Antworten (3)
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2Antwort von
Kermit65Kermit65
Natürlich. Jedes Kind erhält in Deutschland Kindergeld und zwar geht das an die Erziehungsberechtigten. Ist das Kinderheim erziehungsberechtigt, so geht das Kindergeld auch dort hin. Es muß für das Kind eingesetzt werden, d.h. für Essen und Trinken, Unterbringung, Schuldbedarf etc.
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0Antwort von
Mika201177 beide antworten sind nur zum teil richtig, waisenhäuser sind öffentlich finanziert, zur bedarfsdeckung der kosten ziehet man aber auch das kindergeld heran. da KG eig nur aus dem Anspruch eines leibl. Elternteils abgezweigt werden kann ist dieses nach dem EStG nicht mehr möglich (da Waisen) --> dafür wird in Zuständigkeit der FamKa Nürnberg für Waisen KG nach dem BKGG gezahlt
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Liebe/r Kenji,
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