Bekomme kein Unterhaltsvorschuss mehr, muss Jobcenter nun zahlen?

6 Antworten

JA !

Dann steigt euer Bedarf an und das Jobcenter muss das wegfallende UVG - ausgleichen.

Du musst den Bescheid über das Auslaufen des UVG - in Kopie an das Jobcenter schicken.

das jobcenter muss erstmal garnichts. wenn der unterhaltsvorschuss eingestellt wurde, dann musst du das dem jobcenter erstmal melden. von sich aus wird das jobcenter keine sachen ändern für dich.

wie wäre es wenn der andere elternteil anfängt unterhalt zu zahlen und du gingst arbeiten?

Der Betrag, den du im Moment als Unterhaltsvorschuss bekommst, wird beim ALG II in voller Höhe angerechnet. Zuerst beim Kind und ein möglicherweise verbleibender Rest (wenn Kindergeld und Unterhaltsvorschuss höher sind als der Kinderregelsatz) bei dir. Wenn der Unterhaltsvorschuss jetzt wegfällt, bekommst du genau den Betrag mehr vom Jobcenter. Finanziell wird sich für dich also nichts ändern. Allerdings solltest du das rechtzeitig beim Jobcenter beantragen.

Nein. Wenn das Geld ausgelaufen ist, fällt es weg. Das Jobcenter ist für Unterhaltszahlung nicht zuständig.

Aber zur Sicherung des Bedarfes und wenn das UVG - nicht mehr gezahlt wird,dann steigt die Bedürftigkeit an,diese muss das Jobcenter ausgleichen !

@isomatte

Das wüsste ich aber.............

@violatedsoul

So wie es aussieht weißt du eben nichts !

@isomatte

Tja, weil ich es so nicht kenne. Im Gegenteil. Ich sollte dafür sorgen, dass Unterhalt gezahlt wird!

@violatedsoul

Und du meinst nicht,dass das Jugendamt bisher dafür gesorgt hat bzw.es versucht hat,dass die Mutter an den Unterhalt fürs Kind kommt ?

Wenn hier jemand in der Frage schon das Jobcenter benennt,dann gehe ich automatisch davon aus,dass hier schon Leistungen bezogen werden.

Dieses UVG - wird bzw.wurde wie das Kindergeld auch voll auf den Bedarf des jeweiligen Kindes angerechnet und wenn das jetzt nicht mehr gezahlt wird,weil entweder die 72 Monate ausgeschöpft sind oder das Kind 12 Jahre alt geworden ist,dann muss das Jobcenter diese entfallene Leistung ausgleichen,dass hat nichts mit Unterhalt leisten zu tun,aber mit der Deckung des Bedarfes.

@isomatte

Nein, in meinem Fall nicht. Vertrau mir ruhig, wenn ich sage, dass nicht alle das tun, was sie tun sollten. Ich hab immer nur gehört, dass die Hände gebunden sind, man könne nichts tun. Ich hab um Amtshilfe untereinander gebeten, da wurde der Datenschmutz bemüht (bewusst so benannt!)

Ich sollte dafür sorgen, dass Unterhalt fließt. Dass dieser auf 11 Euro festgesetzt wurde, sollte ich als Highlight verstehen.

Wo das Amt nichts machen will, macht es auch nichts. Von Ausgleich braucht mir jedenfalls keiner was erzählen.

@violatedsoul

Ich kenne deine damaligen Umstände nicht und kann dazu auch nichts sagen,aber sagen kann ich,dass mir kein Fall bekannt ist,in dem das Jobcenter dann den Bedarf der Familie nicht aufstockt,wenn eine vorrangige Leistung wie das UVG - nicht mehr gezahlt wird,es sei denn,dass sich der unterhaltsberechtigte Elternteil weigert den Unterhalt einzufordern,dann könnte das Jobcenter hier ein fiktiven Unterhalt annehmen !

@isomatte

Von Weigerung war bei mir nie die Rede. Ist jetzt aber auch egal. Ich lecke niemandem mehr am Arzsch. Kinder werden auch so groß.

Vielleicht, vielleicht auch nicht. Das hängt von deiner Einkommenssituation insgesamt ab...

Ich bin alleinerziehend und bekomme Geld vom Jobcenter. Also bis auf Kindergeld kein Einkommen. Erst ab nächstes Jahr August

@lissy58729

Dann verhält es sich so, wie Isomatte und daffee geschrieben haben.