fuenkchen am 31.05.2009 um 14:19 Uhr
frage steht oben...wir sind heute beim essen drauf gekommen, weil mein vater meiner schwester erlaubt hat, sein alkoholfreies weizen zu probieren... würd mich echt mal interessieren, ob das gesatzlich irgendwie geregelt ist....weiß da wer was drüber???

Als alkoholische Getränke im Sinne des Jugendschutzgesetzes gelten alle Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 1% Vol. Alkoholfreies Bier fällt mit seinen ca. 0,5% Vol. also nicht darunter. Komischerweise kann Malzbier bis zu 1,6% Vol. haben, aber kaum jemand würde einem Kind ein Malzbier verweigern. Das ist doch Irrsinn!
ist aber trotzdem noch ein kleiner anteil alkohol enthalten ;)

selbst darin ist eine geringe Menge von Alkohol zu finden
fuenkchen am 31. Mai 2009 14:23 eben! deshalb frag ich ja...

Ich denke mal, dass man es ab 16 kriegt...

auch in alkoholfreiem bier ist meines wissens nach eine geringe menge alkohol enthalten
Bin mir nicht sicher.

Wer trinkt schon Alkoholfreies Weizen?

Ist keine Umfrage wert
fuenkchen am 31. Mai 2009 14:25 dann musst du ja nicht abstimmen! ich wollts eben auf einen blick haben... :)
Libellenmann am 31. Mai 2009 14:29 ^^
Ja wieso auch nicht ? wei du sagst Alkoholfrei, also wir durften das verkaufen
fuenkchen am 31. Mai 2009 14:24 weil da meist ein restalkohl drin vorhanden ist, den man auch nicht einfach so rauskriegt...

Aber sollten sie dennoch nicht trinken.
DH!^^