b17081973 am 12.01.2009 um 8:46 Uhr
den unterhalt neu berechnet.bis dahin bin ich pleite oder ich muß wieder arbeiten.dürfen sie das?
Du überweist einfach den korekten Betrag und wartest was das Jugendamt berechnet. Sollte sich eine Nachforderung ergeben bezahlst Du die halt auch. Du musst nicht beweisen das Du weniger bezahlen must, die mussen beweisen das der Unterhalt zu gering ist.

Gib dem Amt die Bescheinigungen. Ansonsten verstehe ich Deine Frage nicht richtig.
Ehrlich gesagt, verstehe ich das Problem noch nicht. Bring dem Jugendamt die Bescheinigungen, dann rechnen die und dann bekommst Du Deinen Unterhalt.
Du verlangst jetzt eine Herabsetzung des Unterhalts - und akzeptierst, daß die Höhe in drei Monaten berechnet wird, aber rückwirkend zu Januar. Das sollte eigentlich gehen.
Und bis dahin zahlst Du das, was Du Deiner Meinung nach nun zahlen müßtest - mit dem freundlichen Hinweis, daß Du eine Nachzahlung leistest, falls die Jugendamtsberechnung was entsprechendes ergibt.
Andere Alternative: Du nimmst Dir einen Anwalt. Aber der kostet wohl auch Geld.
na dann gib ihnen die Bescheinigungen sonst würden sie es nicht fordern