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Bekommen wir noch einen Kinderfreibetrag bei Studentin über 25 Jahren?

Frage von oppmie oppmie

Guten Tag, unsere Tochter ist Studentin und wird nächstes Jahr 25.

Ihr Studium wird noch ca. 1 bis 2 Jahre andauern.

Frage: Bekommen wir noch bis Studienende den Kinderfreibetrag oder endet dieser wie das Kindergeld mit 25 Jahren?

Viele Grüße aus Heidenau

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Antworten (2)

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    Antwort von Schwobapfeil Schwobapfeil

    Der Kinderfreibetrag ist der Zwillingsbruder vom Kindergeld. Beide sind an dieselbe Voraussetzung gekoppelt. Die Antwort ist also: Nein.

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    Antwort von sidandnancy sidandnancy

    Kindergeld & Kinderfreibetrag

    http://www.studentenkind.de/kindergeld.php

    Zur Unterstützung von Alleinerziehenden bzw. Eltern stellt der Staat zwei Förderungsmöglichkeiten bereit: das monatlich ausgezahlte Kindergeld und der bei der Einkommenssteuer anrechenbare Kinderfreibetrag. Für die Überbrückung der Zeit zwischen Schulabschluss und Studienbeginn dürfen Minijobs bzw. Midijobs angenommen werden, ohne dass der Anspruch auf Kindergeld oder Kinderfreibetrag verfällt. Nach dem Urteil des Bundesfinanzhofes vom 23.02.2006 (III R 8/05, III R 46/05) ist also eine geringfügige Beschäftigung erlaubt, eine einer Vollzeitbeschäftigung gleichkommende Arbeit jedoch nicht. Die Einkommensgrenze für jobbende Kindergeld-Empfänger beträgt 7680 Euro im Jahr.

    Sonderfall verheiratete Kinder: Auch für verheiratete Kinder kann Kindergeld durch die Eltern bzw. von ihnen selbst beantragt werden. Man spricht von einem sogenannten "Mangelfall", wenn dem Studenten durch eigene Einkünfte und den Unterhalt des Ehepartners weniger als 7680 Euro im Jahr zur Verfügung stehen.

    Anlaufstelle für Informationen und Anträge sind die lokale Arbeitsagentur bzw. der Arbeitgeber und das zuständige Finanzamt. Ein Anspruch besteht grundsätzlich bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Darüber hinaus kann Kindergeld bis zum Ende der Ausbildung (Lehre oder Studium), jedoch maximal bis zur Vollendung des 27. bzw. zukünftig 25. Lebensjahres, bezogen werden. Ab dem 01.01.2007 wird die Altersgrenze für Auszubildende auf 25 Jahre herabgesenkt. Dies betrifft alle nach 1983 geborenen Studenten. Für Studenten der Jahrgänge 1982 bzw. 1981 und 1980 werden Übergangsfristen für den Bezug von Kindergeld gelten (Kindergeld bis 26 bzw. Kindergeld bis 27).

    Nach Angaben der Familienkasse wird für vorübergehende Unterbrechungen der Ausbildung bzw. des Studiums wegen Mutterschaft das Kindergeld weitergezahlt. Dies gelte jedoch nur innerhalb der Mutterschutzfristen.

    Kindergeld Letztmalig wurde das in Deutschland gezahlte Kindergeld zum 01.01.2002 reformiert. Seit diesem Datum wird für das erste, zweite und dritte Kind je 154 € im Monat gezahlt. Für jedes weitere Kind erhalten die Anspruchsberechtigten je 179 € im Monat.

    Kinderfreibetrag Vor allem bei Familien, Alleinerziehenden wie Eltern, mit höherem Einkommen wirkt sich die Nutzung des jährlich anzusetzenden Kinderfreibetrages günstiger aus als die Beanspruchung der monatlichen Kindergeld-Pauschalen.

    Kommentar von oppmie oppmie

    Vielen Dank für die ausführliche Antwort, allerdings fehlt mir noch die Antwort, ob wir nach dem 25. Geburtstag noch einen Kinderfreibetrag beim Finanzamt geltend machen können. Die Kindergeldzahlung wird definitiv eingestellt.

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