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Bekomme keinen Lohn

gefragt von PLinsel am 14.06.2008 um 17:25 Uhr

habe vor 2 Monaten meinen Job gekündigt weil ich ein besseres Angebot hatte. habe den neuen Job angefangen u bin in eine Wohnung meines Arbeitgebers gezogen die mir die Chefin angeboten hatte. Habe keinen Arbeits-u Mietvertrag trotz Zusage bekommen. Jetzt wird behauptet ich hätte nicht bzw. schlampig gearbeitet, was 100%ig nicht wahr ist!!! Deshalb bekomme ich keinen Lohn u die Wohnung ist gekündigt. Habe ich trotz allem Anspruch auf ALG II oder Sozialhilfe?? War noch nie Arbeitslos u bin total hilflos!! Wer kann mir Tipps geben??????


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anonym
beantwortet von hochglanz am 14. Juni 2008 17:28
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meine Güte !!! Wie blauäugig geht ihr mit den Grundlagen eurer Lebensexistenz um - ich kann ein solches Verhalten nicht fassen und dann den Staat bzw die Steuerzahler herhalten lassen...

Kommentar von PLinsel am 14. Juni 2008 18:35

Mir liegt es fern den Staat für meine Blödheit herhalten zu lassen!Wollte nur einen Rat oder Tipps wie ich mich verhalten soll!!!!!!!!!!!!


anonym
beantwortet von adler1234 am 14. Juni 2008 17:32
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Arbeit und Privates immer trennen. Warum willst du ALG2 wenn du noch nie Arbeitslos warst? ALG2 ist Hartz 4

Kommentar von MarianneW am 14. Juni 2008 17:42

Naja,

ne Wohnung des AG anzunehmen oder eines Bekannten des AG kann natürlich schon sinnvoll sein wenn man in eine neue stadt kommt. In der Hotellerie zB ist es natürlich üblich, dass Du während der Saison ein Zimmer im Hotel oder im Gästehaus o.ä. bekommst - und auch dort gibt es nicht immer einen schriftlichen Vertrag, insb. wenn es sich um eine Aushilfstätigkeit handelt. Nur muss klar sein, dass dennoch ordentlich angemeldet wurde.

Wir wissen ja nicht, was der Fragesteller gemacht hat, aber in gewissen zumeist gewerblichen Branchen kann ich mir solche Schoten schon vorstellen.


anonym
beantwortet von MarianneW am 14. Juni 2008 17:37
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Wenn Du bislang immer ganz normal sozialversichert gearbeitet hast, hast du selbstverständlich ganz normal Anspruch auf ALG I, ganz normales Arbeitslosengeld.

Die Frage ist natürlich, ob dein neuer AG dich überhaupt angemeldet hat oder ob das AA sich auf den Standpunkt stellen würde dass du deine Arbeitslosigkeit selbst herbeigeführt hast- dann würdest du 3 Monate Sperre bekommen.

Aber wie kann ein Mietvertrag den du garnicht erhalten hast gekündigt sein?

Kommentar von PLinsel am 14. Juni 2008 18:49

Mein neuer AG hat mich totz ständiger Aufforderungen nicht angemeldet.Mietvertrag macht sie nie immer nur mündlich,hab ich von einigen Leuten erfahren die hier schon gewohnt u gearbeitet haben. Diese Leute sind bekannt dafür. Hab ich leider erst erfahren als es schon zu spät war.

Kommentar von MarianneW am 14. Juni 2008 19:57

Nunja,

im Zweifel bewegt sie sich da auf extrem dünnen Eis - bei Betrug bzgl Sozialabgaben wird der Staat sehr hellhörig und aktiv.

Aber wie gesagt - wir wissen ja nicht genau was du gemacht hast und wielange, was die Vereinbarungen waren etc

Insfern wäre vermutlich schon das Arbeitsamt dein erster Anprechpartner um das alles mal zu sortieren.


