Ich habe natürlich auchein paar Geldanlagen, die ich nun im Zuge der Abgeltungssteuer noch einmal kontrollieren möchte. Ich möchte mich vergewissern, ob ich als Kleinanleger zu viel bezahlte Steuern zurückbekomme? Welche Regelungen gibt es diesbezüglich?

Eigentlich die gleichen wie vorher auch. Zuviel gezahlte Agbeltungssteuer kannst du bei deiner Einkommensteuererklärung geltend machen. Dazu sollte dein Steuersatz logischerweise niedriger sein als 25%, anders machts ja keinen Sinn...
Wenn du deine Freistellungsaufträge geschickt einsetzt, musst du erst gar keine Abgeltungssteuern zahlen.

Der Sparer-Pauschbetrag beträgt 801 €. Alles was darüber ist abgeltungssteuerpflichtig.
Außer man hat ein zu versteuerndes Einkommen unter 25.000 €.
Niklaus am 29. September 2008 23:45 25.000,- EUR? woher kommt der Betrag? Grundtarif? Splittingtarif?
Niklaus am 1. Oktober 2008 08:17 Sorry das war falsch. Gestern abend war schon spät. So ist richtig:
Steuerpflichtige deren persönlicher Steuersatz unter 25% liegt, können in der Steuererklärung die Kapitalerträge angeben und werden durch die neue Abgeltungssteuer nicht benachteiligt. Sie erhalten hierfür von ihrer Bank oder Kapitalanlagegesellschaft eine entsprechende Bescheinigung über ihre Kapitalerträge. Durch eine Günstigerprüfung vom Finanzamt, wird sicher gestellt, dass kein höherer Steuersatz als der persönliche angesetzt wird. Eventuell zuviel bezahlte Abgeltungssteuer wird zurückgezahlt
stimmt! - DH