Weiß jemand ob streikende Angestellte(wie zum Beispiel die Lokführer) in Zeiten des Streiks weiterhin Ihr Gehalt bekommen oder müssen Sie dann darauf verzichten?

Der Arbeitgeber muss keine Vergütung bezahlen. Gewerkschaftlich organisierte Streikende erhalten für von der Gewerkschaft "angeordnete" Streiks Streikgeld von der Gewerkschaft.

Nur, wenn die Streikenden Mitglieder der streikausrufenden Gewerkschaft sind und ihren Mitgliedsbeitrag ordnungsgemäss entrichtet haben.
Kajjo am 4. März 2008 23:31 Falsch! Die Streikenden bekommen eben kein Gehalt -- bestenfalls ein Streikgeld ihrer Gewerkschaft. Das ist ein großer Unterschied, den man nicht außer Acht lassen sollte!
tradaix am 4. März 2008 23:38 Entgeldfortzahlung nicht vom Arbeitgeber, sondern Streikgeld bei Gewerkschaftsmitgliedschaft. Hätte es differenzierter beantworten müssen.
Die Streikenden bekommen Geld von der Gewerkschaft, soweit sie einer angeschlossen sind. Ansonsten gibt es nichts.
Sie bekommen Geld aus der Streikkasse der Gewerkschaft. L.G.

soweit mir bekannt ist bekommen mitglieder von der gewerkschaft, die ausgeschlossen sind wegen streik, erhalten ca 70% ihres grundgehaltes. wer nicht in der gewerkschaft ist, der darf nicht arbeiten und bekommt auch keine aufwendungen egal ob 1 tag oder 2 monate.

Sie bekommen kein Gehalt vom Arbeitgeber sondern Streikgeld, wenn sie denn in der Gewerkschaft sind.
Richtig. Kein Gehalt, aber ein geringeres Streikgeld.