Bekommen Obdachlose eigtl. auch Arbeitslosengeld? Wenn ja, warum haben sie es dann nötig zu betteln? Vom ALG kann man sich sicher genug Essen & Trinken kaufen, wenn man (auf der Straße) sonst keine Ausgaben hat.
Antworten (10)
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3Antwort von
mialenamialena
nein bekommmen sie nicht da sie nur Geld beziehen können, wenn sie eine Adresse , Wohnort angeben können Deshalb hatte ein Pfarrer einmal eine Klage , weil er einem Obdachlosen erlaubte, die Adresse des Pfarrers anzugeben um Geld vom Amt zu bekommen.
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2Antwort von
Scorpionin71Scorpionin71
Sie bekommen tägl. ihren Tagessatz. Eigentlich hat es niemand in Deutschland nötig zu betteln. Für jeden gibt es was aus der Gemeinschaftskasse. Die Leistungen haben nur verschiedene Namen und man weiß selten, wer wo hin muß.
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2Antwort von
12vis12vis
Natürlich bekommen sie Sozialhilfe, da sie aber ohne festen Wohnsitz sind müssen sie täglich ihr Geld beim Sozialamt abholen.
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kampione91kampione91 Jetzt gibt es zwei gegenteilige Aussagen...
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rebewrebew Stimmt soweit ich weiss.Sie bekommen ein "tagegeld".DH!
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thomaszg2872thomaszg2872 also an den öffnungstagen, wo das sozialamt offen hatte, dienstags bekamen sie dienstag-mittwoch, donnerstags für do,fr, sa, so und mo. das waren 16,-DM/Tag, heute 8,-Euro sozi gibts aber nicht mehr so, müssen zum arbeitsamt.
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thomaszg2872thomaszg2872
sie können sich bei der diakonie melden. diese adresse erkennt das arbeitsamt an. natürlich müssen sie so 1-2 mal in der woche vorbeischauen, denn für das a-amt müssen sie ja täglich erreichbar sein. haben sie keinen alg-1 anspruch, dann erhalten sie den regelsatz h4, natürlich ohne unterkunftskosten. sie unterliegen genauso der arbeitsvermittlung und müssen sich bewerben, wie jeder andere. wenn sie kein konto haben, bekommen sie einen scheck, oder eine auszahlkarte für den geldautomaten im erdgeschoss. dann wird meist kräftig gefeiert. nach drei tagen ist dann nichts mehr da. viele nehmen auch ab monatsmitte kredit bei leuten wo sie ihn bekommen, und geben dann das geschuldete geld am ersten zurück, oder auch nicht. mfg-
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mialenamialena
http://de.wikipedia.org/wiki/Nichtsesshaftenhilfeich bin von berlin ausgegangen, da es hier nicht üblich ist tagesgeld auszuzahlen
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bitmapbitmap http://de.wikipedia.org/wiki/Nichtsesshaftenhilfeich
Diese Seite existiert nicht
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kakadu1000kakadu1000
Wenn Sie noch nie gearbeitet haben, nein-
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bitmapbitmap ''Wenn Sie noch nie gearbeitet haben ...''
Das ist keine Voraussetzung für ALG II.
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thomaszg2872thomaszg2872 bekommen sie kein alg-1. dann bekommen sie alg-2.mfg-
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julian619julian619
natürlich nicht nur die einen Wohnsitz haben und es zumindest versucht haben einen job zu finden oder entlassen wurden
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kampione91kampione91 Letzteres trifft ja auf die Meisten zu.
das wollte ich wissen. Danke