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bekomme Schreiben ikasso über forderung aus insolvenz, dürfen Sie das? Die Drohen mit Gericht!

Frage von icipop icipop

Ich bin seit 3 Jahren aus meiner Insolvenz. Heute bekam Ich ein Schreiben wo ein Inkassobüro mich fragt um das Gerichtliche Beschluss. Wenn Ich das nicht mache werden Sie vor Gericht gehen um den restschuld zu Begleichen. Kann das und was muss ich tun. Habe keine Lust das zu beantworten.

Danke für das Antwort im Voraus

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Antworten (7)

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    Antwort von Meinereiner67 Meinereiner67

    Moin,

    Du schreibst:

    Das Inkassobureau hat die Schuld übernommen von einer Bank schreiben Sie

    Les dir dazu die §§ 174 BGB und 410 BGB durch.

    "schreiben die" heißt gar nix.

    Ohne Vollmacht nach § 174 BGB o. ohne Abtretungsurkunde nach § 410 BGB geht nix.

    Wie Paps1959 auch schreibt: Melden musst du dich bei dem Inkassonepper.

    Je nachdem ob der Inkassonepper n Inkassoauftrag hat, o. aber eine Forderungsabtretung stattgefunden haben soll, weist du die Forderung nach den §§ 174 BGB bzw 410 BGB zurück.

    Des Weiteren übermittelst du das Aktenzeichen der Inso.

    Mehr machst du nicht.

    Zurückweisen nach 174 u 410 BGB und das Aktenzeichen nennen.

    Du musst denhen keinen extra Beschluss schicken.

    Wenn die von dir genannte Bank Gläubiger im Inso-Verfahren war, kannste den Inkassonepper auch ganz dreist auf seinen Auftraggeber verweisen.

    Sowas schreibste nachweisbar per Einschreiben.

    Als Schlussformel ist:

    "Mit schwäbischem Gruß"

    angemessen.

    Der schwäbische Gruß hat in diesem Fall nix mit geizigen o. sparsamen Schwaben zu tun.

    Das ist das "Götzzitat" von Goethe. ;-)

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    Antwort von paps1959 paps1959

    Keines Falls sollte man das ignorieren. Meist reicht es aus, wenn man eine Kopie des Gerichtsbeschlußes zur RSB einreicht. Oder nur auf das Aktenzeichen verweisen.

    Reagiert man aber nicht, oder falsch, kann es zu neuen Schulden kommen. Insbesondere dann, wenn durch das Insolvenzverfahren nicht alle Gläubiger restlos bedient wurden. Im Gegensatz zur volkstümlichen Meinungen sind die Schulden ja nicht weg. Sie können wegen der Restschuldbefreiung nur nicht eingetrieben werden.

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    Antwort von martello martello

    Keine Angst. Die sich beim Aufruf nicht gemeldet haben(Gläubiger) fallen mit in die Insolvenz.Die können dir nichts

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    Antwort von Walter1967 Walter1967

    War das evtl. eine Forderung, die beim Insolvenz-Verfahren gar nicht auftauchte oder erst danach entstanden ist? Am Besten ist es wohl, mit einem Anwalt oder Schuldenberater darüber zu sprechen!

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    Antwort von icipop icipop

    Danke alle für eure antworten. Es gibt keine reste Schulden mehr und es war mit genommen in der Insolvenz. Das Inkassobureau hat die Schuld übernommen von einer Bank schreiben Sie.

    Ich werde mich bei der Verbrauchercentrale erkundigen.

    Nochmal Danke.

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    Antwort von sheltiesunny sheltiesunny

    Sicher kann Dir da die Verbraucherzentrale eine Antwort geben. Diese gibt es in jeder Stadt.

    Ruf dort mal an, vielleicht gehst Du auch selber mal dort vorbei?

    LG, sheltie

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    Antwort von humandevil humandevil

    Wenn keine Hauptforderung mehr besteht, kann Inkasso dir garnichts. Bitte doch bitte um gestaffelte Auflistung Ihrer Forderungen. Sollte da noch was bestehen,zahle die Hauptforderung und nicht,ich wiederhole NICHT, die Inkassogebühren!

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