Vielen dank für die Hilfe!


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