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Bekomme Ware nicht zugeschickt --> möchte nun mein Geld zurückverlangen

Frage von Staggi Staggi

Guten Tag!

Ich habe am 13. Februar eine Software für 60 € bei einem Online Händler (mit einer Bewertung von 4.5 von 5) gekauft. Laut Informationstext liefert der Händler innerhalb von 2 Wochen. Bis heute ist jedoch nichts eingetroffen.
Gegen Ende letzten Monats habe ich eine email geschrieben, wieso denn noch nichts angekommen ist. Leider bekam ich keine Antwort. Dann hab ich dort angerufen und sie sagten, dass sie sich wieder melden würden. Im Laufe der Woche hat sich natürlich niemand gemeldet. Ich hab dann letzten Donnerstag wieder angerufen und da ich die Software nun schon woanders gekauft habe, wollte ich nun vom Kaufvertrag zurücktreten und mein Geld zurückverlangen.

Ich hab mich nicht gewundert, als die netten Leute mir gesagt haben, dass der Chef zurzeit außer Haus sei und deshalb nicht mir mir verhandeln können. Sie sagten auch dass er sich melden würde, wenn er wieder da sei. Ich warte heute noch auf den Anruf.

Was soll man nun machen? Kann man jetzt schon irgendwelche rechtlichen Schritte einleiten? Oder muss man erst noch einen Brief oder so schreiben?

mfg Staggi

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Antworten (3)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von Arkturus Arkturus

    Wenn das Geld per Lastschrift eingezogen wurde kannst Du es glaube ich bis zu 6 Wochen später noch zurückbuchen lassen. Hast Du es selbst überwiesen geht das nicht. Ich würde schriftlich vom Kaufvertrag zurücktreten und die Rücküberweisung des Kaufpreises(wegen Nichterfüllung des Vertrages)innerhalb Wochenfrist anmahnen. Sollte die Frist ungenutzt verstreichen würde ich entweder einen Mahnbescheid erwirken oder einen Anwalt einschalten. Du kannst aber auch zur Verbraucherzentrale gehen.Viel Erfolg.

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    Antwort von baertram baertram
    1. eine Stornierung der Überweisung ist nicht mehr möglchda, dergesetzliche Anspruch nach § 676a Abs. 4 innerhalb weniger Stunden erloschen ist(d.h. wenn die Zahlung das Institut des Empfängers erreicht hat); genauer: die Kündigung des Überweisungsvertrages ist ausdrücklich nicht mehr möglich.
    2. Jetzt hast Du wirklich viel zu schreiben. Du musst den Lieferanten erst mal in Verzug setzen bevor Du den Vertrag stonieren kannst. genauer: Du hast immer noch einen verbindlichen Kaufvertrag, der von beiden Vertragspartnern erfüllt werden muss, d. h. er muss liefern und Du die Ware annehmen. Vielleicht kommst Du aus der Nummer noch "einvernehmlich" mit dem Lieferanten aus. D. h. Du musst nun kleine Brötchen backen.
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    Antwort von Reen81 Reen81

    wenn du das GEld überwiesen ahst oder es per LAstschrift einziehen lassen ahst, geh einfach zu diener BAnk und lass es Rücküberweisen! Das geht in den meisten Fällen ohne Probleme und je nach BAnk kostet es auch ncihts bzw. nur wenig.

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