Ich bin 22 Jahre alt, verheiratet, mein Mann arbeitet und ich will in diesem Jahr eine Ausbildung anfangen.
Ist es möglich, dass ich dann noch Kindergeld vom Staat kriege?
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Das Kindergeld bekommst du bis dein Kind die Lehre beendet hat.Studiert es, kann es weiter gehen.
svanny am 27. Januar 2009 22:39 Glaube sie will Kindergeld für sich :)

normalerweise wenn du ausbildungsplatz suchend gemeldet bist odert eine ausbildung hast bekommst du dein kindergeld normalerweise bis 25

nein...ich glaube nicht !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
nein. Wenn du verheiratet bist, hast du keinen Anspruch mehr. Du hättest welchen, wenn du noch zu Hause wohnen würdest und unverheiratet wärst.
Morcheeba am 27. Januar 2009 22:40 Leider falsch !
quatsch.
Kommt drauf an welche Ausbildung du machst. Denke mal nicht das du Kindergeld bekommst bist ja schon 22 und verheiratet. Tippe eher auf Bafög.

Klar und Verheirateten Geld und Lustige Fragenstellergeld und und und
29soli am 27. Januar 2009 22:55 ???
Das endet inzwischen wohl mit der Unterhaltspflicht der Eltern - da ja auch weder Du noch Dein Mann das Kindergeld bekommen, sondern allenfalls die Eltern.
(Für mich gab es damals noch Kindergeld auch während der Ehe - aber das ist schon über zwanzig Jahre her. Vermutlich mußten meine Eltern erklären, daß sie mich finanziell noch unterstützten - keine Ahnung, kann ich nicht mehr fragen.)

Kindergeld vllt nicht aber du könntest es mit Bab probieren...

Frage bei der Familienkasse nach. Das geht auch telefonisch. Ist gut möglich, dass Du noch Kindergeld bekommst, wenn Dein Mann nicht viel verdient. Lass Dich beraten, dafür sind die Leute vom Callcenter da.
wieder mal einige nicht so ganz richtige Auskünfte hier im Forum ;-): Auf der richtigen Spur ist: Unterhaltspflicht der Eltern endet mit der Heirat. Insofern kein Kindergeld, da an Eltern gekoppelt. Ist aber dein Ehegatte nicht in der Lage, dich zu unterhalten, kann dennoch beantragt werden. Dann wird das Einkommen sowohl von dir als auch deines Mannes geprüft. Wenn dein Mann dann (nach Abzug von dies und das) mehr als 7680 Euro im Jahr zur Verfügnung hat, wird der übersteigende Betrag hälftig dir als Einkommen angerechnet. Und dann ist es abhängig davon, wieviel du verdienst. Verstanden? Einfach bei der FAmilienkasse anrufen oder Antrag stellen. www.familienkasse.de