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Bekommen wir den Umzug von der Arge bezahlt?

Frage von danielstolz danielstolz

Ich meine Partnerin und unser Kind (bin nicht der leibliche vater) wollen von Saalfeld nach Frankfurt ziehen bezahlt uns die arge den umzug? Wir beziehen beide Hartz4 wobei ich vor einer woche einen Antrag auf existenzgründerzüschüße gestellt habe da ich mich selbständig machen will und meine Partnerin im Mutterschutz ist.

Unsere jetzige Wohnung ist eine 2 raumwohnung Ich bin im august mit erlaubnis der arge von meiner 1,5Raum wohnung mit in die wohnung meiner partnerin gezogen nun steht uns doch aber eigentlich eine größere Wohnung zu da wir ja jetzt zu 3 sind.

jetz würde ich gerne wissen ob wir in ein anderes bundesland ziehen dürfen und ob das vom amt bezahlt wird.

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Antworten (5)

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    Antwort von Mayfawnie Mayfawnie

    Die Anzahl der Zimmer ist nicht ausschlaggebend, sondern die Quadratmeterzahl, da die ARGE davon ausgeht, dass Babies bei den Eltern schlafen und somit vorerst kein eigenes Zimmer brauchen. Allein schon, weil das Schlafen bei den Eltern das Risiko des plötzlichen Kindstods minimiert.

    Sollte eure Quadratmeterzahl zu gering sein, steht euch allerdings eine neue Wohnung zu. Den Umzug kriegt ihr normalerweise nicht bezahlt, es sei denn, es gibt wichtige Gründe, dass ihr den Umzug nicht alleine wuppen könnt. Das wird der Sachbearbeiter entscheiden. In jedem Fall wird euch die ARGE aber einen Miettransporter zahlen, wenn ihr euch drei Angebote eingeholt habt.

    Einen guten Ratgeber dazu gibt es hier: http://www.moveasy.de/Ratgeber/ALGII-und-Umzug.html

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    Antwort von aaArbeit aaArbeit

    Hallo, i.d.R. musst Du für die Umzugskosten nachweisen, dass der Umzug notwendig ist (also eine Einstellung bevorsteht oder so!). Grundsätzlich liegt es in der Tat im Ermessen Deiner Intgrationsfachkraft. Interessant wäre auch, als was Du Dich selbständig machen willst? Und wenn Du den Gründungszuschuss beantragt hast, musst Du im Bezug von Alg1 sein und bei Beginn der Selbständigkeit noch 90 Tage Restanspruch haben! Hast Du die noch? Ist Deine Existenz tragfähig? Du solltest Dich beraten lassen! Alles Gute! Weitere Infos zu Selbständigkeit aus der Arbeitslosigkeit: http://aaarbeit.de/index.php?id=84

    Kommentar von danielstolz danielstolzdanielstolz

    danke für den link.

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    Antwort von tinawell tinawell

    soweit ich weiß,zahlt dir die ARGE die umzugskosten. Also kostenvoranschläge holen von umzugsfirmen, und dann damit zur ARGE gehen.

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    Antwort von wolle59 wolle59

    einen Zuschuss wirst du wohl bekommen, ob du Umziehen darfst ist Ermessenssache der Arge. Nachfragen hilft.lg

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    Antwort von TheoRetisch TheoRetisch

    Glaube und hoffe ich nicht, das die ARGE das bezahlt. Warum soll der Steuerzahler einen Umzug von Leistungsbeziehern bezahlen ohne den Hintergrund einer Arbeitsaufnahme? Wer bezahlt denn meinen Umzug?

    Kommentar von danielstolz danielstolzdanielstolz

    wenn du arbeitslos wärst würdest du nicht solche töne spucken,dir wünsche ich echt das es dir auch mal so geht das du mal siehst wie das ist.denkst du ich habe noch nie etwas eingezahlt?wenn man durch einen arbeitsunfall arbeitslos wird kann man wohl nichts dazu.und noch was fals du nicht lesen kannst ich habe vor mich selbstandig zu machen nur sehe ich hier keine zukunft dafür in diesem kaff,daher sehe ich es als sinnvoll an wenn die arge einen umzug bezahlt und mich dann los hat weil ich meiner tätigkeit nach gehen kann.

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