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bekomme Mietkaution in 2 monaten aber da bin ich schon in der Privatinsolvenz kann ich d.Geld behalt

Frage von Viktoria2222 Viktoria2222

ich bekomme die Mietkaution vom alten Vermieter in 2 monaten aber da bin ich schon in der Privatinsolvenz, darf ich die behalten?

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Antworten (5)

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    Antwort von andreas48 andreas48

    Hast du Verbindlichkeiten oder keine???

    Wenn ja beantwortet sich die Frage von selbst..deine erste Bürgerpflicht ist es deine Gläubiger zu bedienen mit den finanziellen Mitteln, die dir zukommen..

    Kommentar von Delot DelotDelot

    @Viktoria2222: Alles Einkommen ist offen zulegen...sorry!

    Kommentar von Viktoria2222 Viktoria2222

    ja das verstehe ich schon, aber das ist ja so mein Anwalt der mich auch in einer anderen Sache vertritt, da wollte ich ja alles abbezahlen und die neue Wohnung die (Mietkaution), nicht für mein Vergnügen. Aber trotzdem Danke...

    Kommentar von Delot DelotDelot

    OK, neue Wohnung ist etwas Anderes! Grundbedürfnisse gehen vor! Das könnte funktionieren!

    Kommentar von andreas48 andreas48andreas48

    dann schreib das gleich und Irretationen sind ausgeschlöossen, von einer Kaution zur anderen, das ist doch völlig o.k.

    Kommentar von Viktoria2222 Viktoria2222

    bin sozusagen das erste mal hier in so einem Forum. Danke und LG Viktoria2222.

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    Antwort von grisu05 grisu05

    Also mein Insolvenzverwalter behauptet, er hätte Anspruch auf die Mietkaution, weil es sozusagen eine Geldanlage ist.

    Kommentar von anjanni anjannianjanni

    Ah! Das ist endlich mal eine schlichte Erklärung, die man verstehen kann!

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    Antwort von Seegeist Seegeist

    Unbedingt mit dem Insolvenzverwalter abklären, damit nicht noch strafrechtliche Folgen drohen.

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    Antwort von Rolfe Rolfe

    Vielleicht sollte das Geld dann gleich an den Anwalt überwiesen werden - direkt vom alten Vermieter. Das kann man regeln.

    Kommentar von Viktoria2222 Viktoria2222

    wenn das geht dann bin ich überglücklich denn er vertritt mich ja bei meiner Scheidung . Also das Gled war wegen ner anderen Sache, aber ich habe Angst wenn ich in PI bin das er dann mich nicht mehr vertritt und ich wäre ja diesen Jahr schon geschieden. Und dann wollte ich ja noch die Restliche Kaution beim neuen Vermieter abzahlen, zahle schon monatlich einen "kleinen Betrag". Dankeschön....

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    Antwort von Vulfgard Vulfgard

    Wenn du dich in der Wohlverhaltensphase befindest brauchst du das Geld nicht weiterleiten!!! Du bist nur Verpflichtet das pfändbare Einkommen (Gehalt) unverzüglich weiterzuleiten!

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