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Bekommen Kleinanleger zuviel bezahlte (Abgeltungs-) Steuern zurückerstattet?

gefragt von hummel27 am 29.09.2008 um 21:50 Uhr

Ich habe natürlich auchein paar Geldanlagen, die ich nun im Zuge der Abgeltungssteuer noch einmal kontrollieren möchte. Ich möchte mich vergewissern, ob ich als Kleinanleger zu viel bezahlte Steuern zurückbekomme? Welche Regelungen gibt es diesbezüglich?


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Sofaschalter
beantwortet von Sofaschalter am 29. September 2008 21:58
2x
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Eigentlich die gleichen wie vorher auch. Zuviel gezahlte Agbeltungssteuer kannst du bei deiner Einkommensteuererklärung geltend machen. Dazu sollte dein Steuersatz logischerweise niedriger sein als 25%, anders machts ja keinen Sinn...

Kommentar von 17abc50f2e81c1dd7dee5c92cb92544fsmallJoWaKu am 29. September 2008 22:21

stimmt! - DH


Lissa
beantwortet von Lissa am 29. September 2008 21:54
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Wenn du deine Freistellungsaufträge geschickt einsetzt, musst du erst gar keine Abgeltungssteuern zahlen.


Niklaus
beantwortet von Niklaus am 29. September 2008 23:41
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Der Sparer-Pauschbetrag beträgt 801 €. Alles was darüber ist abgeltungssteuerpflichtig.

Außer man hat ein zu versteuerndes Einkommen unter 25.000 €.

Kommentar von B0062c7fab7bf0da32f420f3b225d453smallNiklaus am 29. September 2008 23:45
Kommentar von koenigstiger25 am 1. Oktober 2008 08:09

25.000,- EUR? woher kommt der Betrag? Grundtarif? Splittingtarif?

Kommentar von B0062c7fab7bf0da32f420f3b225d453smallNiklaus am 1. Oktober 2008 08:17

Sorry das war falsch. Gestern abend war schon spät. So ist richtig:

Steuerpflichtige deren persönlicher Steuersatz unter 25% liegt, können in der Steuererklärung die Kapitalerträge angeben und werden durch die neue Abgeltungssteuer nicht benachteiligt. Sie erhalten hierfür von ihrer Bank oder Kapitalanlagegesellschaft eine entsprechende Bescheinigung über ihre Kapitalerträge. Durch eine Günstigerprüfung vom Finanzamt, wird sicher gestellt, dass kein höherer Steuersatz als der persönliche angesetzt wird. Eventuell zuviel bezahlte Abgeltungssteuer wird zurückgezahlt


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