Wenn das Bundesverfassungsgericht die Kürzung der Pendlerpauschale kippt, bekommt man dann die Steuern zurückerstattet?
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Ja, es scheint so, dass du die Kosten, wie vorher schon, ab dem ersten Kilometer zu 0,30 €/km bei der Einkommenserklärung absetzen kannst.

Wenn das Bundesvervassungsgericht so entscheidet, dann ja. Wird in den Medien auch ständig erklärt/berichtet. Steuerbescheide die vor der Entscheidung rausgehen, sind unter Vorbehalt. Also auf jeden Fall wie gehabt die Kilometer eintragen oder mit der Steurklärung warten, wer kann.
beantwortet von schurke am 9. September 2007 21:30 3x Würde ich lieber nicht machen. Wenn das Bundesfinanzgericht (-gerichtshof?) nächstes Jahr entscheidet, das die jetzige Regelung o.k. ist, oder die Penderlpaulschale komplett wegfallen solle? Dann musst Du alles auf einmal zurückzahlen. Ich würde erst einmal die Füsse still halten, nächstes Jahr den Ausgleich machen und die vollen km eintragen, bei Ablehnung Einspruch. Dann wird ja auch irgendwann die Entscheidung getroffen sein.
schurke am 5. November 2007 19:14 Sorry Mehamm aber weshalb kopierst Du meine Antwort auf eine Frage zur Eintragung auf die Steuerkarte hierein? Das sind doch jetzt zwei verschiedenen Schuhe.
Lieber Mehamm123, es wäre schön, wenn Du in Zukunft darauf achtest, daß Deine Antworten auch wirklich von Dir sind und Du nicht Anworten anderer Community-Mitglieder kopierst. Vielen Dank für Dein Verständnis. Ted vom gutefrage.net-Support
Lieber Mehamm123, es wäre schön, wenn Du in Zukunft darauf achtest, daß Deine Antworten auch wirklich von Dir sind und Du nicht Anworten anderer Community-Mitglieder kopierst. Vielen Dank für Dein Verständnis. Ted vom gutefrage.net-Support
Lieber Mehamm123, es wäre schön, wenn Du in Zukunft darauf achtest, daß Deine Antworten auch wirklich von Dir sind und Du nicht Anworten anderer Community-Mitglieder kopierst. Vielen Dank für Dein Verständnis. Ted vom gutefrage.net-Support
Hunley am 6. November 2007 15:44 schön daß auch der Support mal zu oft aufs "absenden"-Knöpfchen drückt und nicht nur das Fußvolk. ggg
Falls das Gesetzt nicht voher gekippt wird, dann gegen den Steuerbescheid Einspruch erheben. Musterschreiben dazu gibt es hier http://www.meine-fahrgemeinschaft.de/Pendlerpauschale.php
Momentan sieht's nicht danach aus, daß das Gesetz gekippt wird.

Im Moment noch nicht. Das Gesetz wurde noch nicht geändert. Deshalb gegen alle Steuerbescheide Rechtsmittel einlegen.

Im Moment ist es doch sowieso nur für die interessant, die sich gleich ihren Freibetrag anrechnen lassen. Das werden doch nicht so viel sein oder?
Für die meisten wird es sich eh erst nächstes Jahr zeigen wenn die Erklärung 2007 gemacht wird. Und die mach ich halt erst wenn sicher ist ob das Gesetz durchgeht oder nicht. So bin ich auf der sicheren Seite und weiß genau daß es wirklich so stimmt und ich nicht noch was zurückzahlen muß irgendwann Monate später wenn ich grad blank bin.
Wenn das Gesetz gekippt wird, wird es keine 30 Cent mehr geben, sie sprechen derzeit von ev. 20 Cent ab dem ersten Kilometer.
Irgendwo muss das Geld für die Diätenerhöhung doch herkommen.
Tja, dann wird mein Arbeitgeber wohl hierher ziehen müssen..ggg.
Wenn er das für Dich tut.......... :-)