Unser Sohn möchte im Ausland studieren. Nun fragen wir uns, ob wir dann weiterhin Kindergeld vom Staat bekommen, was uns die Finanzierung des Studiums erleichtern würde. Weiß jemand über den Sachverhalt Bescheid?
Bekommen wir weiterhin Kindergeld, auch wenn unser Sohn im Ausland studiert?
Antworten (3)
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HomunkulusHomunkulus
Nach § 63 Abs. 1 Satz 3 Einkommensteuergesetz werden Kinder, die weder einen Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland, in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem Staat, auf den das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum Anwendung findet, haben, nicht berücksichtigt.
Es kommt also darauf an, in welchem Land das Kind studiert und ob wie lange es sich dort aufhält. In der Regeld verliert das Kind, wenn es sich 1 Jahr (Januar - Dezember) im Ausland aufhält, den Wohnsitz bzw. gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland. Der Wohnsitz wird nach ständiger Rechtsprechung auch nicht dadurch beibehalten, dass das Kind in sämtlichen studienfreien Zeiten nach Deutschland kommt.
Studiert das Kind in der EU/EWG, dann kommt aus auf den Wohnsitz in Deutschland nicht an.
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MaeldaeMaeldae
Wenn du deinen Sohn unterstützt, müsste dir eigentlich Kindergeld ausgezahlt werden. Der Umstand, wo dein Sohn studiert, dürfte kein Problem darstellen, so lange er überhaupt studiert.
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andreas124andreas124
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