Lucia87 am 11.05.2008 um 12:38 Uhr
Ich arbeite für eine Promotionsfirma ab und an im Auftrag, so als Schülerjob, wofür ich auch nicht gerade viel bekomme. Selbstverständlich stellen sie einen nicht ein, der Verdienst läuft also nicht über eine Steuerkarte. Nun frage ich mich – wenn ich nicht über Lohnsteuerkarte angemeldet bin, kein Gewerbe gründen muss, wie wird denn der Verdienst (auch wenn er nur max. 100€/Monat beträgt) eigentlich steuerlich erfasst ? Besser gesagt, wie oder wo muss ich den angeben ? Oder gar nicht, weil ich Schülerin bin und der Betrag so gering ist ?

Erstmal vorweg. Wenn Du mehr als 800€/Jahr verdienst ist das eine gewerbliche Tätigkeit und da musst Du ein Gewerbe anmelden. Womit sich Deine Frage schon beantwortet, Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit.
Bis 800€/Jahr darfst Du steuerfrei verdienen und musst es auch nicht angeben.

kann es sein, daß sie dich auf 400€- geringfügig angemeldet haben? In dem Fall mußt du es nirgends angeben, ist steuerfrei und wird vom AG pauschal versteuert... aber eigentlich wärst du dann schon angestellt...
Danke für deine Antwort, Wolfi !
Gern geschehen, was man weiß kann man doch weitersagen.
Mhhhmm, interessant wo stehen denn bitte die 800 € im Gesetz???? Bei gewerblichen Einkünften gibt es keinen Steuerfreibetrag. Aber bis zu 7.664 € jhrl. Gesamteinkünfte fällt keine ESt an. Deshalb muss das Einkommen aber trotzdem in der ESt-Erklärung angegeben werden.
Hab ich von meinem StB. Komme am Dienstag drauf zurück. Muss ich erst nachfragen.
... ja würde mich auch interessieren... es gibt noch in §22/23 eine Grenze von - glaub ich - 256€, aber 800€??? ja, und den Härteausgleich gibts noch..?