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bekommen ich sicher meine miete?

gefragt von mel77le am 26.03.2009 um 20:34 Uhr

mein freund möchte seine wohnung an eine alleinerziehende frau mit 2 kindern vermieten...sie bezieht wohl harz4? das amt hat ihr eine zusage für die wohnung schon gegeben ... kriegt er seine miete in jedem fall ? oder kann es auch passieren das er sein geld nicht kriegt auch vom amt nicht obwohl sie das zugesichert haben ? kann man sich da irgendwie absichern? er will ihr ja auch helfen ...

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vermietersachen x 1

anonym
beantwortet von Ellwood am 27. März 2009 00:45
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Als Vermieter hat man leider nie eine 100%ige Sicherheit. Da ist der Bezug von ALGII weder besonders positiv, noch besonders negativ als Merkmal. Ob ein Mieter zahlen will oder nicht liegt meist in seiner Person begründet und nicht in seiner Einkunftsart.
Man kann nur versuchen, sich etwas durch die Schufa-Auskunft (längst nicht alles landet dort) und die Vor-Vermieter-Auskunft (klar, wenn ich den säumigen Mieter los werden will, schreib ich garantiert nicht rein, dass der nie zahlt) ein Bild zu verschaffen und dann auf das eigene Urteilsvermögen setzen. Man kann weiterhin versuchen, noch zusätzlich Bürgen (Eltern, etc., sofern die etwas haben) vom zukünftigen Mieter zu verlangen.
Ganz pervers könnte man seine Mieter (ja, selbst beim jetzigen Millionär weiss ich nicht, ob der Morgen noch zahlt) zur Risikominimierung auch danach auswählen, wen man schneller aus der Wohnung klagen kann (das dürfte bei einer Alleinerziehenden mit 2 Kindern ewig dauern). Wie auch immer Ihr vorgeht, vertraut auf Euer Bauchgefühl, beobachtet die Zahlungseingänge und handelt bei Unregelmässigkeiten sofort. Mehr könnt Ihr eigentlich nicht tun.

Kommentar von Ellwood am 27. März 2009 20:49

Danke, freut mich.


Tabaluga1961
beantwortet von Tabaluga1961 am 26. März 2009 21:45
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Hartz 4 Anträge haben eine Gültigkeitsdauer. Wenn derjenige nicht rechtzeitig für Verlängerung sorgt zahlt das amt nach der Gültigkeit einfach nicht mehr und dann fangen die Probleme an. Denn das amt zahlt nicht für die Vergangenheit. auch bei den Nebenksoten haben die Listen wieviel Wasser und Gas vernrucht werden kann, wenn der Mieter nicht sparsam damit umgeht und z.b. eine hohe Nachzahlung produziert wird das auch nicht übernommen oder nur teilweise. Trotz Amt Obacht!!

Natürlich läßt sich das Amt drauf ein direkt an den Vermieter zu zahlen, ich glaub aber, der Mieter muss damit einverstanden sein.


nanmu
beantwortet von nanmu am 26. März 2009 20:36
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Lass dir eine Selbstauskunft der SCHUFA geben, da erfährst du etwas über ihre Zahlungsmoral

Kommentar von 21aa1ca0bd07090f7a65189fe2d88a44smallnanmu am 26. März 2009 21:24

Alternativ kannst Du Dir ja auch eine Bestätigung von Vor-Vermieter geben lassen, dass die Miete ordnungsgemäß bezahlt wurde...


anonym
beantwortet von mel77le am 26. März 2009 20:52
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danke erstmal für die schnellen antworten... kann man sich eine schufa auskunft holen ohne ihr einverständnis?

Kommentar von 21aa1ca0bd07090f7a65189fe2d88a44smallnanmu am 26. März 2009 21:06

nein, aber sie kann sich eine Selbstauskunft holen. Sollte kein Problem sein. Kannst ihr ja anbieten, die Kosten von 8, - € (glaub ich) zu übernehmen. Und wenn sie das nicht will, dann hat das wohl seinen Grund.


Atlas
beantwortet von Atlas am 26. März 2009 20:35
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Harz 4 ist die beste Absicherung überhaupt! Er bekommt sozusagen seine Miete vom Amt direkt. Es ist also fast so als würde er die Whg. dem Staat vermieten! No Problemo!


anonym
beantwortet von alphonso am 26. März 2009 20:35
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ich glaube sicherer geht´s gar nicht wenn das Amt zahlt

Kommentar von 21aa1ca0bd07090f7a65189fe2d88a44smallnanmu am 26. März 2009 20:38

falsch: Das Amt zahlt an den Hilfebedürftigen. Es kann keiner garantieren, dass sie dann die Miete auch weitergibt. Aber ich denke mit 2 Kindern ist es eher unwahrscheinlicher in einer Nacht- und Nebel-Aktion zu verschwinden...

Kommentar von 364ebba86f99dbbcb01a4f28fa997d4dsmalldomchef am 26. März 2009 20:49

das ist so pauschal nicht richt. in vielen fällen überweist die ARGE das geld direkt an den vermieter. insbesondere dann, wenn es in der vergangenheit probleme gab, oder der vermieter darauf mietvertraglich besteht.

Kommentar von 21aa1ca0bd07090f7a65189fe2d88a44smallnanmu am 26. März 2009 21:04

erstmal verstößt es gegen das Gesetz, wenn es nicht an den Hilfebedürftigen überwiesen wird (Diskreminierung) und wenn erstmal schon Miete offen ist, dann ist es ja zu spät, nicht? also vorher Schufa


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