TawaGirl
beantwortet von TawaGirl am 14. Juni 2008 17:38
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Geh zur Agentur für Arbeit und hole Dir eine Verdienstbecheinigung für Deinen vorherigen Arbeitgeber. Wenn Du vor Deiner neuen Arbeitsstelle immer versicherungspflichtg beschäftigt warst, dann steht Dir Arbeitslosengeld zu. Was Deinen jetzigen Arbeitgeber betrifft, wende Dich an die Gewerkschaft oder einen Anwalt. Evtl. steht Dir in Deiner derzeitigen Situation Prezesskostenhilfe zu. Das kann Dir aber ein Anwalt sagen. LG TawaGirl

Kommentar von 0feed1e73a91c4a4124aa14bf0b2d347smallTawaGirl am 14. Juni 2008 17:41

Schau auch bitte einmal ob es bei Dir in der Stadt oder im Kreis eine Arbeitslosenberatung gibt. Auch dort kann man Dir weiterhelfen. LG TawaGirl

Kommentar von 0feed1e73a91c4a4124aa14bf0b2d347smallTawaGirl am 14. Juni 2008 17:50

Im übrigen ist es auch so, dass Du auch ohne Arbeitsvertrag bei Arbeitsaufnahme fest bei dem Arbeitgeber beschäftigt bist. Selbst, wenn der neue Arbeitgeber Dir nur einen befristeten Vertrag geben wollte. Lass Dir Deine "Schlampigkeit" schirftlich geben. Dann hast Du einen Nachweis, dass Du dort gearbeitet hast. Den schwarzen Peter hat im Prinzip Dein Arbeitgeber. Eine Arbeitsaufnahme ohne Arbeitsvertrag begründet immer eine Festanstellung. War vor einigen Tagen erst beim Seminar zu diesem Thema. Lass Dich nicht beirren. Du hast Rechte, die Dir Dein Arbeitgeber nicht streitig machen kann. Du musst nur die entsprecheden Schritte einleiten. Ich hoffe Du kannst mit den Tipps etwas anfangen. LG TawaGirl


anonym
beantwortet von jotde01 am 14. Juni 2008 17:47
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Ohne Wohnung und Arbeit - das könnte ein Problem ohne Anwalt werden. Aber vielleicht haben die bei der Arbeitsagentur ja schon mal einen heißen Tipp für dich, denn da mußt du ohnehin "antanzen".




Kommentar von 0feed1e73a91c4a4124aa14bf0b2d347smallTawaGirl am 14. Juni 2008 17:54

Wenn einem gekündigt wird, auch ohne schirftlichen Arbeitsvertrag, so muss derjenige innerhalb von 3 Wochen Kündigungsschutzklage einreichen. Aber Du hast recht, sie/er muss zur Agentur für Arbeit und das möglichst gleich am Montag. Da gibt es auch gewisse Fristen einzuhalten. 1 Woche nach Kenntnis der Kündigung. LG TawaGirl


anonym
beantwortet von Rolfe am 14. Juni 2008 20:43
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Zumindest der Mietvertrag hat Bestand - auch wenn er nur mündlich abgeschlossen wurde. Eine Kündigung des Mietvertrages ist somit nur unter den Bedingungen des allgemeinen Mietrechts (massive Mietvertragspflichtverletzungen, Eigenbedarf pp.) möglich. Nach 2 Monaten Arbeit muss man normalerweise von der Probezeit ausgehen, aber: es gab ja keinen schriftlichen Arbeitsvertrag, zudem auch keine schriftlich fixierten Regelungen zur Probezeit. Folglich gibt es u.U. hier gar keine Probezeit - die müsste auch vereinbart werden. Zudem hat der Arbeitgeber gegen seine Pflicht verstossen, dem Arbeitnehmer auf Verlangen einen Arbeitsvertrag schriftlich auszufertigen. Das sollte sich unbedingt ein Fachanwalt für Arbeitsrecht anschauen! Ich hoffe, die Kündigung ist noch keine 3 Wochen her - innerhalb dieser Frist muss Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht erhoben werden. Wegen der fehlenden schriftlichen Fixierung habe ich Zweifel an der Existenz der Probezeit, weswegen m.E. das Kündigungsschutzgesetz gilt. Unbedingt zum Anwalt! Da du vorher versicherungspflichtig gearbeitet hast (hoffentlich 1 Jahr innerhalb der letzten 2 Jahre), dürfte auch ALG 1 (also normales Arbeitslosengeld, kein Hartz IV) für dich zutreffen.

Kommentar von PLinsel am 14. Juni 2008 22:16

Danke für diese hilfreiche Antwort!! Gehe am Montag zum AA.Habe die letzten 10 Jahre gearbeitet bin mal gespannt was die mir sagen da ich bei meinem letzten AG einen Aufhebungsvertrag gemacht hab.Würde mich auf eine Antwort am Montag freuen.


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