Heute war in unserem Bezirk ein über 3 Stündiger Stomaufall. Wir haben hier um die Ecke zwei IT Firmen. Die sitzen ja auch ohne Strom dort, keine Ahnung ob sie Generatoren oder so besitzen. Aber bekommet man als Firma bei einem Stomausfall als Firma irgendwie einen Schadensersatz oder einen Werteausgleich für die Stunden?

Da muss man die Vertragsklauseln im Detail lesen. Normalerweise lassen sich die Stromlieferanten zu keinerlei Regressforderungen verpflichten. Man zahlt für die bezogenen Kilowattstunden und damit fertig.
Wer bei Stromausfällen grössere Verluste oder Gefahrensituationen zu erwarten hat, z.B. Rechenzentren, Kernkraftwerke, zum Teil auch chemische oder biochemische Betriebe, sollte sich eine sogenannte USV (Unabhängige Stromversorgung) zulegen, bestehend aus Batterien und einem Generator, der bei längeren Stromausfällen die Notversorgung alleine aufrecht erhalten kann.

Das kommt teilweise auf die Stromverträge an. Alerdings ist ein fremdverschuldeter Schaden, sofern der Verursacher ermittelt werden kann, sicherlich Erstattungsfähig. Man muss es nur entsprechend nachweisen können.
Diese Information findest du im § 6 "Umfang der Grundversorgung" in der "Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz (Stromgrundversorgungsverordnung - StromGVV)" beziehungsweise detallierter im § 41 "Energielieferverträge mit Haushaltskunden" des Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz - EnWG)