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Bekommen Firmen bei Stromausfall eigentlich einen Schadensersatz oder ähnliches?

gefragt von bastler86 am 17.07.2007 um 22:29 Uhr

Heute war in unserem Bezirk ein über 3 Stündiger Stomaufall. Wir haben hier um die Ecke zwei IT Firmen. Die sitzen ja auch ohne Strom dort, keine Ahnung ob sie Generatoren oder so besitzen. Aber bekommet man als Firma bei einem Stomausfall als Firma irgendwie einen Schadensersatz oder einen Werteausgleich für die Stunden?


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heiermann
beantwortet von heiermann am 17. Juli 2007 22:39
2x
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Da muss man die Vertragsklauseln im Detail lesen. Normalerweise lassen sich die Stromlieferanten zu keinerlei Regressforderungen verpflichten. Man zahlt für die bezogenen Kilowattstunden und damit fertig.

Wer bei Stromausfällen grössere Verluste oder Gefahrensituationen zu erwarten hat, z.B. Rechenzentren, Kernkraftwerke, zum Teil auch chemische oder biochemische Betriebe, sollte sich eine sogenannte USV (Unabhängige Stromversorgung) zulegen, bestehend aus Batterien und einem Generator, der bei längeren Stromausfällen die Notversorgung alleine aufrecht erhalten kann.


fennek
beantwortet von fennek am 17. Juli 2007 22:38
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...je nach Abnahme-Vertrag ?


Indy72
beantwortet von Indy72 am 17. Juli 2007 22:40
1x
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Das kommt teilweise auf die Stromverträge an. Alerdings ist ein fremdverschuldeter Schaden, sofern der Verursacher ermittelt werden kann, sicherlich Erstattungsfähig. Man muss es nur entsprechend nachweisen können.


anonym
beantwortet von Dennse am 19. Juli 2007 09:29
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Diese Information findest du im § 6 "Umfang der Grundversorgung" in der "Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz (Stromgrundversorgungsverordnung - StromGVV)" beziehungsweise detallierter im § 41 "Energielieferverträge mit Haushaltskunden" des Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz - EnWG)


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