gutefrage.net, die Ratgeber Community
version2_beta
Login   |  Forum |  Richtlinien |  FAQ

Bekommen Künstler, die GEMA-freie Musik im Auftrag komponieren nur einmalig Geld?

gefragt von vstfreak am 30.08.2008 um 23:17 Uhr

Oder ist das Verhandlungssache - wenn man dies für einen Musik-Verlag tut, der dann pro Abspielen der Musik, kassiert? (ergaenzungsfrage zu der zuvor gestellten Frage zu GEMA-freier Musik)

Anscheinend weiss es niemand??


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

Recht (15383)
Musik (5705)
GEMA (38)
ähnliche Fragen

Frage beantworten!


sunpoint
beantwortet von sunpoint am 30. August 2008 23:21
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Die Ausschüttungspraxis

Trotz umfassender Ausstattung der Verwertungsgesellschaften mit staatlicher Monopolmacht findet keine entsprechende Kontrolle bezüglich ihrer Verteilungsgerechtigkeit statt. Das eigentlich als Aufsichtsbehörde zuständige Deutsche Patentamt vertritt die Auffassung, dass es Aufgabe der Verwertungsgesellschaften selbst sei, Kriterien für die angemessene Verteilung der Vergütung zu finden.[9]

Obwohl die GEMA 55.000 Mitglieder zählt, verteilt sich deshalb der Großteil ihrer Einnahmen nur auf sehr wenige Ausschüttungsberechtigte. Tatsächlich vergibt die GEMA ihre Einnahmen vor allem an die Hitparadeninsassen und an einige Komponisten klassischer Musik. Der Rest erhält die Brosamen oder darf zuzahlen. Der Verband unabhängiger Tonträgerunternehmen (VUT) sprach bereits von "dramatischer Unausgewogenheit" in der Verteilung und fragte sich "ob eine Mitgliedschaft in der GEMA insgesamt noch Sinn macht"[10] und Mercedes Bunz vom Musikmagazin de:bug stellte auf einer [extern] Tagung in Berlin fest, dass mittlerweile ganze Genres elektronischer Musik aus dem undurchschaubaren und nicht mehr zeitgemäßen GEMA-System herausgefallen sind.

Zudem profitieren bei weitem nicht nur Musik- und Filmschaffende von den Ausschüttungen der deutschen Verwertungsgesellschaften: Die GEMA schüttet nämlich zu einem großen Teil an Verleger aus. Bei anderen Verwertungsgesellschaften ist dies nicht anders: die GLV verteilt ihre Einnahmen nur zur Hälfte an "ausübende Künstler", zur anderen aber an die "Hersteller des Tonträgers"[11] und die VFF zahlt bei Auftragsproduktionen die Hälfte der Ausschüttung an den auftraggebenden Sender.[12]

Auch die Erben eines Komponisten erhalten neben dem Vermögen des Urhebers auch noch dessen Tantiemen 70 Jahren lang nach seinem Tod weiter ausbezahlt. Die Subventionierung von Erben spornt nicht zur Schöpfung von Musik an, sondern verhindert sie eher: Was wäre wohl aus den vielen Werken der Familie Bach geworden, wenn vier Generationen bequem von den Tantiemen des Vaters hätten leben können? Mit dem selben Recht könnten die Kinder eines Postbeamten, die Weiterzahlung der Pensionsbezüge bis auf drei Generationen nach seinem Tod fordern. Das wäre der Postzustellung genauso förderlich. Doch statt hier Kompromissbereitschaft im Ausgleich für die Urheberrechtsabgabe zu zeigen, will die GEMA das Erbenrecht bzw. die eigenen Pfründe sogar noch ausweiten. In einem geschmacklos gefälschten Brief des toten Mozart wird dieser in einer GEMA-Publikation als Bettler für die Subventionsgier der Verwertungsgesellschaft instrumentalisiert: "[...] warum endet die Schutzfrist schon 70 Jahre nach dem Ende des irdischen Daseins? Es wäre doch sinnvoll, wenn eure GEMA auch von unseren Aufführungen einen gewissen Beitrag einholt und den unter euch Lebenden aufteilt" wird dem wehrlosen Opfer von seinen Möchtegern-Leichenfledderern in den Mund gelegt.

mehr dazu hier: http://www.heise.de/tp/r4/artikel/7/7586/1.html

Kommentar von vstfreak am 30. August 2008 23:28

Danke für den Text, eine einfache Antwort scheint wirklich nicht möglich. ;( ?


Mismid
beantwortet von Mismid am 30. August 2008 23:22
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

du mußt unterscheiden zwischen gemafreier Musik und Musik ohne Gema. In beiden fällen können Künstler natürlich Platten verkaufen und bekommen so ihr Geld. Ebenso für Konzerte. Für Sendungen im Radio, Kneipe, Disko usw. bekommen sie kein Geld. Bei Gemafreier Musik stellen manche Künstler auch ihre Werke zur freien Nutzung zur Verfügung. Dann darf man damit z.B auch Filme musikalisch untermalen und veröffentlichen. Das ist aber immer im Einzelfall dem jeweiligen Musikstück zu entnehmen. Eine allgemeine Regelung gibt es dafür nicht. Bei Musik ohne Gema, bedeutet dies nur das der Künstler nicht der Gema angehört und von denen kein Geld bekommt. Die Nutzung ist dann immer mit dem Künstler abzuklären


spirit20
beantwortet von spirit20 am 30. August 2008 23:19
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

kimmo
beantwortet von kimmo am 1. September 2008 17:02
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Alle Mitglieder der GEMA bekommen Geld immer wenn ihre Werke aufgeführt werden bis 70 Jahre von dem Tod des Künstlers vergangen sind. Also nach dem Tod bekommen die Kinder und Enkelkinder usw das Geld. Der Komponist kann auch seine Rechte zu bestimmten Werk verkaufen, und danach bekommt er kein Geld für dieses Werk mehr.


Qetan
beantwortet von Qetan am 30. August 2008 23:19
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Sie verhandeln selber mit dem Nutzer. Hast Du den Link von bitmap nicht einmal gelesen, da steht die Info doch drin?




Kommentar von vstfreak am 30. August 2008 23:27

??? Die Künstler verhandeln doch nicht mit dem Nutzer. Die beiden haben überhaupt keine Verbindung. Dazwischen ist - wie ich schon erwaehnte - ein Musik-Verlag. der Nutzer kennt mich nicht und will nur die Musik nutzen ohne Abführn von Gebühren.

Kommentar von C457a976f16fe866efafc545a63e22fcsmallQetan am 30. August 2008 23:29

Lies einfach den Link.


Verwandte Fragen

Verwandte Fragen

    es geht um Geld

    Was bedeutet GEMA-freie Musik genau?

    Wie verhalte ich mich bei Inkassoaftrag von Collector?



Mehr verwandte Fragen

Verwandte Fragen
Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.