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Bekommen die Nachfahren berühmter Schriftsteller noch etwas für deren Bücher?

Frage von Simmi821 Simmi821

Gestern kam ja mal wieder Robinson Crusoe im Fernsehen.

Da ist mir die Frage aufgekommen, ob die Nachfahren vom Schriftsteller Daniel Defoe heute noch sowas wie Tantiemen für dieses Buch oder auch für die Verfilmungen bekommen. Es wird ja heute immer noch verlegt. Also ich meine, so ähnlich wie es ja in der Musikindustrie auch ist.

Weiß das jemand? Beim Googlen kommt zwar sehr viel mit Schriftstellern aber nichts Konkretes zu meiner Frage.

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Antworten (5)

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    Antwort von Truman Truman

    Nach 75 Jahren erlischt jedes Copyright !

    Aber ACHTUNG ! Du darfst nicht in die Stadtbibliothek gehen und ein über 75 Jahre altes Buch leihen, einscannen und den Scan dann ins Internet stellen oder Nachdrucken und verkaufen, ohne den tatsächlichen Besitzer (die Stadtbibliothek) um Erlaubnis gefragt zu haben.

    Wenn Du antiquarisch ein über 75 Jahre altes Buch kaufst, darfst Du das natürlich einscannen und ins Internet stellen oder Nachdrucken und verkaufen.

    Wie die Rechtslage ist, wenn Du nur den 5 Jahre alten Nachdruck eines über 75 Jahre alten Buches besitzt, weiss ich nicht.

    Bei den Karl May Büchern war das ein Thema, der Karl-May-Verlag passte das Deutsch bei neuen Ausgaben der Zeit an und hatte damit wieder ein Recht auf diesen "verbesserten" Text !

    Das selbe gilt für Überstzungen neueren Datums !

    Kommentar von Simmi821 Simmi821Simmi821

    Danke Dir! Aber ich habe nicht vor, sowas zu tun. Bin nicht mal auf diesen Gedanken gekommen :)

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    Antwort von ToniQuiet ToniQuiet

    Hallo,

    also von den Büchern die momentan gedruckt werden bekommen die, die die Rechte dazu haben nur 70 (oder vielleicht sogar 90 Jahre... Da bin ich mir nicht ganz sicher) Jahre etwas davon, danach kann es kostenlos erhalten und wie meine Vorredner schon gesagt haben, kann man es dann auch kostenlos als E-Book runter laden. Also dann bekommen die Nachfahren kein Geld mehr, genauso ist das auch bei Erfindungen, bei denen man auch nur eine bestimmte Zeit das Patent hat, es bis zu einer bestimmten Anzahl verlängern kann und dann läuft es endgültig aus und dann kann man damit demnach auch kein Geld mehr machen ;)

    Allerdings könnten sie - wenn sie noch etwas von dem Erbe, was wahrscheinlich, da sicher viele der Bücher verkauft wurden, ziemlich groß war - von dem Erbe etwas haben, denn das verfällt ja praktisch nicht, aber neu einnehmen tun sie nicht mehr ;)

    LG Toni

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    Antwort von Scaver Scaver

    Derjenige, der die Rechte an dem Werk hat, erhält Geld dafür. Das können die Erben sein, kann aber auch ein Verlag oder eine anderweitiges Unternehmen sein. Oder eine ganz fremde Person, der die Rechte mal gekauft hat.

    Das war jetzt allgemein gehalten. Wie es in deinem konkreten Beispiel aussieht, weiß ich nicht. Auf jeden Fall bekommt der, der die Rechte hält, auch weiterhin Geld für die Nutzung der Geschichte, egal ob gedruckt oder verfilmt.

    Kommentar von Simmi821 Simmi821Simmi821

    Herzlichen Dank, nun bin ich schlauer!

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    Antwort von schlumpi2705 schlumpi2705

    Ich glaub es nicht. Ich hab mal gehört, dass man e-books kostenlos bekommen kann, wenn die Bücher älter als 70 (?) Jahre sind, dann unterliegen sie keiner Preisbindung mehr. Ich könnte mir vorstellen, dass es ähnlich aussieht bei Verfilmungen etc. Ab einem bestimmten Alter ist der Stoff dann sicher frei verfügbar.

    Kommentar von schlumpi2705 schlumpi2705schlumpi2705

    Hab nochmal nachgeschaut, das hat mit dem Urheberrecht zu tun. Das gilt wohl noch 70 Jahre nach dem Tod des Autors. Ist bei Liedern übrigens auch so. Bei uns in der Kita müssten rein theoretisch bei öffentlichen Aufführungen Gema-Gebühren gezahlt werden, wenn die Kinder dort Lieder singen, die nicht unter diese Frist fallen. Bei den älteren Liedern ist es "gebührenfrei".

    Kommentar von Simmi821 Simmi821Simmi821

    Auch Dir herzlichen Dank!!

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    Antwort von Blinzell Blinzell

    Wenn die Rechte noch in Besitz der Erben sind, jau, dann kassieren die :-).

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