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Bekommen Arbeitssuchende finanzielle Unterstützung von der Arbeitsagentur beim Umzug?

gefragt von Olson am 09.11.2009 um 9:53 Uhr

Bekommen Arbeitssuchende finanzielle Unterstützung beim Umzug von der Arbeitsagentur? Mein bester Freund muss in eine kleinere Wohnung ziehen, hat aber keine finanziellen Mittel zur Verfügung.


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mamo2402
beantwortet von mamo2402 am 9. November 2009 09:54
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Ja, er muss einen Antrag stellen, leider dauert die Bearbeitung teilweise sehr lange, also sofort handeln.


knattertatter
beantwortet von knattertatter am 9. November 2009 09:54
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dann soll er es beantragen mehr als ablehnen können sie nicht


Auchdazu
beantwortet von Auchdazu am 9. November 2009 09:57
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Ja da stehen ihm Hilfe zu, jedoch muss er den Umzug als auch die Umzugsbeihilfe beantragen, zudem braucht er einen Grund weshalb er auszieht. Mein Gott wie tief sind wir gesunken.


anonym
beantwortet von Ratlos88 am 9. November 2009 09:57
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Das kommt darauf an, ziehst du wegen einem Job um? Bist du über oder unter 25? Lebst du bei deinen Eltern/Partner/WG? Setzt du dich größer oder kleiner? Bist du körperlich beeinträchtigt? Welche Laune hat dein Sachbvearbeiter?

Prinzipiell gilt: Wenn deine Wohnung vorher zu groß war, zwingen sie dich zum Umzug. Ziehst du in das gebit einer anderen Arge dann musst du diese um Erlaubniss bitten. Generell musst du vor einem Umzug fragen, ziehst du ohne Genehmigung um und unterschreibst einen mietvertrag ohne vorher ein Mietangebot eingereicht zu haben, müssen sie nichtmal die Miete übernehmen und zahlen auch keinen Veränderten Strom oder Heizungskosten. Ziehst du "einfach so" um, darfst du auf keine unterstützung hoffen. Alles andere hängt vom konkreten Fall ab.

lg


Kleinsorge
beantwortet von Kleinsorge am 9. November 2009 10:01
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Die Bundesagentur für Arbeit schreibt in der Broschüre SGB II folgendes. Außerdem kann Ihr bisheriger Träger die Kosten für das Beschaffen der neuen Wohnung und die Umzugskosten und (ein eventuell neuer Träger) die Mietkaution (diese in der Regel als Darlehen) für Sie übernehmen. Beantragen Sie diese Leistungen bei Ihrem Träger. Peter Kleinsorge



laura19
beantwortet von laura19 am 9. November 2009 10:20
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normalerweise schon, einfach antrag stellen. Wenn er auch wegen einen job umziehen muss wird der umzug auch bezahlt


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