ich bekomme die Mietkaution vom alten Vermieter in 2 monaten aber da bin ich schon in der Privatinsolvenz, darf ich die behalten?
bekomme Mietkaution in 2 monaten aber da bin ich schon in der Privatinsolvenz kann ich d.Geld behalt
Antworten (5)
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3Antwort von
andreas48andreas48
Hast du Verbindlichkeiten oder keine???
Wenn ja beantwortet sich die Frage von selbst..deine erste Bürgerpflicht ist es deine Gläubiger zu bedienen mit den finanziellen Mitteln, die dir zukommen..
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Viktoria2222 ja das verstehe ich schon, aber das ist ja so mein Anwalt der mich auch in einer anderen Sache vertritt, da wollte ich ja alles abbezahlen und die neue Wohnung die (Mietkaution), nicht für mein Vergnügen. Aber trotzdem Danke...
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DelotDelot OK, neue Wohnung ist etwas Anderes! Grundbedürfnisse gehen vor! Das könnte funktionieren!
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andreas48andreas48 dann schreib das gleich und Irretationen sind ausgeschlöossen, von einer Kaution zur anderen, das ist doch völlig o.k.
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Viktoria2222 bin sozusagen das erste mal hier in so einem Forum. Danke und LG Viktoria2222.
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2Antwort von
grisu05grisu05
Also mein Insolvenzverwalter behauptet, er hätte Anspruch auf die Mietkaution, weil es sozusagen eine Geldanlage ist.
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anjannianjanni Ah! Das ist endlich mal eine schlichte Erklärung, die man verstehen kann!
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1Antwort von
SeegeistSeegeist
Unbedingt mit dem Insolvenzverwalter abklären, damit nicht noch strafrechtliche Folgen drohen.
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RolfeRolfe
Vielleicht sollte das Geld dann gleich an den Anwalt überwiesen werden - direkt vom alten Vermieter. Das kann man regeln.
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Viktoria2222 wenn das geht dann bin ich überglücklich denn er vertritt mich ja bei meiner Scheidung . Also das Gled war wegen ner anderen Sache, aber ich habe Angst wenn ich in PI bin das er dann mich nicht mehr vertritt und ich wäre ja diesen Jahr schon geschieden. Und dann wollte ich ja noch die Restliche Kaution beim neuen Vermieter abzahlen, zahle schon monatlich einen "kleinen Betrag". Dankeschön....
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VulfgardVulfgard
Wenn du dich in der Wohlverhaltensphase befindest brauchst du das Geld nicht weiterleiten!!! Du bist nur Verpflichtet das pfändbare Einkommen (Gehalt) unverzüglich weiterzuleiten!
@Viktoria2222: Alles Einkommen ist offen zulegen...sorry!